Du denkst gerade an die Regelung für Waffen, oder?Der Container, sofern er nicht im Haus steht, ist kein bewohntes Gebäude.
MWn steht aber nirgendwo das Munition in Bewohntem Gebäude verwart werden mussDer Container, sofern er nicht im Haus steht, ist kein bewohntes Gebäude.
Die Nennung dessen in diesem Zusammenhang kann man nur als böses zündeln subsummieren....IKEA Bleckschrank ...
Du willst dein Motorrad ineinem Container in einer Garage parken?Bei Waffen steht etwas vom bewohnten Gebäude, aber auch bei Muntion?
Ich dachte jetzt auch weniger an eine 40fuß Container sondern eher einen 8 Fuß den bekomme ich locker in unsere Diele oder Garage.
Dann könnte man auch gleich das Motorrad darin parken...
Sportschützen würden jetzt sagen "zu klein".