Ich habe von einer - für mich neuen - interessanten Vorgabe gehört demnach bei Bachen beim aufbrechen die Milchleiste vollständig am Stück zu verbleiben hat, solange bis das Stück entgültig zerlegt wird. Andernfalls sei dies ein sicheres Indiz dass die Bache führend gewesen sei und die Milchleiste nur zum vertuschen einer Straftat entfernt worden sei. Demnach seien - etwa in der Wildkammer angetroffene - milchleistenlose Bachen grds zur Anzeige zu bringen.
Was haltet Ihr davon ?
Danke, Peter
Was haltet Ihr davon ?
Danke, Peter