Mündlicher Kaufvertrag ?

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Liebe Foristi,
Folgendes Problem:
Ich war lange auf der Suche nach einer Matchbüchse für die Fuchsjagd.
Ende Mai rief mich ein Mitforist an,daß eben genau die von mir gesuchte Waffen/Kaliber-Kombination beim örtlichen Büchsenmacher zum Verkauf stehen würde.
Ich bin also gleich hingefahren und habe das Teil unter die Lupe genommen. Prima Waffe! Ich teilte dem Büchsemmacher sofort mit diese Waffe kaufen zu wollen. Er solle mir nur noch ein passendes gebrauchtes 8x56 Zeiss montieren.Der Büchsenmacher hat ein großes Gebrauchtwaffenlager und auch gute Kontakte,so daß es wohl nicht lange dauern sollte bis die Waffe komplett sein würde. Weiterhin bat ich ihn die Waffe nicht mit der teuren RWS TM einzuschiessen, sondern mit irgendeinem anderen schweren TM das passt (er hat immer Restbestände und findet schnell etwas geeignetes).Über den Preis für die nackte Büchse waren wir uns schnell einig.
Zufrieden verließ ich den Laden.
6 Wochen später erkundigte ich mich nach dem Stand der Dinge.Er teilte mir mit,daß er bisher noch kein geeignetes Zielfernrohr aufgetrieben hätte.
Also kaufte ich ein neues 8x56 S&B und brachte es dem Büchsenmacher vorbei,um den Vorgang etwas zu beschleunigen.
Nach mehreren Anrufen war die Waffe dann Ende September !!!( einfache Rugermontage/nix komplizierte) wohl endlich fertig montiert- zu meinem Leidwesen war diese von ihm natürlich mit dem RWS TM eingeschossen.Dies war mir dann allerdings inzwischen egal,da ich die Büchse endlich abholen wollte.
Telefonisch wollte er mir noch den Gesamtpreis mitteilen.Seit Ende Septemper habe ich etwa 5 mal angerufen,ohne den Gesamtpreis in Erfahrung zu bringen,noch einen Abholtermin erhalten zu haben.Immer wieder wollte er sich telefonisch melden oder hat mich vertröstet.Er hat scheinbar kein Geschäftsinteresse.

Fazit: Inzwischen habe ich beschlossen mein neu gekauftes S&B-Glas wieder abzuholen und von dem Kauf zurückzutreten.Die Büchse kann er behalten.

Nun: Bin ich an meine mündliche Zusage (Mai) zum Kauf der Büchse gebunden? Nach 5 Monaten ist mir der ganze Vorgang inzwischen zu blöd.

Es ist nun Ende Oktober und die Winterbälge reifen.
 
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ohne auf irgendwelche juristischen Feinheiten einzugehen: ZF abholen, nen schönen Tach wünschen und gern haben lassen. Ende. :wink:

Merke: Erzwungene Geschäfte bereiten meist keine Freude. :D

Kaufvertrag ist für Dich blabla, solange Du nix in der Hand bzw. unterschrieben hast.
 
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Blattschuss schrieb:
Es ist nun Ende Oktober und die Winterbälge reifen.

Die hättest Du mit der .223 eh zerschossen. :wink:

Grüße

Warum hast eigentlich nicht selbst Mun Deiner Wahl bestellt und selbst eingeschossen?
 
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hubbert schrieb:
Blattschuss schrieb:
Es ist nun Ende Oktober und die Winterbälge reifen.

Die hättest Du mit der .223 eh zerschossen. :wink:

Grüße

Warum hast eigentlich nicht selbst Mun Deiner Wahl bestellt und selbst eingeschossen?
Da der gute Mann jede Menge Restbestände in .223 hat und so das Optimum leicht ermitteln kann.
Sitze heute noch auf 3 Päckchen jugoslawischen Partisanen in .30-06 die aus meiner Waffe den Streukreis von einem Autoreifen haben.
 
A

anonym

Guest
Vertrag ist Vertrag, erstmal egal ob mündlich oder in Schriftform, und die jeweiligen Vertragspartner sind daran gebunden.

In mündlicher Form besteht jedoch das Problem (oder Glück) des Nachweises, dass heißt, wenn es keine Zeugen des Gesprächs gibt, steht Aussage gegen Aussage. :wink:

Wenn der Büma dir jedoch irgendwie einen Kauf nachweisen kann, kann es schwierig werden. Deine nachfragenden Telefonate sind da nicht zu Deinem Vorteil.

