Metallschrank für Munitionsaufbewarung

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23 Jul 2009
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Ich weiß überhaupt nicht warum hier so wild rumdiskutiert wird...

Können doch froh sein, dass im Gesetz "nur" ein Stahlbehältnis mit Schwenkriegelschloss gefordert wird.
Diese öffentliche Diskussion über die Sicherheit der Behältnisse ist doch mehr als über.

Wenn es jemand schafft in meine Wohnung zu kommen, dann ist ein Stahlbehältnis auch kein Problem mehr, ob mit Schwenkriegelschloss oder mit Vorhängeschloss oder sonstwie...
Solange er genügend Zeit hat...

Allerdings kann er dann danach mit der Munition werfen...
In dem Schrank ist eh nur die Schrot- und KK-Munition gelagert.
Die Büchsenmuni liegt sicherer verstaut im Waffenschrankinnenfach...

Kurzum.
Jeder soll sich so schützen wie er meint, solange es mindestens gesetzteskonform ist.
Wenn jemand denkt er bräuchte nen 0 Schrank für seine Muni ist das auch ok.

Manche Leute denken auch einfach an nichts böses und machen es so:
http://lustich.de/bilder/andere/fenster ... eingebaut/
 
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Guruguru schrieb:
Ein Vorhängeschloss kann man mit einer Zange greifen und öffnen, ein Schwenkriegelschloss nicht. .

Du hast doch damit mit der Technikdiskussion angefangen.
Wenn man mit einer Regelung einverstanden ist, dann hinterfragt man das nicht, sondern hält die Füße still und freut sich.
 

JMB

Registriert
2 Jan 2005
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cast schrieb:
Stahlblechbehältnis, Schwenkriegelschloß.
nicht mehr
Eben! Du weißt es doch.
So, wie's im Gesetz steht und es sollte Dir niemand an den Karren fahren können.
cast schrieb:
und wenn ein ordentliche Hangschloss nicht einem Schwenkriegelschloß gleichwertig ist was dann?
Und wer bestimmt, was ein "ordentliches Vorhängeschloss" ist und welche Modelle nicht?
Es geht doch bei der ganzen Diskussion nicht um technisch gleichwertig, sondern vom Gesetz (bzw. den entsprechenden DVOen) als gleichwertig anerkannt.
Solange das nicht geklärt ist begibst Du Dich damit auf dünnes Eis!
Das ABUS Diskus dürfte eins der stabilsten Vorhängeschlösser überhaupt sein, aber es ist nun mal kein vom Gesetz gefordertes Schwenkriegelschloss.
Du kannst das aber gerne bis in die höchste Instanz durchfechten - mit juristischen und technischen Gutachten, Anwalts- u. Gerichtskosten zu Deinen Lasten.

cast schrieb:
ist schon abenteuerlich was hier so manche schreiben.
Ist es etwa nicht abenteuerlich zu schreiben "Wo steht im Gesetz, das das Bodenblech fest sein muß?"
Steht im Gesetz, dass Du den Waffenschrank zuschließen musst?

Da steht sinngemäß "Vor unberechtigtem Zugriff schützen" und die Mindestanforderungen werden präzisiert (nur halt nicht bis ins allerletzte Detail).
Dann mit Blechkisten mit abnehmbaren Deckel, hochdrückbarem Bodenblech zu kommen und zu argumentieren es stünde nicht im Gesetz, dass die fest angebracht sein müssen ist einfach absurd!

Der IKEA-Schrank ist eine günstige Munitionsbox, wenn man Boden und Deckel so befestigt, dass das Ding nicht mehr einfach auseinanderzunehmen ist.
Blechschrauben von innen halte ICH für OK; von außen, so dass sie mit jedem Schraubendreher rausgedreht werden können nicht.

Blindnieten von außen?
Wäre MIR nicht sicher genug, weil man da argumentieren könnte es sei zu leicht zu sehen wo man den Akkubohrer ansetzen müsse.


WaiHei
 

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