motocross-stoppelackerrennen

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Ihr könnt das halten wie Ihr wollt.Bin da eher bei der Meinung von @!!Sauen!!.
Nachbarjäger ist auch mal gegen sowas vorgegangen,der hat danach mehrere
neue Hochsitze gebraucht,und jetzt denk Euch euern Teil.

Gruß Seppel

Ja klar und immer schön den Duckmäuser spielen und vor allem immer schön lächeln dabei! :16:
Ich bin sicher nicht der Herrscher und Oberaufpasser in meinem Revier. Aber was zu viel ist, ist zu viel! Man(n) muss sich nicht alles immer gefallen lassen und zu jedem Mist nicken. Ganz klar würde ich jede, aber auch jede rechtliche Möglichkeit ausschöpfen! Erst sind's 2 Crosser und siehe da auf einmal kommen noch einige Kumpels hinzu und schon haste richtig Rummel im Revier und alles nur aus Angst das mein Ruf oder einige Kanzeln bei mir gefällt würden? Irgendwo gibt es Grenzen und diese sind schlichtweg einzuhalten!
Wenn die "Kameraden" über die Wiesen pflügen gibt's sicherlich Schaden und wenn sie durch "Ruhezonen" von Wild ackern gibt's richtig Ärger! So einfach ist das! Man verlangt von mir, dass ich mich in der Natur ordentlich benehme und als Jäger oder Pächter mich 150% an die Gesetze halte! Dies kann und muss ich dann auch von anderen Mitmenschen verlangen!

Wenn nicht? Gibt's die rechtliche Keule!
 
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@Sporti das hat nichts mit Duckmäuser zu tun,ich habe ein Beispiel genannt.
Bei mir fahren auch manchmal junge Leute motocross,mit den Jungs habe ich mal
gesprochen,habe sie darauf hingewiesen das ich auch gerne meine Jagd ausüben
möchte und sie gebeten nicht mehr 1 Stunde vor Sonnenuntergang durchs Revier
zu fahren.Funzt bis jetzt sehr gut.Zum anderen ist das Grundeigenthümersache.


Gruß Seppel
 
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Dann gehe ich zum Grundstückseigentümer (Jagdgenosse) und mache ihm das unmissverständlich klar, dass ich das nicht Gutheiße!
Wenn die Sauen eine Wiese gepflügt haben, wird schnell die Hand aufgehalten!
Wenn Wildgänse wie hier bei uns am Niederrhein auf den Feldern Schaden machen, wird schnell die Hand aufgehalten!
Wenn Motorcrosser durch's Gelände pflügen und alles an Wild verrückt machen, soll ich beide Augen zu machen? Mit Sicherheit nicht!
Ich habe einige Jahre in einem Voreifel Revier gejagt. In diesem Revier wurde Quarzsand abgebaut und es war ein Eldorado für Karnickel (in den 80ern Strecke im 4! stelligen Bereich)!
Ein paar hundert Meter neben der "Quarzkuhle" war so was wie eine Sandwüste mit Hecken und Wildgräsern. Ebenfalls ein Schlaraffenland für's Niederwild. Da dieses Grundstück der Gemeinde gehörte, wurde hier von 2 Crossfahrern angefragt ob sie dort "etwas" Motocross fahren dürften. Nach 1 Jahr standen Reklameschilder vor Ort und an jedem Samstag und Sonntag wurde die Erde mit 7-10 Maschinen auf links gedreht. Niederwild? Nichts mehr! Totes Land! Als der Pächter dieses Grundstück aus der Pacht nehmen wollte, war der Teufel los. Die Pacht lief noch 3 Jahre und er hat sie nicht mehr verlängert weil der Trubel immer mehr wurde!
Man kann und sollte auch schon mal 5 gerade sein lassen, aber nicht immer! :roll:
 
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Da ich ein einsichtiger Mensch bin ,gebe ich Dir in deinen Fall voll Recht.:cheers:

Aber irgend wo müssen die Crosser ja auch hin,keiner willse aber.

Gruß Seppel
 
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......:cheers:

Aber irgend wo müssen die Crosser ja auch hin,keiner willse aber.

Gruß Seppel

Nach deiner Anschuung dürften wir also demnach einfach eine Scheibe auf der Landstrasse / Autobahn aufstellen und den Schiessbetrieb eröffnen...

Nee, sollen sie sich auf eigene Kosten ein Areal kaufen und Herrichten.
Einfach anschliessen eine Nutzungänderung beantragen, duchklagen und nach ca ~15 Jahren können die loslegen :roll:

Aber nicht auf fremden Grund und Boden und harmlose leute wie Jäger oder Pilzsamler oder weniger harmlose Leute wie Förster vorsätzlich über den Haufen brettern.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 9935

Guest
Man verlangt von mir, dass ich mich in der Natur ordentlich benehme und als Jäger oder Pächter mich 150% an die Gesetze halte! Dies kann und muss ich dann auch von anderen Mitmenschen verlangen!

Wenn nicht? Gibt's die rechtliche Keule!

So sehe ich es auch. Klar hab ich gerne Frieden mit dem Nachbarn. Aber irgendwann ist es genug. Wart mal ab, bis sich euer Crossfestival zu einem zweiten Wacken Open Air auswächst. Dann bist Du geniffen wegen multipler wirtschaftlicher Interessen...
 
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Da ich ein einsichtiger Mensch bin ,gebe ich Dir in deinen Fall voll Recht.:cheers:

Aber irgend wo müssen die Crosser ja auch hin,keiner willse aber.

