Mitbenutzung von Waffen

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12 Mai 2009
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Ich hätte da mal eine Frage.....


Nächste Woche möchte ich bei der Jagdbehörde die Mitbenutzung der Waffen eines befreundeten Jägers beantragen.Dazu wird mir dann ja eine WBK ausgestellt wo eben diese Waffen eingetragen werden.


Muß ich die original WBK des Jagdfreundes mit aufs Amt nehmen,oder reicht auch eine beglaubigte Kopie der WBK ??? Beides wäre von unserer Seite aus möglich.

Was müßte ich noch mitnehmen(Jagdschein ist selbstverständlich)???Und wielange dauert das Ausstellen der WBK dann ??

PS: Auf das Ausstellen meines Jagdscheins durfte ich 3 Wochen wegen der Zuverlässigkeitsprüfung warten :roll:


Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

Gruß Vaddi
 
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Moin!

Vaddi schrieb:
Muß ich die original WBK des Jagdfreundes mit aufs Amt nehmen,oder reicht auch eine beglaubigte Kopie der WBK ??? Beides wäre von unserer Seite aus möglich.

Gleiche Behörde oder sind unterscheidliche zuständig?

Vaddi schrieb:
Was müßte ich noch mitnehmen(Jagdschein ist selbstverständlich)???

Was wäre mit einem Schriftsstück Deines Kollegen, dass Du die Waffen eintragen lassen darfst?

Vaddi schrieb:
Und wielange dauert das Ausstellen der WBK dann ??

Das hängt vom Sachbearbeiter ab ... Ruf doch vorher mal an, dann können die alles vorbereiten bzw. Dir sagen, wann Du am Besten vorbeikommen kannst.

Viele Grüße,

Joe
 
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17 Jan 2008
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Hallo,

Was müßte ich noch mitnehmen?

...auf jeden Fall die Kreditkarte, am besten eine goldene: Das wird bestimmt wieder teuer. Die WBK X€, dann pro Waffe nochmal Y€, dann am Ende noch den Europäischen Feuerwaffenpass, wenn Du mal nach Polen willst damit (nochmal Z€ pauschal plus W€ pro eingetragener Waffe)...X, Y, Z und W sind ja meines WIssens je nach Behörde / Landkreis unterschiedlich.

Da ist schnell mal ein guter Restaurantbesuch dahin...aber es steht dem ja auch eine wirkliche Leistung gegenüber :roll:

Gruß
Gelegenheitsjäger
 
G

Gelöschtes Mitglied 4508

Guest
Wozu der Aufwand? Hast Du du die Waffen länger als zwei Wochen im Besitz ohne sie zwischendurch Deinem Freund zurückgegeben zu haben?

Wenn nicht, reicht doch das ganz normale Ausleihen.
 

IMI

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Ob das wirklich geht?
Eher nicht...

Dass eine Waffe auf zwei WBKs eingetragen wird habe ich noch nie gehört.
Wenn dann ist es eher usus, auf einer WBK zwei Personen als Nutzungsberechtigte einzutragen.

IMI
 
A

anonym

Guest
Der Mitbenutzer wird in die original WBK eingetragen,
es wird keine separate WBK für den Mitbenutzer ausgestellt,
den Antrag muß der Inhaber der WBK stellen,
für den Mitbenutzer müssen Alter, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Persönliche Eignung und Bedürfnis nachgewiesen sein oder werden und
die Gebühr beträgt 25,56 Euro je WBK.
 
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Hatz-Watz schrieb:
Der Mitbenutzer wird in die original WBK eingetragen,
es wird keine separate WBK für den Mitbenutzer ausgestellt,
den Antrag muß der Inhaber der WBK stellen,
für den Mitbenutzer müssen Alter, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Persönliche Eignung und Bedürfnis nachgewiesen sein oder werden und
die Gebühr beträgt 25,56 Euro je WBK.

Frage:

In der WBK stehen normalerweise mehrere Waffen - was mache ich, wenn z. B. mein Vater mit Waffe X aus der Karte in Bayern auf Gans geht und ich mit Waffe Y in Brandenburg den Sauen nachstelle? Karte durchreissen? :?

Viele Grüße,

Joe
 
A

anonym

Guest
Lone Rider schrieb:
Hast Du du die Waffen länger als zwei Wochen im Besitz ohne sie zwischendurch Deinem Freund zurückgegeben zu haben?
Wenn nicht, reicht doch das ganz normale Ausleihen.

1 Monat (§ 12 Abs. 1 Nr. 1a WaffG).

Carcano
 
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Mohawk schrieb:
In der WBK stehen normalerweise mehrere Waffen...

