Munitionsschrank

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Ich würde es über den SB abklären, um bei einer Kontrolle kein böses Erwachen zu erleben. Sinn und Unsinn steht außer Frage!

Waidmannsheil
Lucas
 
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Den Inhalt der Kiste geht bei einer Kontrolle keinen etwas an. :evil:
Das Typenschild des Waffenschrankes und die Waffen dürfen sie kontrollieren mehr nicht!
In das kleine Munitionsfach MIT Schwenkriegelschloß an der Waffenschranktür dürfen sie vielleicht auch noch reinschauen.
 
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Wenn du jetzt noch auf die Frage: wo lagern sie ihre Munition? Ne Antwort für mich hast, bin ich Glücklich.
Denn der Erwerb steht bei vielen auf der WBK und ist in meinen Augen somit Bestandteil der Kontrolle. Zumal die Aufbewahrung gem. Waffengesetz geregelt ist und bei der Kontrolle ja die Einhaltung des Gesetzes überprüft werden soll.


Waidmannsheil
Lucas
 
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@Sense: Also, es ist eine Kontrolle der sichern Aufbewahrung der Waffen, nicht der Muni. Schon die Kontrolle der Waffennummern geht über den eigentlich erlaubten Rahmen hinaus, wird aber oft (immer?) gleich mitgemacht und von uns Legalwaffenbesitzern ja auch hingenommen, da ja sonst eine zweite Kontrolle angeordnet werden könnte. Bei meiner Kontrolle wurde ich auch nach der Lagerung der Muni gefragt - das einzige was sie hören wollten lautete "getrennt von den Waffen", denn genau diesen Punkt gibt es als Abkreuz-Kästchen in ihrem Protokoll. Wo genau die Muni sich befindet, hat niemand gefragt und wohl auch nicht weiter interessiert.

Markus
 

JMB

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Haubentaucher schrieb:
Schon die Kontrolle der Waffennummern geht über den eigentlich erlaubten Rahmen hinaus,
Darüber kann man geteilter Meinung sein:
Wie soll denn die Behörde überprüfen, ob Du ALLE DEINE Waffen ordnungsgemäß aufbewahrst, wenn nicht über deren Waffen-Nrn.?
(Eine verloren, eine verliehen, eine im Auto und "sicherheitshalber" drei Deko-Waffen in den Schrank gestellt. ;))
Um zu überprüfen, ob Du Waffen u. Mun auch wirklich getrennt aufbewahrst ("unterhalb von WG Null") dürfen sie m.E. auch einen Blick in Magazin und Patronenlager werfen, aber wie in der Bierwerbung:
Nur gucken, nicht anfassen!

Nein! Ich bin kein Befürworter dieser Waffenkontrollen und der Einschränkung unserer Grundrechte, aber eine Mehrheit in dieser repräsentativen Demokratie hat das so beschlossen.


WaiHei
 
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@JMB: Ja, es wurde erwartet, daß ich das Patronenlager/Ladezustand bei jeder Waffe überprüfe - das ist aber allein aus Sicherheitsgründen vor dem Hantieren mit einer Waffe das normale Vorgehen.

Markus
 
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Re: AW: Munitionsschrank

Sense0815 schrieb:
Wenn du jetzt noch auf die Frage: wo lagern sie ihre Munition? Ne Antwort für mich hast, bin ich Glücklich.
Denn der Erwerb steht bei vielen auf der WBK und ist in meinen Augen somit Bestandteil der Kontrolle. Zumal die Aufbewahrung gem. Waffengesetz geregelt ist und bei der Kontrolle ja die Einhaltung des Gesetzes überprüft werden soll.


Waidmannsheil
Lucas

Habe ich einen Beitrag weiter oben schon geschrieben.
In dem kleinen Munitionsfach, welches sich innen an der Tür befindet.

http://i.ebayimg.com/t/Waffenschrank-Ke ... ~60_12.JPG
 
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Ich hole das einmal wieder hoch.

Da ich jetzt zwangsweise die Waffen meines Vaters übernehmen muss (er hat altersbedingt seinen Jagdschein nicht mehr verlängert), benötige ich noch einen weitere Waffenschrank.

Netterweise habe ich meiner Waffenbehörde geschrieben, dass ich als ordentlicher Bürger einen Waffenschrank N/0 gekauft habe, um die zusätzlichen Waffen unterzubringen. War natürlich ein Riesenfehler, da die Waffenbehörde plötzlich aufgewacht ist und nun Nachweise für ALLE Waffenschränke haben will.

In dem Formular steht nun auch was zur Unterbringung der Munition. Ich benutze einen Stahlschrank mit Schwenkriegelschloß.

Im Formular steht aber nun etwas von "Stangenriegelschloß".

Habe ich da etwas verpasst ? Ist ein Schwenkriegelschloß nicht mehr zulässig ?
 
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Nein, hast nichts verpasst:

§ 13 Abs. 2 Nr. 2 AWaffV:

(2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren:
[...]
2.
mindestens in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis: Munition, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;

Darfst auch weiter ein Behältnis mit Schwenkriegelschloss nutzen.

Im übrigen würde ich kein Formular von der Behörde nutzen. Ein Schreiben mit dem Hinweis, dass die Waffen und Munition in Behältnissen der Klassen XYZ aufbewahrt werden, Fotos des Typenschilds sowie Kopie des Kaufbelegs anbei, reicht.
 

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