Mit .22 auf Frischlinge

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anonym

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Dompfaff schrieb:
Die Hornet hätte draussen bleiben müssen.

Da wurde wohl auf die spezielle Spezies von Jägern Rücksicht genommen die mit der Hornet auf den laufenden Keiler trainieren. :wink:
 
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carcano schrieb:
Es geschehen noch Zeichen und Wunder - die Jagdbehörden beginnen zu denken! Hurra.

Carcano

Denken? Mag sein, ich möchte nur nicht wissen mit welchem, dafür ungeeigneten Körperteil.
Da wäre ja der Schrotschuss noch sinnvoller.
Wer geht denn zur Saujagdzeit mit der Hornet raus?
Der Frischling stirbt auch mit der großen Kugel.
 
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Gelöschtes Mitglied 2356

Guest
baikal schrieb:
Wer geht denn zur Saujagdzeit mit der Hornet raus?
Ich z.B. die Hornet ist im rechten lauf des Drilling.Werde mich aber hüten damit auf Schwarzwild zu jagen.Die 7X65 ist mir das allemal wert.
Grüße fisko
 
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Gibt es zu den Ausführungen von Frau Schilling einen Link oder was ist genau die Quelle?
 
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Also ich kann den Sinn dieser Regelung nicht ganz nachvollziehen. Warum steigert es denn die Abschussquoten, wenn man mit der Hornet schießen darf? Sie mag vielleicht leiser sein, aber bei uns wurde die Erfahrung gemacht, dass der Schussknall ein zweites oder drittes Schwein nicht vom anwechseln abhält. Naja, günstiger ist die Mun auch, aber das ist sicher völlig irrelevant. Abgesehen davon sehe ich ausschließlich Nachteile wie die ja schon angesprochenen Nachsuchen,... Wenn die da wirklich solch große Probleme mit dem Schwarzwild haben sollen sie halt NSGs erlauben, bis die Gefahr gebannt ist. Das Mindestkaliber herabzusetzen ist finde ich völliger Nonsens.

Mit den bei uns gültigen Kalibervorgaben habe ich ehrlich gesagt auch kein Problem. Viel schlimmer finde ich die Transport-, Verwahrungs- und Führvorschriften und was es da sonst noch so an Freiheitsbeschränkungen gibt.
 
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Finde ich persönlich auch nicht ok.
IDas ist doch viel zu gering mit der Hornet auf Schwarzwild die 223. wäre auf Frischis bis 15kg schon ok aber so :shock:
 
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Sicher kann man mit der Hornet kleine Frösche schiessen.
Jetzt ziehen aber viele möglicherweise mit Ihrer Hornet los und es kommt doch ein 50kg Ü-läufer .
Ist der Jäger zurückhaltend- wird nicht geschossen Strecke :0
Ist er nicht zurückhaltend kommt das Stück möglicherweise nicht zur Strecke oder es gibt eine üble Nachsuche mit unnötigen Qualen fürs Wild Strecke :0,5

Kommt ein Frosch kommt er mit der Hornet zur Strecke Strecke :1
Strecke mit der Hornet bêi den 3 Fällen. 1,5

Mit einer Hochwildtauglichen Patrone Strecke :3!!!!!

Will man mehr Strecke machen ist die Hornet also kontraproduktiv

Zu der Mär von der Wildpretschonung mit der kleinen Kugel möchte ich nur sagen, das es zu große Kugeln /Kaliber für ein Stück Wild m.E. nicht gibt , aber zu kleine sehr wohl!!!
 
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fisko01 schrieb:
baikal schrieb:
Wer geht denn zur Saujagdzeit mit der Hornet raus?
Ich z.B. die Hornet ist im rechten lauf des Drilling.Werde mich aber hüten damit auf Schwarzwild zu jagen.Die 7X65 ist mir das allemal wert.
Grüße fisko

Ich auch ! Und ich wünschte, diese zumindest zeitweise Erleichterung wäre auch hier zulässig.
In 33 Jagdjahren, 30 davon mit dem Drilling inkl. Einstecklauf .22 Hornet, musste ich lernen
- dass ich zwar einen 18 kg schweren Dachs mit der Hornet schiessen darf
- dass dies aber bei einem 7 oder 10 kg schweren Kitz verboten ist
- dass bei vergessener Betätigung der Kugegelspannung der 18 kg schwere Frischling -bumms- mit der Hornet umfällt, genau wie das Kitz oder das Schmalreh. Ist mir halt passiert, war wirklich nicht Absicht.