Die WBK ist waffengebunden. Pro Waffe eine WBK bzw. einen Eintrag.
Es könnte zum Beispiel für jede Waffe eine eigene WBK ausgestellt werden.
Damit wäre das Durchreißproblem gelöst.
Leider ist es nicht möglich eine Waffe auf mehreren WBKs einzutragen.
So wurde mir das auf jeden Fall erzählt.
 
A

anonym

Guest
Mohawk schrieb:
Hatz-Watz schrieb:
Der Mitbenutzer wird in die original WBK eingetragen,
es wird keine separate WBK für den Mitbenutzer ausgestellt,
den Antrag muß der Inhaber der WBK stellen,
für den Mitbenutzer müssen Alter, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Persönliche Eignung und Bedürfnis nachgewiesen sein oder werden und
die Gebühr beträgt 25,56 Euro je WBK.

Frage:

In der WBK stehen normalerweise mehrere Waffen - was mache ich, wenn z. B. mein Vater mit Waffe X aus der Karte in Bayern auf Gans geht und ich mit Waffe Y in Brandenburg den Sauen nachstelle? Karte durchreissen? :?

Viele Grüße,

Joe

Das ist dann der etwas unpraktische Teil. Wir hatten so eine ähnliche Situation erst einmal und da bekam der WBK-Inhaber die WBK und der Mitbenutzer einen Leihschein. Ansonsten sind die Waffen mit Bedacht über die WBK verteilt.

Theoretisch kann man natürlich für jede Waffe eine WBK beantragen und jeder berechtigte Nutzer nimmt dann zur Waffe auch die WBK aus dem Schrank. Praktisch ist das mit rund 40 Euro (80,- DM) für die WBK und zusätzlich rund 25 Euro (50,- DM) für einen oder mehrere Mitbenutzer aber ziemlich teuer.
 
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1 Jun 2003
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Wie kommt Ihr auf die Rechnung, dass die WBK, also das Stück Papier , Geld kostet? Also, dass Ihr die Behörde dafür extra bezahlen müsst?

Ich habe bisher immer nur eine Eintragung einer Waffe (17,90 Eus) oder den Voreintrag bezahlt, aber nie nicht nimmer das grüne Stück Papier, genauso wenig wie beim Jagdschein, als der alte voll war. :roll:
 
A

anonym

Guest
Sauerländer Halbmond schrieb:
Wie kommt Ihr auf die Rechnung, dass die WBK, also das Stück Papier , Geld kostet? Also, dass Ihr die Behörde dafür extra bezahlen müsst?

Ich habe bisher immer nur eine Eintragung einer Waffe (17,90 Eus) oder den Voreintrag bezahlt, aber nie nicht nimmer das grüne Stück Papier, genauso wenig wie beim Jagdschein, als der alte voll war. :roll:

Weil das in der Gebührenordnung so drin und auf dem kürzlich erhaltenen Gebührenbescheid für eine WBK mit Mitbenutzer so draufsteht.
 
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Hatz-Watz schrieb:
Das ist dann der etwas unpraktische Teil. Wir hatten so eine ähnliche Situation erst einmal und da bekam der WBK-Inhaber die WBK und der Mitbenutzer einen Leihschein. Ansonsten sind die Waffen mit Bedacht über die WBK verteilt.

Moin,

führt das nicht die Idee der Miteintragung ad absurdum? Wenn ich dann trotzdem einen Leihschein brauche kann ich mir das Geld für die WBK doch sparen. Sinn macht in meinen Augen nur, wenn man z. B. mit seiner Frau oder Bruder / Vater / etc. einen gemeinsamen "Waffenpool" hat und sich aus dem jeder nach Situation / Anforderung bedienen kann eben OHNE extra Papier ausfüllen zu müssen.

Viele Grüße,

Joe
 
A

anonym

Guest
Mohawk schrieb:
... Sinn macht in meinen Augen nur, wenn man z. B. mit seiner Frau oder Bruder / Vater / etc. einen gemeinsamen "Waffenpool" hat und sich aus dem jeder nach Situation / Anforderung bedienen kann eben OHNE extra Papier ausfüllen zu müssen.

Ich widerspreche Dir nicht. Jeder muss für selbst entscheiden ob eine WBK mit Mitbenutzer für ihn Sinn macht oder ob er mit Leihschein besser fährt. Ein Patentrezept gibt es nicht.

Bei uns war das situationsbedingt eine spontane Entscheidung. Sie hat sich als richtig und sehr praktisch für uns erwiesen. Bis auf eine Ausnahme hat es seitdem keines weiteren Papieres (bei Langwaffen) bedurft.
 
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Welche Konsequenzen drohen eigentlich wenn ich die Waffe eines Jagdfreundes ohne Leihschein führe und kontrolliert werde?
 

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