Munitionserwerbsberechtigung

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Bei mir war der Stempel in Spalte 7 (Munitionserwerb) drin.
Mittlerweile bin ich aber auch schon schlauer. Ich habe die Behörde angerufen, dort sagt man ohne Eintragung der Waffe auch keine Munition.
(Warum der Stempel dann drin ist bleibt das Geheimnis der Behörde)
Ist für mich auch OK. Ausprobieren kann ich die Waffe ja auf dem Stand wenn ich die Muni da zum sofortigen Verbrauch kaufe.
Fazit: again what learned

Bei uns stellt man den Antrag auf Voreintrag und kreuzt dabei den Munitionserwerb mit an, eingetragen wird aber erstmal nur der Voreintrag für die Waffe.

Erst wenn man dann die Waffe einträgt wird auch der Munitionserwerb gestempelt.
 
D

Daimler1989

Guest
Bei uns stellt man den Antrag auf Voreintrag und kreuzt dabei den Munitionserwerb mit an, eingetragen wird aber erstmal nur der Voreintrag für die Waffe.

Erst wenn man dann die Waffe einträgt wird auch der Munitionserwerb gestempelt.

das ist sozusagen das übliche Prozedere. Dann kostet der Munitionserwerbseintrag bnix extra. Man kann aber auch den Munitionserwerbseintrag bereits vornehmen lassen mit Voreintrag EWB Waffe, dann kostet es extra. Mir erschließt sich allerdings nicht, wie man argumentieren kann: Keine Mun ohne Waffe trotz Munitionserwerbseintrag. Es steht ja ausdrücklich in der WBK "berechtigt zum Munerwerb", und wenn dort ein Stempel ist, ist die berechtigung vorhanden. Mir scheint, nicht nur SB machen, was sie für richtig halten, sondern Verkäufer auch.
 
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Ich hatte voreintrag plus Munitions Erwerbs Stempel, hab die Munition direkt kaufen können, kw erst zwei Monate später erworben und eingetragen. Hessen, LDK
 
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Stehe gerade vor dem gleichen Problem. Voreintrag für eine .308 vorhanden, aber Waffe lässt auf sich warten. Könnte nun aber einen Posten Munition günstig kaufen. Habe eben mit der SB´in telefoniert, die will mir aber keinen Munitionserwerb vorher stempeln. Hat jemand etwas handfestes für mich, wie ich sie bei einem persönlichen Gespräch vielleicht doch überzeugen kann? Und nein, Anwalt etc. ist keine Option für mich :p
 
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Moin!

Seit wann brauchst du als Jagdscheinbesitzer für LANGwaffenmunition eine Erwerbsberechtigung in der WBK?

Viele Grüße

Joe
 
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Moin!

O.k., dann ja (abgesehen davon, dass das Haben der Mun-EWB aus anderen Gründen auch für Jäger interessant sein kann). Sorry, da habe ich keine erfahrung mit.

Viele Grüße

Joe
 
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Moin Christian
hast Du keinen Schützenbruder der eine 308 hat oder einen Bekannten, der Jäger ist?
Dann gib dem die Knete und kaufe über den, der wird Dir ja die Murmeln verwaren, bis Deine Knarre da ist.

Bei uns im Verein bestellt eh nur einer, sammelt die Knete und anschließend wird nur verteilt!

Gruß Ralf

Weil ich kein Jäger sondern Sportschütze bin.
 
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Hallo Dackelblick,

so in der Art werde ich das auch durchziehen. Daher auch meine Aussage dass Anwalt keine Option ist, gibt ja noch einfachere Wege :thumbup:

Vielen Dank an alle,
Christian

PS: Wann sieht man sich denn endlich mal in Baumholder? Mitch meinte, du wolltest auch mal kommen.
 
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31 Jan 2016
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hi Christian
vor mitte Juli nicht, würde hier jetzt den Rahmen sprengen ;)

Wann kann man den da schießen, gibt es da eine Kalender?

Gruß Ralf

Hallo Dackelblick,

so in der Art werde ich das auch durchziehen. Daher auch meine Aussage dass Anwalt keine Option ist, gibt ja noch einfachere Wege :thumbup:

Vielen Dank an alle,
Christian

PS: Wann sieht man sich denn endlich mal in Baumholder? Mitch meinte, du wolltest auch mal kommen.
 

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