Andere Möglichkeit: Frist von 14 Tagen zur Vertragserfüllung setzen. Wenn diese dann ergebnislos verstreicht, Nachfrist von7 Tagen setzen mit Ankündigung dass Du bei Verzug vom Vertrag zurücktrittst. Ist dann eine saubere Sache.
Aber achte auch hier wieder auf Nachweise, also sprichst Du deinen Büma persönlich an in Begleitung eines Zeugen Deiner Wahl oder per Post mit Einschreiben mit Rücksendeschein.

Gruß

Jörn
 
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Also wenn Du die Knarre haben willst, gehe hin und sag Ihm das Du nu die Nase voll hast. Wenn der dann nicht aus den Socken kommt, Glas abholen und gut.

Wenn der es 5 Monate nicht geschafft hat Die die Knarre zu übergeben, brauchst Du dir über die Gerichtsbarkeit keine Gedanken machen. Er scheint doch wohl nicht daran interessiert zu sein.

Also einfach prakmatisch sehen!!
 
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jörn w. schrieb:
In mündlicher Form besteht jedoch das Problem (oder Glück) des Nachweises, dass heißt, wenn es keine Zeugen des Gesprächs gibt, steht Aussage gegen Aussage. :wink:



Gruß

Jörn
Klugsch***-Modus:

Immerhin hat der Büma das ZFR, das hast du ihm ja wohl nicht grundlos gebracht, wird er sagen. Also versucht man es wohl erst mal gütlich, denke ich.
 
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Natürlich wird versucht die Sache gütlich zu regeln.Ich habe inzwischen nur keinen Bock mehr der Knarre "hinterher zu telefonieren" :evil: :evil: :evil: und brauche dringend eine Waffe für die reine Fuchsjagd am Luder.Morgen werde ich mal persönlich hinfahren.So wie ich den Strategen kenne ist die Büchse immernoch nicht "verkaufsfertig".
- Es muß doch im Interesse des Büchsenmachers liegen,daß er seine Kohle bekommt und ich die Waffe!
Die Frage ist nur wie ich dastehe,wenn er mir morgen blöd kommt und auf dem mündlichen Vertrag besteht. :roll:
 
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Wenn er dir blöd kommt, musst du dich korrekt verhalten! Aber wie genau das geht, werden dir die Forumsjuristen bis Morgen wohl erklären können.

Nach fünf Monaten für eine einfache Arbeit gebe ich ihm aber nicht viel Chancen.
 
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Ich nehme an, du hast ihm bereits mehrmals eine Nachfrist zur Fertigstellung der Waffe gestellt (allerdings mündlich, so wie der ganze Ablauf auf mündlichen Vereinbarungen basiert :wink: ), die er verstreichen ließ. Damit ist der Vertrag durch Nichterfüllung von seiner Seite aus storniert worden. Er hat also Glück, wenn DU keine Forderungen stellst!
Oder sieht das jemand nicht so :roll:
 
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Ich seh das nicht so. Verträge werden nicht durch Nichterfüllung storniert. Ansonsten könnte ja jeder, der keinen Bock mehr auf einen Vertrag hat, einfach in Untätigkeit verharren und alles würde sich in Wohlgefallen auflösen.
Nix für ungut...
 
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Hunsrückwilderer schrieb:
Ich seh das nicht so. Verträge werden nicht durch Nichterfüllung storniert. Ansonsten könnte ja jeder, der keinen Bock mehr auf einen Vertrag hat, einfach in Untätigkeit verharren und alles würde sich in Wohlgefallen auflösen.
Nix für ungut...

OK, den Standpunkt kann ich nachvollziehen.

Daher: Klage den laxen Büma auf entgengene Jagdgelegenheiten, auf seelische Grausamkeit und auf Ersatz des Wildschadens, der dadurch entstanden ist, dass du die Büchse wegen der späten (bzw. noch nicht erfolgten) Fertigstellung nicht sinnvoll einsetzen konntest :lol: :lol:

Möge der bessere Rechtsanwalt den Fall gewinnen :wink:
 
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19 Jan 2006
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moin! also, ganz einfach:
1. wird der, wenn er so lange nicht in die pötte kommt auch mit rechtlichen schritten nicht in die pötte kommen.
2. frist von sieben tagen. keine nachfrist. er ist in verzug, durch die fristsetzung auch anhand von deinen schreiben beweisbar und gut ist. einfach zfr abholen und den kerl vergessen. vertrag ist als nicht geschlossen anzusehen. feddich!!!
 

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