Mein neuer Fangschussrevolver

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Die Wettkaempfe an denen Ich teilgenommen habe, sahen vor das die Waffe bereitz gezogen waren.
Beim Cross draw ziehst du als rechtshaender die waffe von der linken Koerperseite. Also ueber Kreuz!
Bei den meisten Verbaenden ist das nicht zugelassen wegen dem Gefaehrdungsradius.
 
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Ich kann es Dir gerne erklären:
Es wird für den rein sportlichen Bereich das überkreuzziehen mehrerer Waffen verboten.
es ist z.B. Mit Kurzwaffen am Gürtel oder mit Flinten vom Rücken bekannt.
Dies wird vom Gesetzgeber als Cross Draw bezeichnet.
beim ziehen von nur einer Waffe von der nicht-schusshandseite greift keine Gesetzeseinschränkung,dies bleibt die Entscheidung der Verbände oder der jeweils Aufsichtsführenden ob sie dies zulassen. Dies ist für den Gesetzgeber dann kein Cross Draw.
 
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Dies wird vom Gesetzgeber als Cross Draw bezeichnet.


und was juckt mich was der Gesetzgeber so als Crossdraw bezeichnet und damit auf Sportordnungen Bezug nimmt?

Mich kümmern Sportordnungen wenig. Ich betreibe ja keinen Sport.
 

JMB

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Ich kann es Dir gerne erklären:
Nicht nötig!
Ich weiß nicht nur was Cross Draw bedeutet, ich weiß auch was in der AWaffV, zugegeben etwas unglücklich formuliert steht, aber was in diesem Bereich ist nicht "unglücklich" formuliert.
Dort steht
"das Überkreuzziehen von mehr als einer Waffe (Cross Draw) gefordert wird,"
besser wäre
"das Überkreuzziehen (Cross Draw) von mehr als einer Waffe gefordert wird,"

beim ziehen von nur einer Waffe von der nicht-schusshandseite greift keine Gesetzeseinschränkung,dies bleibt die Entscheidung der Verbände oder der jeweils Aufsichtsführenden ob sie dies zulassen.
Ich möchte die Aufsicht beim DJV Fertigkeitsschießen sehen, der versucht Cross-Draw zu verbieten.


WaiHei
 
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Es geht doch in dem Paragraphen um das was der Gesetzgeber für Sportschützen verbieten will.

Alles was da erfasst wird bezieht sich irgendwie auf "Combat"schießen und das ist für Sportscvhützen nun mal verboten.

Für Jäger NICHT. Auch wenn für die zum speziellen Training eine Genehmigung gehört.
 
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Das ist allerdings eine interessante Fangschusswaffe!

Gibt es die auch hierzulande zu kaufen?
 
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Ich wollte mir mal eine Kahr P380 als Fangschuss-Plempe zulegen.
Habs dann aber gelassen, weil es bei den Kahrs wohl öfters mal Ladeprobleme gibt.
 
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9 kurz waere mir etwas schwach und teuer. Ich schiesse zwar eine FN 10/22 in 9 kurz , das aber mehr aus interesse am Geraet. Die funktioniert mit der richtigen Patrone auch zuverlaessig.
 
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Wie viele Kurzwaffen besitzt Du denn?

Wie kann man eine Erweiterung der Genehmigung beantragen?

Ich finde es sehr schwer sich auf nur 2 KW zu beschränken!

Einen großen, langläufigen, Revolver(z.B. .44 oder .357) zum Fangschuss auf Schwarzwild, eine "normalkalibrige", fangschusstaugliche Pistole z.B. im Kaliber 9mm für Reh etc. , und dann war es das schon.

Was ist dann mit Fangschuss auf Flugwild, Fuchs etc.? Mit der 44er draufhalten?? Das kann es nicht sein! Da wäre eine handliche .22 von Nöten.
 
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Zwei KW bekommst du ohne Bedürfnisprüfung auf JS, die dritte bspw eine 22er nach einer Bedürfnisprüfung, wenn du ein Bedürfnis nachweisen kannst...
 
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Danke für die Antwort!
Tja was ist ein Bedürfnis? Ein Aschussplan mit entsprechendem Wild?
 

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