Milchleiste verbleibt an der Bache ?

Registriert
17 Aug 2016
Beiträge
10
Ich habe von einer - für mich neuen - interessanten Vorgabe gehört demnach bei Bachen beim aufbrechen die Milchleiste vollständig am Stück zu verbleiben hat, solange bis das Stück entgültig zerlegt wird. Andernfalls sei dies ein sicheres Indiz dass die Bache führend gewesen sei und die Milchleiste nur zum vertuschen einer Straftat entfernt worden sei. Demnach seien - etwa in der Wildkammer angetroffene - milchleistenlose Bachen grds zur Anzeige zu bringen.
Was haltet Ihr davon ?
Danke, Peter
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Was haltet Ihr davon ?

Nix. Entweder die Bache ist nicht führend, oder sie wird dann nicht mehr in die Kühlzelle gebracht.
Also was bringt dieser Scheiß?! Man sollte sich ernsthaft darüber Gedanken machen in welchem Klima und mit welchen Zeitgenossen man seinen Tag und seine Freizeit verbringt, als solchen Bockmist zu verzapfen oder zu ertragen.



CdB
 
Registriert
31 Aug 2009
Beiträge
8.675
Ich habe von einer - für mich neuen - interessanten Vorgabe gehört demnach bei Bachen beim aufbrechen die Milchleiste vollständig am Stück zu verbleiben hat, solange bis das Stück entgültig zerlegt wird. Andernfalls sei dies ein sicheres Indiz dass die Bache führend gewesen sei und die Milchleiste nur zum vertuschen einer Straftat entfernt worden sei. Demnach seien - etwa in der Wildkammer angetroffene - milchleistenlose Bachen grds zur Anzeige zu bringen.
Was haltet Ihr davon ?
Danke, Peter
Zur Anzeige bringen kann man vieles, aber beweisen muß man es können! Eine entfernte Milchleiste ist ein Indiz, aber kein Beweis!
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Das ist genauso eine Vorgabe wie Kauf bei schlechten Schüssen oder/und zu erhöhten Preisen.
Damit wird nur gefördert, dass die Leute schlechte Schüsse nicht mehr zugeben und verheimlichen. Letztlich tut man dem Wild damit keinen Gefallen und erweist sich selbst einen Bärendienst.
Aber wichtig ist, dass am Ende die Jagd nur mit "Saubermännern" erfolgt.

Wenn einer mal einen Fehler macht, dann gibt man ihm die Chance den auszubügeln. Wenn er weitere Fehler macht kann er aussortiert werden.
Wenn ich allen sage dass sie keine Fehler machen dürfen und das drastische Folgen hat, dann machen die keine Fehler mehr, weil die untern Teppich gekehrt werden.


CdB
 
Registriert
5 Jul 2012
Beiträge
2.566
Ich habe von einer - für mich neuen - interessanten Vorgabe gehört demnach bei Bachen beim aufbrechen die Milchleiste vollständig am Stück zu verbleiben hat, solange bis das Stück entgültig zerlegt wird. Andernfalls sei dies ein sicheres Indiz dass die Bache führend gewesen sei und die Milchleiste nur zum vertuschen einer Straftat entfernt worden sei. Demnach seien - etwa in der Wildkammer angetroffene - milchleistenlose Bachen grds zur Anzeige zu bringen.
Was haltet Ihr davon ?
Danke, Peter
8 Beiträge, keine Quellenangabe, Reizthema.

Entweder Du gibst Details an, oder Du willst nur provozieren.
 
Registriert
13 Okt 2017
Beiträge
841
Zur Anzeige bringen kann man vieles, aber beweisen muß man es können! Eine entfernte Milchleiste ist ein Indiz, aber kein Beweis!

Es gilt "in dubio pro reo" - wenn man nicht nachweisen kann, dass die Bache führend war dann kann zwar man viel anzeigen und Gerichte und Behörden mit Mehrarbeit belasten, der Schütze wird bloß nicht verurteilt.
 
Registriert
13 Sep 2016
Beiträge
3.590
Ich schneide das auch bei Keilern immer großzügig weg. Wird billiger für mich ;)

Interessante Vorgabe. Wenn der Beständer seine Jäger anzeigt, ist er wohl bald alleine.
 
Registriert
7 Okt 2007
Beiträge
1.325
Ich vermute, das geht von einem Forstbetrieb aus. Die werden das nicht über eine Verurteilung lösen; die haben in der Regel einen Passus drin, das sie Begehern bei bestimmten Verstößen den BGS wegnehmen dürfen. Darauf wird es da hinauslaufen.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
28
Zurzeit aktive Gäste
135
Besucher gesamt
163
Oben