Massagestab ist Waffe;

Registriert
28 Mrz 2015
Beiträge
936
Die Entartung und der Verlust des Bezuges zur Realität, in diesem Land, wird inzwischen regelrecht zelebriert. Ebenso könnte man alle Baumärkte anzeigen. Die Folgen der Politik der letzten Jahre, sind völlig außer Kontrolle geraten.
Mir stellt sich immer öfter die Frage, wo das eines Tage noch hinführen wird, es ist bald nicht mehr zum aushalten.
 
Registriert
24 Aug 2016
Beiträge
9.046
Hm - ein Baseballschläger gehört zum Standard Equipment gewisser Gruppen.
Dafür gibt es kein Verbot oder sonstige Sanktionen?

.... oder habe ich was verpasst?
Das ist ein Sportgerät, das Benutzen zu anderen Zwecken, wie zum Beispiel Sachbeschädigung oder Körperverletzung ist genauso verboten, wie Menschen mit illegalen Waffen totzuschiessen. Wenn es verboten ist, ist doch alles gut, weil geregelt :)
 
Registriert
22 Nov 2015
Beiträge
3.139
Das ist ein Sportgerät, das Benutzen zu anderen Zwecken, wie zum Beispiel Sachbeschädigung oder Körperverletzung ist genauso verboten, wie Menschen mit illegalen Waffen totzuschiessen. Wenn es verboten ist, ist doch alles gut, weil geregelt :)

Komischerweise könnte man diese Argumentation auch für das Tschibo Dings hier anwenden...
 
Registriert
29 Mai 2015
Beiträge
1.591
Für einen Baseballschläger gibt es einfach kein entsprechendes Verbot genauso wenig für Äxte, Spaten, Eisenstangen oder anderen Alltagsbedarf der als Waffe zweckentfremdet werden kann. Dieser Massagestab entspricht im gesamten Aufbau jedoch exakt der Definition eines Totschlägers und ist damit ein verbotener Gegenstand.
Man kann einen verbotenen Gegenstand eben nicht durch einfaches umdeklarieren in etwas harmloses verwandeln. Ich kann auch kein "Mobile aus angeschärften Metallsternen" anbieten oder einen "4 gliedrigen Messingring mit adretter Dornenverzierung".
Tchibo wollte da sicher nicht böses und man sollte bei der Bewertung entsprechender Einzelvergehen definitiv die Kirche im Dorf lassen aber es ist konsequent das aus dem Verkehr zu ziehen.
 
Registriert
11 Aug 2012
Beiträge
3.956
Das ist ein Sportgerät, das Benutzen zu anderen Zwecken, wie zum Beispiel Sachbeschädigung oder Körperverletzung ist genauso verboten, wie Menschen mit illegalen Waffen totzuschiessen. Wenn es verboten ist, ist doch alles gut, weil geregelt :)

Nein, da irrst Du.
Natürlich darf ein Baseballschläger zu anderen Zwecken als dem eigentlich gedachten verwendet werden, und das in Deutschland:

Bücherstütze, Gehhilfe oder zum Nagel-in-die-Wand-kloppen - alles legal.
Auch darfst Du damit Deinen Kaffee umrühren, genauso wie die Verwendung als Rankhilfe für Kletterpflanzen erlaubnisfrei ist!

Ja, schlimme amerikanische Zustände, da muss der Staat endlich mal was machen!
 
Registriert
24 Aug 2016
Beiträge
9.046
Nein, da irrst Du.
Natürlich darf ein Baseballschläger zu anderen Zwecken als dem eigentlich gedachten verwendet werden, und das in Deutschland:

Bücherstütze, Gehhilfe oder zum Nagel-in-die-Wand-kloppen - alles legal.
Auch darfst Du damit Deinen Kaffee umrühren, genauso wie die Verwendung als Rankhilfe für Kletterpflanzen erlaubnisfrei ist!

