Ich hätte da mal eine Frage.....
Nächste Woche möchte ich bei der Jagdbehörde die Mitbenutzung der Waffen eines befreundeten Jägers beantragen.Dazu wird mir dann ja eine WBK ausgestellt wo eben diese Waffen eingetragen werden.
Muß ich die original WBK des Jagdfreundes mit aufs Amt nehmen,oder reicht auch eine beglaubigte Kopie der WBK ??? Beides wäre von unserer Seite aus möglich.
Was müßte ich noch mitnehmen(Jagdschein ist selbstverständlich)???Und wielange dauert das Ausstellen der WBK dann ??
PS: Auf das Ausstellen meines Jagdscheins durfte ich 3 Wochen wegen der Zuverlässigkeitsprüfung warten :roll:
Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
Gruß Vaddi
Nächste Woche möchte ich bei der Jagdbehörde die Mitbenutzung der Waffen eines befreundeten Jägers beantragen.Dazu wird mir dann ja eine WBK ausgestellt wo eben diese Waffen eingetragen werden.
Muß ich die original WBK des Jagdfreundes mit aufs Amt nehmen,oder reicht auch eine beglaubigte Kopie der WBK ??? Beides wäre von unserer Seite aus möglich.
Was müßte ich noch mitnehmen(Jagdschein ist selbstverständlich)???Und wielange dauert das Ausstellen der WBK dann ??
PS: Auf das Ausstellen meines Jagdscheins durfte ich 3 Wochen wegen der Zuverlässigkeitsprüfung warten :roll:
Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
Gruß Vaddi