Mit dem Luftgewehr auf Niederwild...

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@amadeus,
vielen Dank für den freundlichen Hinweis. :D
Verfolge halt nicht JEDES (aber deine) Postings mit der erforderlichen Aufmerksamkeit.

@rascal
was du für Schmarrn hältst oder nicht, steht hier außer Frage. :evil:

"Jagen" kann man hier ohnehin nur mit Jagdschein, alles andere ist Wildern.
Den Unterschied kann dir sicher Amadeus besser darstellen als ich, der ich jagen schlicht nur mit aufsuchen, verfolgen, nachstellen, erlegen und fangen von Wildtieren erklären könnte. :cry:

Entsprechende Waffen und Munition auf bestimmte Wildarten einzusetzen umfasst eine riesige Bandbreite. :shock:

Was den vernüftigen Einsatz der Mittel angeht, kann ein "starkes" LG mit einem einzigen Geschoss bestimmt als angemessener gelten, als auf 20 m eine Taube mit 36 g Schrot zu beschießen. :D
 
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Sir Henry schrieb:
....
"Jagen" kann man hier ohnehin nur mit Jagdschein, alles andere ist Wildern.

Nein ist es nicht. Jagen ohne Jagdschein ist eine Owi nach BJagdG, nicht mehr und nicht weniger.

Als Beispiel nimm einfach den Treibjagdgast der "vergessen" hat den Jagdschein zu lösen.

WH
Amadeus
 
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OWi nur wenn er den JS gerade nicht dabei hat. :)

Jagen ganz ohne JS ist es dennoch Wilderei. Oder nicht :roll:

Hat der Treibjagdgast auch "vergessen" seine Haftpflichtversicherung zu bezahlen, und kann daher den JS nicht vorzeigen, darf ihn der Jagdleiter nicht mit der Waffe jagend einsetzen, weil es sonst was begeht ?? :?
 
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Sir Henry schrieb:
@rascal
was du für Schmarrn hältst oder nicht, steht hier außer Frage. :evil:
Hahahaha willst du mir jetzt den Mund verbiten oder was soll deine antwort? Nur weil ich hier ein Neuling und Jungjäger bin heißt das noch lange nicht, dass du als "alter Hase" das Recht hast mich so dämlich in die Ecke zu stellen!
Ein LG hat nichts auf der Jagd verlohren das ist und bleibt meine Meinung!
Mit freundlichem Gruß rascal
 
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DU hast von Schmarrn geredet und dir den Mund kann ich noch will verbieten.
Was DU für jagdlich angebracht hältst oder nicht ist ausschließlich diese Ansicht, die NIEMAND teilen muss.

Solltest mal genau lesen was ich gepostet habe und nicht großes Bla-bla machen.
 
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Sir Henry schrieb:
OWi nur wenn er den JS gerade nicht dabei hat. :)

Jagen ganz ohne JS ist es dennoch Wilderei. Oder nicht :roll:
Owi nach BJagdG und wenn Schußwaffen ohne nötige Erlaubnis mitgeführt werden eine Straftat nach dem WaffG, Wilderei ist es nicht.

Hat der Treibjagdgast auch "vergessen" seine Haftpflichtversicherung zu bezahlen, und kann daher den JS nicht vorzeigen, darf ihn der Jagdleiter nicht mit der Waffe jagend einsetzen, weil es sonst was begeht ?? :?
Der Jagdgast der seine Jagdhaftpflicht nicht bezahlt hat, hat entweder noch Deckung durch seine Jagdhaftpflicht oder keinen gültigen Jagdschein mehr denn wenn die Jagdhaftpflicht kein Geld erhält und deshalb ihre Deckungszusage zurückziehen will,hat sie die zuständige Untere Jagdbehörde unverzüglich zu verständigen die dann den Jagdschein widerruft. Ein nicht mehr gültiger Jagdschein ist jagd- und waffenrechtlich so gut wie gar kein Jagdschein.

Ob der Jagdleiter dabei irgendwas begeht, wenn er den Jagdschein nicht kontrolliert, konnte ich nicht finden. Wir lernen und lehren zwar in den Jagdkursen, daß sich der Jagdleiter vor der Jagd zu überzeugen hat, daß der Schütze einen Jagdschein besitzt, allein ich kann nicht einmal in der UVV-Jagd eine Vorschrift finden die das bestimmt.

Ist es dem Gastgeber bekannt, daß der Jagdgast keinen Jagdschein besitzt und läßt er ihn trotzdem zur Jagd gehen, dann käme evtl. eine Verfolgung wegen Anstiftung oder Beihilfe zu Straftaten nach dem WaffG in betracht, Wilderrei liegt auch hier nicht vor.

Wilderei ist ausschließlich die Verletzung fremden Jagd- oder Jagdausübungsrechts, handle ich mit dem Einverständnis des Rechteinhabers verletze ich das Recht aber nicht.


Noch ein Beispiel, ich lade einen x-beliebigen, jagdscheinlosen 18-jährigen Metzgergesellen dazu ein, in meinem Revier im September einen Fuchs zu erlegen und statte ihn dazu mit einer Armbrust aus, dann begeht der 18-jährige eine Owi weil er die Jagd ohne JS ausübt und ich verstoße gegen keine Vorschrift.

WH
Amadeus

Edit sagt der jagdscheinlose 18-Jährige ist Metzgergeselle.
 
