Mit dem Luftgewehr auf Niederwild...

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Warum man das nicht machen sollte?
Birke schrieb:
ich z.b benutze ein diana 35 lg mit eport ferder
Demnach hat das Gewehr in D vermutlich keine Zulassung, wenn es rauskommt das Du sowas besitzt ist der Jagdschein futsch - sofern man einen hat. Und das Treffen einer Attrappe hat nichts aber auch gar nicht mit dem tatsächlichen Erlegen bzw. schnellstmöglichem Töten eines Tieres zu tun!

Markus
 
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Die "Exportfeder" kommt auf ca. 15 Joule
Mit max.Power werden 30 J und mehr erreicht.
Die von mir gefahrenen Versuche waren mit
HW 100
HW 90
Diana 48
alle in Kal. 5,5mm
 
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@Sir Henry: Bekommt man die mit solchen Federn getunten Dinger in Deutschland mit irgendwie offiziell zugelassen bzw. in die WBK eingetragen oder habe ich Recht mit der Vermutung das man sich damit nur höllischen Ärger einfangen kann?

Markus
 
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freibeuter0815 schrieb:
Also ehrlich! Ich habe die diversen Kommentare gelesen und bin doch einigermaßen platt. Da wird von ominösen besonderes starken Luftgewehren. mit obskurer Munition berichtet und es wird über Seiten hinweg eine völlig abwegige Frage dikutiert.

Zur Zeit gibt es keine Luftgewehre, welche ein waidgerechtes Jagen ermöglichen. Zur waidgerechtigkeit gehört auch, daß das erlegte Wild ohne unnötige Leiden und der Gefahr des "nur verletzt werdens" getötet wird, wodurch auch unschöne Nachsuchen vermieden werden. Es geht eben nicht darum nur irgendwie zu töten!

All das gewährleistet nur ein ordentliches Jagdgewehr. Auf Schalenwild hat man dieses ausdrücklich normiert. Aber auch auf Nieder- und Flugwild versteht sich das Prinzip von selbst!

Wenn wir das nicht beachten haben wir zurecht bald unsere Daseinsberechtigung verwirkt und können uns als Jäger auch nicht in der Öffentlichkeit glaubhaft darstellen. Oder sehe ich da was falsch?

Ja. Und freundlicherweise gebe ich noch mit, dass zB in Grossbritannien voellig selbstverstaendlich mit dem Luftgewehr gejagt wird. Und die genannten Joulezahlen solltest Du Dir nochmal in Ruhe anschauen.

Um's mit Albert Camus zu sagen " Der Kopf ist rund damit das Denken die Richtung aendern kann"
 
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:shock: riesen Ding was die da treiben
mitten durch die stadt fahren und die elstern schießen :?
 
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Haubentaucher schrieb:
Warum man das nicht machen sollte?
Birke schrieb:
ich z.b benutze ein diana 35 lg mit eport ferder
Demnach hat das Gewehr in D vermutlich keine Zulassung, wenn es rauskommt das Du sowas besitzt ist der Jagdschein futsch - sofern man einen hat. Und das Treffen einer Attrappe hat nichts aber auch gar nicht mit dem tatsächlichen Erlegen bzw. schnellstmöglichem Töten eines Tieres zu tun!

Markus

sorry, aber das ist alles ein haufen unterstellung ...

ich brauche in deutschland keine "zulassung" für eine waffe.

wenn ich eine luftgewehr als "f-modell" kaufe, dann eine export-feder einbaue, dann ist auf der waffe anschließend das f-zeichen zu entwerten und evlt. ein neuer beschuß durchzuführen. ab dem umbau ist der besitz nur noch zulässig, wenn er eine brechtigung (z.b. jj) hat.

er läßt das lg dann in seine wbk eintragen und aus die maus.

zudem hat er in keinem punkt geschrieben, ob er das lg mit exportfeder legal oder unerlaubt besitzt.

und nun erkläre mir doch bitte mal dazu, was der unterschied ist, ob ich nun einer taube eine kopftreffer verpasse oder eine attrappe? entweder kann ich schießen, weiß dazu wohin ich bei einem tier/stück halten muß und habe eine waffe, die artgerecht tötet ... oder eben nicht.

oder hast du als jäger eine spezielle, ausgefeilte beschußmethode mit einem luftgewehr tauben zu strecken? ich jedenfalls nicht ...
 
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HW 90 gibts nur in "stark"
HW 100 gibts in frei, halbstark und extra stark
bei Diana 48 auch in frei (stark?) und extra stark

Haben Waffennummer und können auf JS erworben werden.