Natürlich müssen die Entfernungen dabei beachtet werden! Bei 40 - 60 m kann die Hornet sehr viel mehr, als man ihr zutraut und als man ihr erlaubt.

Ausserdem: Wirklich kleine Frischlinge bewegen sich oft nicht weit auseinander, oft kuscheln sie sich als Knäuel zusammen. Das wäre dann wohl für die Schwarzwildbekämpfer eine Sache für 3mm Schrot oder doch lieber für die 9,3 ??? Der Frischling mit 4 kg Gewicht, am Rande eines solchen Glomerulums mit der Hornet geschossen, schmeckt hervorragend. Verwertet doch mal Frischlinge dieser Größe nach einem Schuß mit 7 x 65 R oder 9,3 ...

Ein Tipp dazu: Den Frischling vor dem Aufbrechen brühen und rasieren, aufbrechen, kühlen und abhängen (= reifen) lassen, dann mit Bratwurstbrät füllen und zunähen. In Alufolie im Holzofen braten ( Fleischthermometer), kurz vor Ende der Bratzeit die Folie oben öffnen und auseinanderbiegen. So entsteht in wenigen Minuten eine feine Kruste. Saft auffangen, Sosse wird köstlich. Und der Braten auch.

Ich wollte, ich dürfte mit der Hornet Frischlinge schiessen....
 
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... und was bringt uns die Hornet für den Seuchenschutz???
 
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Hansel schrieb:
Zu der Mär von der Wildpretschonung mit der kleinen Kugel möchte ich nur sagen, das es zu große Kugeln /Kaliber für ein Stück Wild m.E. nicht gibt , aber zu kleine sehr wohl!!!


Hi,

wer öfters kleine Frischlinge am Ackerrand mit der korrekten großen Kugel erlegt hat, der gibt Dir hier sicher NICHT Recht: die Putzlappen kann man selten noch essen. Und wer mit seinem 100-kg-Keiler-tauglichen Kaliber einen 3 kg Frosch löchert, dem sagen die eigenen Kinder, dass er ein Rohling sei, der sinnlos Kreaturen zu Klump ballert.

Wer aber - etwa nach Autounfall mit Überfahren einer säugenden Bache im Juni - einige kleine Frischlinge zu töten hat, der tut eigentlich gut daran, den Hund und die Schrotflinte zu nehmen. Und, ich hör`s immer wieder: genauso machen es kluge Pragmatiker, wenn sie unter hasengroße Gestreifte cullen müssen.Legal-illegal- sch..egal.
Gradeso an der Kirrung, mit dem Drilling: die Hornet auf den ersten, der 3 1/2-er Schrotschuss auf den zweiten wegflüchtenden Minifrosch - was wäre denn daran schlecht ? Zwei essbare kleine Frischlinge anstatt einem zerplatzten putzlappenähnlichem Stück. Wer mit seinem 100-kg-Keiler-tauglichen Kaliber einer 3 kg Frosch löchert, dem sagen die eigenen Kinder, dass er ein Rohling sei, der sinnlos Kreaturen zu Klump ballert.

Kein Mensch würde mit der "22-er auf die Jagd gehen" - solche Kaliber haben wir im hochpräzisen Einstecklauf. Und das Jagdgesetz ist schlicht zu restriktiv in diesem Punkt: ob Bogen, Armbrust, Kleinkaliber - was geht das den Gesetzgeber an ? Wir Jäger werden nicht mehr Quälereien ausführen, nur weil wir manchmal mit andern Mitteln rangehen dürfen.

Gruß,

Martin
 
G

Gelöschtes Mitglied 2356

Guest
Dilldapp schrieb:
...