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JungfuchsM03 schrieb:
Hallo
speziell für Amadeus:

was genau ist dann rechtlich gesehen Wilderei?

MfG

Grob gesagt die Verletzung fremden Jagd- oder Jagdausübungsrechts. Auf einen Jagdschein kommt es dabei nicht an.

StGB § 292 Jagdwilderei
(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts
1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten
zueignet oder
2. eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten
zueignet, beschädigt oder zerstört,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat
1. gewerbs- oder gewohnheitsmäßig,
2. zur Nachtzeit, in der Schonzeit, unter Anwendung von Schlingen oder in
anderer nicht weidmännischer Weise oder
3. von mehreren mit Schußwaffen ausgerüsteten Beteiligten gemeinschaftlich
begangen wird.

WH
Amadeus
 
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Amadeus schrieb:
1. gewerbs- oder gewohnheitsmäßig,
2. zur Nachtzeit, in der Schonzeit, unter Anwendung von Schlingen oder in
anderer nicht weidmännischer Weise oder
3. von mehreren mit Schußwaffen ausgerüsteten Beteiligten gemeinschaftlich
begangen wird.

Hä :?: :roll:
 
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Jagdfieber_91 schrieb:
Amadeus schrieb:
1. gewerbs- oder gewohnheitsmäßig,
2. zur Nachtzeit, in der Schonzeit, unter Anwendung von Schlingen oder in
anderer nicht weidmännischer Weise oder
3. von mehreren mit Schußwaffen ausgerüsteten Beteiligten gemeinschaftlich
begangen wird.

Hä :?: :roll:

was ist daran "hä?" das sind schwere fälle. es ist was anderes ob man tagsüber, während der jagdzeit, alleine einen bock schiesst oder ob man alle 2 wochen nachts bewaffnet mit dem kumpel los zieht um führende weibliche stücke zu erlegen die danach verkauft werden.
 
F

freibeuter0815

Guest
Also ehrlich! Ich habe die diversen Kommentare gelesen und bin doch einigermaßen platt. Da wird von ominösen besonderes starken Luftgewehren. mit obskurer Munition berichtet und es wird über Seiten hinweg eine völlig abwegige Frage dikutiert.

Zur Zeit gibt es keine Luftgewehre, welche ein waidgerechtes Jagen ermöglichen. Zur waidgerechtigkeit gehört auch, daß das erlegte Wild ohne unnötige Leiden und der Gefahr des "nur verletzt werdens" getötet wird, wodurch auch unschöne Nachsuchen vermieden werden. Es geht eben nicht darum nur irgendwie zu töten!

All das gewährleistet nur ein ordentliches Jagdgewehr. Auf Schalenwild hat man dieses ausdrücklich normiert. Aber auch auf Nieder- und Flugwild versteht sich das Prinzip von selbst!

Wenn wir das nicht beachten haben wir zurecht bald unsere Daseinsberechtigung verwirkt und können uns als Jäger auch nicht in der Öffentlichkeit glaubhaft darstellen. Oder sehe ich da was falsch?
 
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@freibeuter
Ja, du siehst echt was falsch.
Und Platt kann nur einer sein, für den Munitition obscur und starke LG ominös sind. :(

Schieß mal auf 35 m auf ein Stück Papier mit Schrot, leg eine Taube drauf und zähl die Einschläge, die bei gröberem Schrot zunehmend lückiger werden.
Du wirst finden, dass du beim rumschieben der Vogelkörpers auf dem Blatt Stellen findest, wo nur gerade EIN Schrotkorn die Taube getroffen hätte, wobei nicht sicher ist, ob es der im Knall das Leben gekostet hätte oder nicht.
Die Wucht eines 2,5 mm Schrotkorn ist auf diese Entfernung schon recht gering. Da ist ein 5,5 Diabolo ungleich wirlungsvoller, wenn auf sitzendes Wild über Zfr mit einem EXTRA STARKEN LG geschossen wird.

Anschießen und Leiden lassen kann man jedes Wild mit jedem Geschoss.
Es kommt neben dem genauen Treffer auf die ausreichende Wirkung an. Unter diesem Aspekt sind die jagdlichen Verbote zu sehen. :evil:

Niemand kommt auf den Gedanken, dass ein Schrotschuss nicht weidgerecht wäre, auch wenn die Taube nicht getroffen oder was man meist auch nicht weiß, krank geschossen wurde.
Mit mit der Beschränkung auf nahe Schussweiten wächst beim Schrot die Wirkung und Waidgerechtigkeit. Wozu also 36 m oder gar 40 g Semi-Magnum verschießen, wenn es auf 25/30 m ein einziges Diabolo auch tut. :shock:

Also immer bis zum Ende durchdenken.Das gilt für rechtliche wie für jagdlich-waidgerechte Aspekte 8)

Nachdem du in NS zuhause bist, brauchst du dich nicht groß darüber aufzuregen, zumal deine Empörung auch sachlich falsch ist.
 
B

Birke

Guest
Warum sollte man nicht mit dem starkem LG jagen , wenn mann ein guter schütze ist und das tier ( taube, kanninchen usw) waidgerecht erlegt , seh ich da kein problem ich z.b benutze ein diana 35 lg mit eport ferder und kann auf 25-30 m präzise eine metall atrappe eines kanninchens mit einem kopfschuss *erlegen*
 

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