Nachträglich "können" die frei verkäuflichen Federn eingebaut werden, was aber Büma "dürfen" und die Waffe dann eintragungspflichtig macht.
Wer sowas macht, macht sich strafbar!
Die sog. "starke" Feder ist schwer einzubauen, liefert aber doppelte Leistung z.B. bei den HW-Modellen der Reihe 35 und 77 u.a.
 
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uihhh schrieb:
[
woher leitet sich das verbot der jagd mit dem luftgewehr ab?

klar - auf schalenwild u.s.w. gibts kaliber und energievorgaben laut BJG §19

2.a)auf Rehwild und Seehunde mit Büchsenpatronen zu schießen, deren Auftreffenergie auf 100 m (E 100) weniger als 1.000 Joule beträgt;
b)auf alles übrige Schalenwild mit Büchsenpatronen unter einem Kaliber von 6,5 mm zu schießen; im Kaliber 6,5 mm und darüber müssen die Büchsenpatronen eine Auftreffenergie auf 100 m (E 100) von mindestens 2.000 Joule haben

aber wenn es kein schalenwild ist?

Ebendeshalb ist die Jagd mit dem LG prinzipiell nicht verboten, auch auf Schalenwild nicht. Man lese den Gesetzestext mal genau: Da steht BüchsenPATRONEN!! Nicht "-geschosse". Darum darfst du z.B. auch mit dem FLG auf Schalenwild schießen, obwohl dieses die geforderten Energiewerte nicht erreicht. Das FLG wird eben aus einer Flinte und demzufolge aus einer Flintenpatrone und nicht aus einer Büchsenpatrone verfeuert. Und darum darfst du auch mit dem Vorderlader auf Schalenwild jagen, auch wenn dieser die geforderten Werte nicht erreichen sollte. Der wird nämlich nicht mit einer "Patrone" geladen. (Viele VL erreichen die Werte für Büchsenpatronen allerdings ohne weiteres.) Und somit darfst du prinzipiell auch mit dem LG auf Schalenwild schießen, denn es wird ebenfalls nur mit einem Geschoss und nicht mit einer Patrone geladen. Sicher, kein vernünftiger Mensch würde so etwas tun. Aber ausdrücklich verboten ist es nicht.
 
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Harzjäger1974 schrieb:
...... Sicher, kein vernünftiger Mensch würde so etwas tun. Aber ausdrücklich verboten ist es nicht.

wieso nicht:?: kommt ganz auf das LG an - wenn das passt hätte ich keinerlei bedenken - siehe auch mal hier z.B.. :wink: :roll:
 
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Duncan schrieb:
Harzjäger1974 schrieb:
...... Sicher, kein vernünftiger Mensch würde so etwas tun. Aber ausdrücklich verboten ist es nicht.

wieso nicht:?: kommt ganz auf das LG an - wenn das passt hätte ich keinerlei bedenken - siehe auch mal hier z.B.. :wink: :roll:

Naja, ich bin da wahrscheinlich etwas konservativ veranlagt. Das es mit geeigneten LG's möglich ist, auch Schalenwild zu erlegen, dass will ich nicht bezweifeln. Die "Windbüchsen" früherer Zeit hatten soviel bumms, dass die ersten fünf bis sechs Schüsse selbst auf 80 m noch Rotwild zur Strecke brachten.
Aber so recht wohlfühlen würde ich mich damit nicht. Dann doch schon lieber mal mit dem VL, das wär schon eher mein Ding.
 
A

anonym

Guest
Sir Henry schrieb:
Die "Exportfeder" kommt auf ca. 15 Joule
Mit max.Power werden 30 J und mehr erreicht.
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Kann ich dir nur bestätigen. Ein Bekannter von mir führt eine WBK pflichtige Hw 100 in 5,5mm Es gab keine Probleme die Waffe eintragen zu lassen. Zur Präzision. Das Ding liefert auf dem KK Stand(50m) Schussbilder da träumen auf den Nachbarständen die Wettkampfschützen von. Die Waffe hat knapp 35 Joule und ist mit einem 6-24X50er Glas ausgerüstet.

