Mit Gesetzbuch in die Polizeikontrolle?

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Apollonius schrieb:
Nicht nur die Polizei kennt sich mit Waffenrecht nicht aus - die Staatsanwaltschaften auch nicht.

Die Dunkelziffer bei den Jägern dürte aber auch nicht unerheblich sein. :wink:
 
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Pirol schrieb:
Apollonius schrieb:
Nicht nur die Polizei kennt sich mit Waffenrecht nicht aus - die Staatsanwaltschaften auch nicht.

Die Dunkelziffer bei den Jägern dürte aber auch nicht unerheblich sein. :wink:

Wohl wahr, es dürfte unstrittig sein, dass die Legalwaffenbesitzer auch im Obligo sind. Wir dürfen aber doch wohl von den Ordnungsbehörden und der Staatsanwaltschaft erwarten, dass sie sich mit der einschlägigen Gesetzeslage auskennen. Wenn der Gesetzgeber uns schon mit einer recht abenteuerlichen Gesetzeslage konfrontiert, dann sollte er sein Exekutive zumindest so ausbilden. dass sich blödsinnige Diskussionen erübrigen.

Grosso
 
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Um dumme Diskussionen zu vermeiden, ist das Mitführen einer Kopie der einschlägigen Paragraphen wirklich die beste Lösung, um im Kontrollfall auch vor Ort gleich die Kontrollorgane zu "unterstützen".

Ich führe eine Zusammenfassung der "Hundeverordnungen" immer mit. Noch bevor sich im Revier Diskussionen mit uneinsichtigen Hundehaltern ergeben, bekommen die immer einen Zettel in die Hand gedrückt, da sind sie beschäftigt, sehen, dass ich im Recht bin und geben meist sehr schnell Ruhe.

Sinngemäß funzt es sicher auch bei den grünen Männchen, wobei man ja nicht arrogant sein muss, sondern "hilfreich ist" :wink:
 
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Pirol schrieb:
Apollonius schrieb:
Nicht nur die Polizei kennt sich mit Waffenrecht nicht aus - die Staatsanwaltschaften auch nicht.

Die Dunkelziffer bei den Jägern dürte aber auch nicht unerheblich sein. :wink:

Gestern beim Kaffeetrinken auf dem Trapstand konnte ich wieder sehr gut beobachten, 50% der Waffen im Futteral ohne Schloss oder überhaupt kein Futteral und einfach im Kofferraum liegend .... :roll:

Gruß Hallimasch
 
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Hallimasch schrieb:
Gestern beim Kaffeetrinken auf dem Trapstand konnte ich wieder sehr gut beobachten, 50% der Waffen im Futteral ohne Schloss oder überhaupt kein Futteral und einfach im Kofferraum liegend .... :roll:

Gruß Hallimasch

Das wirst du hoffentlich nicht melden :shock:

:lol: :lol:
 
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Es ist vielleicht nützlich DIES einmal auszudrucken und den kontrollierenden Beamten zur Schließung von Wissenslücken auszuhändigen (Sofern man bei der Polizei "Fachzeitschriften" als Quelle akzeptiert) Vielleicht für manche Jäger auch ganz interessant :wink:

Gruß,
Rev.
 
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Hallimasch schrieb:
Pirol schrieb:
Apollonius schrieb:
Nicht nur die Polizei kennt sich mit Waffenrecht nicht aus - die Staatsanwaltschaften auch nicht.

Die Dunkelziffer bei den Jägern dürte aber auch nicht unerheblich sein. :wink:

Gestern beim Kaffeetrinken auf dem Trapstand konnte ich wieder sehr gut beobachten, 50% der Waffen im Futteral ohne Schloss oder überhaupt kein Futteral und einfach im Kofferraum liegend .... :roll:

Gruß Hallimasch

Die kamen vermutlich grad aus dem Jagdrevier und fuhren auch dorthin zurück. Ergo Fahrt im Zusammenhang mit der Jagdausübung und kein Futteral nötig.

WH
Amadeus
 
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Amadeus schrieb:
Die kamen vermutlich grad aus dem Jagdrevier und fuhren auch dorthin zurück. Ergo Fahrt im Zusammenhang mit der Jagdausübung und kein Futteral nötig.