Gruß Seppel

Wo die Crosser hin müssen oder wollen interessiert mich nicht! Da sollen sie in Foren für ihr Hobby suchen wo es ausgewiesene Crossbahnen gibt.

Ich kann ja nu auch nicht so einfach zum nächsten Grundstückseigentümer laufen und ihn fragen ob ich dort jagen darf. ;-) :shoot::28:
 
G

Gelöschtes Mitglied 9935

Guest
Ich kenne ein Niederwildrevier in Ballungsraumnähe. Dort gab es in früheren Jahren zum einen einen Feldschütz (welcher aus Kostengründen eingespart wurde) und zum anderen einen recht hohen Niederwildbesatz.
Heute ist es die Lösungsalle der Hundebesitzer des Umlandes, Regelmässig werden Feldfrüchte im Grossmassstab geklaut, Mopedrennen veranstaltet, es hat ca. 50 caches im Revier, eine Mountainbikestrecke und wenn man heute mal einen Feldhasen sieht ist das fast schon das höchste der Gefühle.
Aber nachdem bei den zuständigen Gemeinden von Seiten des Pächters Druck gemacht wurde, hat dieser eine Gegenüberstellung Pachtertrag:Hundesteuer unter die Nase gehalten bekommen, a la Kosten-Nutzen Rechnung. Da hätte man früher und energischer dagegensteuern müssen. Nun ist der Zug abgefahren und ich will mal sehen, wer dieses Revier beim nächsten mal pachtet...

Ein ehemals schönes Revier wurde versaut, ohne die Möglichkeid dies wieder umzukehren. Ist wie mit dem Schwarzwild: wer es einmal im Revier hat, wird es nur schwer wieder los...
 
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Eben doch!!

Wir hatten folgenden Fall.

Da ich im Aussenbereich wohne und in dieser Umgebung auch mein Jagdrevier sich befindet, kam es - da es auch in Stadtnähe war - immer wieder vor dass bis zu 5 Hundebesitzer täglich, teilweise mit 3 Hunden, aus der Stadt ihre Vierbeiner hier ausführten und aussch..ssen lassen.

Da der Grundstückseigner seine Felder nicht einsehen konnte wurde er darauf hingewiesen, was sich auf seinen Grundstücken abspielte. Vom Stöckchenwerfen, Ballwerfen, sowie aussch..ssen war alles dabei. Bei der Mahd kam es öfter vor dass nicht gefundene Stöckchen, Bälle ectr. sich noch im Gras befanden.

Der Grundstücksbesitzer kontrollierte daraufhin öfter die Gegend um seine Felder und wenn einer mit dem Hund unterwegs war, sprach er diesen dierekt an, es zu unterlassen und den Hund an die Leine zu nehmen. Ansonsten würde Anzeige erstattet.

Der Freilauf für den Hund war in diesem Moment weg und die Hundebesitzer blieben von da an weg. Einmal fragte ich einen wo er denn wohne. Er fragte warum? Ich antwortete: Ich komme dann auch und lasse meinen Hund in seinem Vorgarten Laufen und sch..ssen. Den habe ich von der Stunde an nie mehr gesehen.

Man muss sich als Grundstücksbesitzer nur nicht alles gefallen lassen!
 
A

anonym

Guest
Du hast nicht verstanden, was Burgbesetzer geschrieben hat und in welchem Kontext das gemeint war.
 
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Ich kann doch auf ein Feld einfach drauf fahren, zumindest über ein paar Zufahrten, in der Regel aber von überall aus.
Damit ist es tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum und das StVG gilt uneingeschränkt. Also darf man dort nur mit gültiger Zulassung und Führerschein fahren!

Nope.
Was öffentlicher Verkehrsraum ist und was nicht regelt nicht das StVG.
Ein Acker, egal von wo und wie der "öffentlich" zugänglich anzufahren ist, ist auf gar keinen Fall öffentlicher Verkehrsraum. Das Befahren dieses Ackers mit KFZ unterliegt keinen Beschränkungen außer den Naturschutzgesetzen und Landschaftsschutzgesetzen.
Der Acker-Eigentümer kann das Befahren jederzeit zulassen. Wie auch sonst sollte der Nachwuchs vom Landwirt den Acker pflügen können, obwohl er erst 12 Jahre alt ist ? Die Söhne und Töchter vom Nachbarn machen das regelmäßig, denn sie können vom Hof direkt auf den Acker ohne öffentlichen Verkehrsraum durchqueren zu müssen.
Müßten sie dazu auch nur einen Meter über einen öffentlichen Wirtschaftsweg fahren, ginge das nicht ! Würde der Papa den Schlepper aber über den Weg auf den Acker fahren und dort der Bub den Schlepper übernehmen, alles wäre wieder legal.

Und Ackerschlepper genießen da keine Privilegien gegenüber anderen KFZ, d.h. mit einem PKW/Motorrad/LKW etc. pp. könnte der Nachbar genauso verfahren.

Ich selber befahre meine Wiesen auch mit einem nicht zugelassenen Schlepper und niemand kann mir einen Strick daraus drehen wenn ich öffentlichen Verkehrsraum strikt meide.

Das ständige Befahren eines Stück Landes "nur zum Vergnügen" könnte aber gegen Naturschutzgesetze, Landschaftsschutzgesetze, Emissionschutzgesetze verstossen, das "private" Motorcrossgelände ist somit zu 99% nicht zulässig. Wo da die Grenze ist, entscheidet im Zweifelsfall der zuständige Richter.
 

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