Der Kollege jagt in befriedeten Bezirken ( Friedhof) . Angeschafft wurde die HW 100 weil ihm die Hinterlandgefährdung bei der Jagd mit dem KK zu stark war. Selbst LfB Subsonic Mun. liefert auf 50 m nach dem Beschuss eines Kaninchen noch 50cm lange Kugelrisse im Boden. Ich war selber Augenzeuge. Rabenvögel Tauben und Kaninchen waren auf 50m nach einen Treffer genau so schlagartig mausetot als wie mit KK oder Schrot geschossen. Eine Quälerei der Kreatur habe ich nicht feststellen können. Die Waffe ist einem KK ebenbürtig bei einer geringeren Hinterlandgefärdung
 
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Harzjäger1974 schrieb:
uihhh schrieb:
[
woher leitet sich das verbot der jagd mit dem luftgewehr ab?

klar - auf schalenwild u.s.w. gibts kaliber und energievorgaben laut BJG §19

2.a)auf Rehwild und Seehunde mit Büchsenpatronen zu schießen, deren Auftreffenergie auf 100 m (E 100) weniger als 1.000 Joule beträgt;
b)auf alles übrige Schalenwild mit Büchsenpatronen unter einem Kaliber von 6,5 mm zu schießen; im Kaliber 6,5 mm und darüber müssen die Büchsenpatronen eine Auftreffenergie auf 100 m (E 100) von mindestens 2.000 Joule haben

aber wenn es kein schalenwild ist?

Ebendeshalb ist die Jagd mit dem LG prinzipiell nicht verboten, auch auf Schalenwild nicht. Man lese den Gesetzestext mal genau: Da steht BüchsenPATRONEN!! Nicht "-geschosse". Darum darfst du z.B. auch mit dem FLG auf Schalenwild schießen, obwohl dieses die geforderten Energiewerte nicht erreicht. Das FLG wird eben aus einer Flinte und demzufolge aus einer Flintenpatrone und nicht aus einer Büchsenpatrone verfeuert.

Genau lesen, ja?

Okay. Defintion einer Patrone umfasst Patronenhülse, Ladung (Treibmittel) & Geschoss. Luftgewehre verschiessen keine Geschosse mit Hilfe von Patronen. Damit verbietet §19 BJG das Luftgewehr nicht direkt.
Aber (nach meiner Auffassung) sind Luftgewehre als Büchsen einzurodnen: Büchse = Gewehr mit gezogenem Lauf. Ob Feuerwaffe spielt erstmal keine Rolle. Unterstellt hier der Gesetzgeber, daß alle Büchsen Patronen verwenden? Auch wenn es Geschosse sind? Benutzt er hier nach einer anderen (falschen?) Definition statt Geschoss vielleicht doch Patrone?

Dilemma. Für mich fällt es damit aber jedenfall raus.


Aber die Begründung, warum man FLGs benutzen darf, liegt daran, daß eine Büchsenpatrone eine Mindestenergie braucht. Nicht eine Flintenpatrone, denn Flinte = Gewehr mit glattem Lauf =! Büchse.
 
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@Uihhh: Net aufregen!

uihhh schrieb:
ich brauche in deutschland keine "zulassung" für eine waffe. ...
wenn ich eine luftgewehr als "f-modell" kaufe, dann eine export-feder einbaue, dann ist auf der waffe anschließend das f-zeichen zu entwerten und evlt. ein neuer beschuß durchzuführen. ab dem umbau ist der besitz nur noch zulässig, wenn er eine brechtigung (z.b. jj) hat.

Und sind F oder einem Beschusstempel was anderes als eine wie auch immer geartete Zulassung? Wohl kaum, denn ohne ist das Ding entweder illegal oder einfach nicht in die WBK einzutragen.

uihhh schrieb:
und nun erkläre mir doch bitte mal dazu, was der unterschied ist, ob ich nun einer taube eine kopftreffer verpasse oder eine attrappe? entweder kann ich schießen, weiß dazu wohin ich bei einem tier/stück halten muß und habe eine waffe, die artgerecht tötet ... oder eben nicht.

Der Kipphase aus Blech fällt auch um wenn er am Hinterteil von ein paar Randschroten erwischt wird. Ist der echte Hase deswegen tot?
Nachbars Katze hat einen Kopfschuss von einem Luftgewehr erhalten - die Blechattrappe wäre umgefallen, der echten Katze fehlt "nur" ein Auge und die Kugel steckt, unerreichbar irgendwo im Kopf.

Übrigens, bevor jetzt wieder einer mit uiii in die Luft geht: Ich habe nichts gegen Luftgewehre an sich und auch nicht bei der Jagd - ich wollte in meinem ersten Posting lediglich vor den möglichen Folgen amateurhaften Tunings freier Waffen warnen!

Markus
 
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Generell:
selbst wenn ein LG schwerer ist wie ein KK, dann ist es immer noch leiser und die Munition billiger.
Man kann natürlich jetzt umlegen was 1000 oder 10000 Schuss kosten, wenn man Waffe, Munition und Pressluft mit rein rechnet, vorausgesetzt bei den Waffen vergleicht man nicht ein LG-Spitzenmodell mit einem "Flobertle" :wink:
 

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