Ja..... oder habe ich was verpasst?
Ja..... oder habe ich was verpasst?
Das ist ein Sportgerät, das Benutzen zu anderen Zwecken, wie zum Beispiel Sachbeschädigung oder Körperverletzung ist genauso verboten, wie Menschen mit illegalen Waffen totzuschiessen. Wenn es verboten ist, ist doch alles gut, weil geregeltHm - ein Baseballschläger gehört zum Standard Equipment gewisser Gruppen.
Dafür gibt es kein Verbot oder sonstige Sanktionen?
.... oder habe ich was verpasst?
Das ist ein Sportgerät, das Benutzen zu anderen Zwecken, wie zum Beispiel Sachbeschädigung oder Körperverletzung ist genauso verboten, wie Menschen mit illegalen Waffen totzuschiessen. Wenn es verboten ist, ist doch alles gut, weil geregelt
Ich weiss...Komischerweise könnte man diese Argumentation auch für das Tschibo Dings hier anwenden...
Das ist ein Sportgerät, das Benutzen zu anderen Zwecken, wie zum Beispiel Sachbeschädigung oder Körperverletzung ist genauso verboten, wie Menschen mit illegalen Waffen totzuschiessen. Wenn es verboten ist, ist doch alles gut, weil geregelt
Auch darfst Du damit Deinen Kaffee umrühren,
Was anderes habe ich auch nicht geschrieben, nur, ironisch, dass man halt nix Verbotenes damit anstellen sollte. Die Frage ist, was passiert, wenn jemand das Sportgerät/die Gehhilfe tatsächlich führt? Was ist, wenn opa Müller sie führt und was, wenn Maik K mit dem kurzen Haupthaar im Rahmen einer Demo? Da verschwimmen schnell die Grenzen.Nein, da irrst Du.
Natürlich darf ein Baseballschläger zu anderen Zwecken als dem eigentlich gedachten verwendet werden, und das in Deutschland:
Bücherstütze, Gehhilfe oder zum Nagel-in-die-Wand-kloppen - alles legal.
Auch darfst Du damit Deinen Kaffee umrühren, genauso wie die Verwendung als Rankhilfe für Kletterpflanzen erlaubnisfrei ist!
Ja, schlimme amerikanische Zustände, da muss der Staat endlich mal was machen!
Ist die Masse, die Federrate und die minimale Schlagenergie, die zur Einstufung als Waffe resultiert, eigentlich festegelegt? Was ist "erheblich"?Ergänzung:
Als Waffe verboten sind "biegsame, an einem Ende beschwerte Schlaggeräte, die die menschliche Hiebenergie durch Schleuderbewegung zu einer erheblichen, zielbaren Bewegungs- und Auftreffenergie potenzieren“
Dagegen ist ein Teleskopschlagstock keine verbotene Waffe (kann aber einem Führungsverbot unterliegen)
Das Leben kann so einfach sein, wenn man sich kundig macht.
Ansonsten: Dieter Nuhr
Ergänzung:
Als Waffe verboten sind "biegsame, an einem Ende beschwerte Schlaggeräte, die die menschliche Hiebenergie durch Schleuderbewegung zu einer erheblichen, zielbaren Bewegungs- und Auftreffenergie potenzieren“
Dagegen ist ein Teleskopschlagstock keine verbotene Waffe (kann aber einem Führungsverbot unterliegen)
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Ergänzung:
Als Waffe verboten sind "biegsame, an einem Ende beschwerte Schlaggeräte, die die menschliche Hiebenergie durch Schleuderbewegung zu einer erheblichen, zielbaren Bewegungs- und Auftreffenergie potenzieren“
Dagegen ist ein Teleskopschlagstock keine verbotene Waffe (kann aber einem Führungsverbot unterliegen)
Kaufen darfst Du den Morgenstern, aber auch nicht führen.Hallo
Wo ist dabei eigentlich die Abgrenzung zu einem Morgenstern mit Kette?
Den kann man frei bei Amazon oder auf jedem Mittelaltermarkt kaufen.
Die "Totschläger Auslegung" zielt ja irgendwie immer auf die "Federwirkung"
Viele Grüße,
Oliver