Ich wollte, ich dürfte mit der Hornet Frischlinge schiessen....

Magst ja recht haben aber wo sind die Gewichtsgrenzen auf der nach oben offenen Richter Skala??? Und die Saujagd ist wenigstens bei uns überwiegend Nachtjagd.
Letzt endlich entscheidet jeder selbst. Ich z.B. habe keine Lust auf Nachsuchen nachts und am nächsten Morgen ist die Sau meistens schon angeschnitten.
Grüße fisko
 
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carcano schrieb:
Flex schrieb:
Ich gehe nicht davon aus, daß alleine deshalb mehr Frilis liegen werden.

Nö. Da nich von.

Aber man hat eine sachlich nicht gebotene Einschränkung aufgehoben, und das ist gut so.

Carcano

das ist aber auch das einzig Gute was man dem abgewinnen kann - ich finde nur die definierten Grenzen wieder als Schwachsinn - was wenn der Frili nun 16kg hat - solange dran rumschnitzen bis es passt?

Dann lieber gleich Butter bei die Fisch:
Die Ösis(oder nur einige BL?) hatten da doch mal eine vernünftige Lösung: Das Kaliber muss für das bejagte Wild geeignet sein. aus
Ende. (siehe auch PS:!)

Die Hornet halte ich persönlich für wenig zielführend, aber mit so mancher 6mm Patrone z.B. könnt ich mich schon anfreunden, so .243 Win, 6x70R, 6mmPPC, 6mmB.R. Norma dürften die Arbeit genau so gut machen wie die schon erwähnten .222/.223.
Wobei ich da nur echte Verwendung in BS oder BD sehe - denn auf die "Dicke Kugel" (so 7-9,3mm ca.) will ich beim Sauenansitz nicht verzichten.

PS: Ist unter den südlichen Nachbarn mal einer der den genauen Wortlaut einstellen kann - bei mir hapert es gerade mit der Suche in euren Landesjagdgesetzen und dazugehörigen Verordnungen - scheint ihr könnt die noch besser verklambüsern als unsereins.
 
A

anonym

Guest
ICh bin schon immer gegen sämtliche Restriktionen im §18.

Hier als Anhalt und Diskussionsgrundlage den "Schalenwild und Büchsenpatronen" betreffenden Textteil des bereits seit 1986 bewährten Steirischen Jagdgesetzes:

§ 58 - Sachliche Verbote

(1)..
(2) Es ist verboten:

1. bei der Jagdausübung Schußwaffen und Munition zu benützen, die nicht für die Verwendung bei der Jagd auf Wild bestimmt sind ...

2. mit Schrot, Posten oder gehacktem Blei auf Schalenwild oder Murmeltiere zu schießen; im besiedelten Gebiet ist der Fangschuß mit Schrot erlaubt;

3. auf Schalenwild mit Kugelpatronen zu schießen, die keine der Stärke des Wildes entsprechende, ausreichende, schnell tötende Wirkung erwarten lassen;

4.

Man DARF also, muss aber nicht...
 
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Werner Reb schrieb:
I...
3. auf Schalenwild mit Kugelpatronen zu schießen, die keine der Stärke des Wildes entsprechende, ausreichende, schnell tötende Wirkung erwarten lassen;

....

Gegen Gummibestimmungen jeglicher Art lässt sich das Universalgegenargument vorbringen, wonach die so entstehende Regelungslücke dann eben hinterher vor Gericht definiert wird. Derartiges Richterrecht bringt große Unsicherheit für den Jäger und viel Geld und Arbeit für Advokaten und Sachverständige.

Lieber eine diskussionsfähige, aber klare Bestimmung im Gesetz als der Zoff betreffend der Auslegung des Terms "schnell tötende Wirkung" über drei Gerichtsinstanzen.

Bsp. anhand hiesiger Forumsdiskussionen: Impala, lfb auf Fuchs und 7,65 Browning als Fangschusswaffe. Lassen diese Kugeln eine schnell tötende Wirkung erwarten? Da trifft wohl nur der Begriff Jehova den Nagel auf den Kopf.

Dompfaff
 

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