WH
Amadeus
@Amadeus

DU - ein Winkeladvokat :shock: :shock:
Noch ist Deutschland nicht verloren :lol: :lol:

Kräftiges Weidmannsheil!
 

tar

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Hallimasch schrieb:
Gestern beim Kaffeetrinken auf dem Trapstand konnte ich wieder sehr gut beobachten, 50% der Waffen im Futteral ohne Schloss oder überhaupt kein Futteral und einfach im Kofferraum liegend .... :roll:

Gruß Hallimasch

Na, ist doch auch richtig so, wenn der Stand/Parkplatz Privatgelände ist und der Kofferraum selbst das verschlossene Behältnis. :)
 
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Ich gehe doch aber wohl zurecht davon aus, dass ein unterladener Repetierer bei der Fahrt auf der Dorf-/Landstrasse -meinetwegen ins Revier- in jedem Fall den Jagdschein kostet, oder ?

basti
 
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§ 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken
(6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen. ...

Waffenrechtliche Begriffe
Im Sinne dieses Gesetzes
12. ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder
Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder
Geschosslager
sind, auch wenn sie nicht gespannt ist;

Letzter Teil besonders wichtig für unsere Sicherheitsrepetierernutzer, die meinen ihre Knifte sein entspannt wie entladen... dank der Polizei werden das aber auch immer weniger... :lol:
 
A

anonym

Guest
Pirol schrieb:
november schrieb:
Pirol schrieb:
colchicus schrieb:
Frage: Sind wir schon soweit, dass man als Jäger mit dem Gesetzbuch auf der Straße herumfahren muss?

Amadeus hat das alles im Kopf, incl. aller Kommentare und Urteile.

Also ist es eine gute Alternative zum Gesetzbuch Amadeus immer mit im Auto zu haben.

Im Handschuhfach oder in der Hundebox?

Na ja, der ganze Amadeus nimmt zuviel Platz weg, reicht auch der Kopf, wo das alles drin ist?

:twisted:




Am 5.9.77 fuhr ich mit meinem offenen Apal-Buggy von Köln aus zurück Richtung Aachen, auf der Rückbank diverse Waffen und Munition, alles zugedeckt mit einer Wolldecke.

Nun muß man wissen, ich war damals 20 Jahre alt, trug die Haare etwa Mitte Rücken lang, spiegelnde Sonnenbrille und Baskenmütze. Also nicht der Prototyp eines Jägers und auch den Sohn eines Jagdausrüsters sah man mir nicht an.

An diesem Tag entführte die RAF in Köln Hans Martin Schleyer und Köln West war dicht. Ca. 50 Polizisten, beaffnet bis an die Zähne, kontrollierten peinlichst genau jedes Fahrzeug.
Ich hatte das Pech, an vier junge Kollegen zu geraten. Drei umstellten mein Auto, den Finger am Abzug der MP, der vierte kontrollierte mich. Der Dialog entwickelte sich wie folgt:

"Guten Tag, Führerschein un KFZ-Schein bitte."

"Geht nicht. Liegt im Handschuhfach unter meiner .357. Und da geh ich jetzt nicht dran. Bedienen Sie sich bitte selbst."

Der Beamte richtet seine MP auf mich, tritt zurück und ruft: "Vorsicht, der ist bewaffnet." Zu mir:"Nimm die Brille ab!"

Darauf ich: "Ich hab mit Ihnen nicht die Schweine gehütet, ich verbitte mir die Duzerei."

Den drei anderen bricht der Schweiß aus, die Finger an den Abzügen zittern.
Ich lege die Hände auf die Oberkante der Frontscheibe des Cabrios. Ca. 20 Mann stürmen auf mein Auto zu.

Ich sag zu dem links neben mir:
"Wenn ihr jetzt schießt, bringt ihr Trottel euch gegenseitig um. Soll ich lieber aussteigen?"

"Nein, eh ja, oder?"

Darauf ich:"Ich hab aber ein Messer am Mann."
Darauf er." Rausnehmen. Her damit."

Ich ziehe vorsichtig mein Taschenmesser, Klingenlänge 5 cm, und lege es neben dem Buggy auf die Strasse.

Dann sollte ich mit erhobenen Händen aussteigen, was aber aus einem türlosen Cabrio nicht geht. Also durfte ich die Hände wieder benutzen.

Anschließend wurde dann mein Auto entladen, meine Papiere geprüft, bei mir zu Hause angerufen und gut eine Stunde später durfte ich dann weiter fahren.

Ich muß zugeben, soviel Angst habe ich im ganzen Leben nicht mehr gehabt.
 

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