Es ist in der Tat schwierig eine solche Straftat nachzuweisen, wenn der Begeher die Möglichkeit hat, vorher zu überlegen wie er seine Tat vertuschen kann. Von daher wohl eher als "Drohgebärde" gedacht, die vielleicht den einen oder anderen zum Nachdenken bringt - hoffentlich.
Jetzt mal umgekehrt: was würdet ihr als JAB machen, wenn der Verdacht aufkommt, einer eurer Begehungsscheininhaber hat eine führende Bache geschossen und die Milchleiste entfernt?
Es bleibt ein übler Verdacht auch nach einem Gespräch, sofern der Schütze nicht den Arsch in der Hose hat, zu seinem Fehler zu stehen. Das will niemand und von daher gibt es für mich keinen Grund bei einem weiblichen Stück etwas wegzuschnedien während des Aufbrechens. Dann kann jeder alles sehen und gut ist.
Die permanent angeführte ASP ist nur auf sehr geringer Fläche akut und in allen anderen Revieren spielt sie keine Rolle, sodass man sie nicht als Argument heranziehen kann und sollte.
wipi