Ja, schlimme amerikanische Zustände, da muss der Staat endlich mal was machen!
Was anderes habe ich auch nicht geschrieben, nur, ironisch, dass man halt nix Verbotenes damit anstellen sollte. Die Frage ist, was passiert, wenn jemand das Sportgerät/die Gehhilfe tatsächlich führt? Was ist, wenn opa Müller sie führt und was, wenn Maik K mit dem kurzen Haupthaar im Rahmen einer Demo? Da verschwimmen schnell die Grenzen.
Das Tchibo-Dings war halt etwas zu dicht am "Morgenstern"...
 
Registriert
23 Mai 2009
Beiträge
6.290
Merkwürdig (oder bezeichnend?!) wie hier die Gedanken einiger ins Schlüpfrige abgleiten. Auch das "Behördenbashing" finde ich unangebracht.
Selbst bei meinen normalen waffenrechtlichen Kenntnissen hätte ich das Teil sofort als Totschläger eingestuft.
Entscheidend dabei und totschlägertypisch ist die wirkungsverstärkende Feder. Als starrer Stab oder sogar als Keule (Baseballschläger) wäre das Ding nie als Waffe bezeichnet worden.
Also ein normaler Vorgang und wieder mal nicht der Untergang des Abendlandes.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
23 Mai 2009
Beiträge
6.290
Ergänzung:
Als Waffe verboten sind "biegsame, an einem Ende beschwerte Schlaggeräte, die die menschliche Hiebenergie durch Schleuderbewegung zu einer erheblichen, zielbaren Bewegungs- und Auftreffenergie potenzieren“
Dagegen ist ein Teleskopschlagstock keine verbotene Waffe (kann aber einem Führungsverbot unterliegen)
Das Leben kann so einfach sein, wenn man sich kundig macht.
Ansonsten: Dieter Nuhr
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöschtes Mitglied 25156

Guest
Ergänzung:
Als Waffe verboten sind "biegsame, an einem Ende beschwerte Schlaggeräte, die die menschliche Hiebenergie durch Schleuderbewegung zu einer erheblichen, zielbaren Bewegungs- und Auftreffenergie potenzieren“
Dagegen ist ein Teleskopschlagstock keine verbotene Waffe (kann aber einem Führungsverbot unterliegen)
Das Leben kann so einfach sein, wenn man sich kundig macht.
Ansonsten: Dieter Nuhr
Ist die Masse, die Federrate und die minimale Schlagenergie, die zur Einstufung als Waffe resultiert, eigentlich festegelegt? Was ist "erheblich"?
Ich meine, es lauern ja überall Gefahren. Eine gewisse destruktive wirkende Energie kann man auch hier nicht von der Hand weisen, die durch Durchbiegung und elastisches Rückfedern verstärkt wird:

1593768224034.png

Ich meine, wenn jetzt das Tchibo- Teil am Kopf leichter als am Griff wäre, der Ball vorne aus weichem Schaumstoff und die Feder relativ starr war? war die Energie nur erhöht oder wirklich potenziert?
Den Versuchsaufbau dazu würde ich gerne genau beschrieben haben. Und ohne Versuch kann man doch nicht wirklich zu so einer Einschätzung kommen?
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Ergänzung:
Als Waffe verboten sind "biegsame, an einem Ende beschwerte Schlaggeräte, die die menschliche Hiebenergie durch Schleuderbewegung zu einer erheblichen, zielbaren Bewegungs- und Auftreffenergie potenzieren“
Dagegen ist ein Teleskopschlagstock keine verbotene Waffe (kann aber einem Führungsverbot unterliegen)
...

Den Artikel hab ich auch gerade gelesen, nachdem dein Beitrag diese Frage aufgeworfen hatte:
Warum ist die Feder wirkungsverstärkend?

Naja man muß ja nicht jeden Abgrund kennen, die meisten von uns haben nur ein Interesse daran wie man möglichst tierschutzgerecht, schnell und schmerzfrei Wild tötet. Und nicht wie man seine Mitmenschen umbringt.



CdB
 
Registriert
29 Aug 2003
Beiträge
480
Hallo

Ergänzung:
Als Waffe verboten sind "biegsame, an einem Ende beschwerte Schlaggeräte, die die menschliche Hiebenergie durch Schleuderbewegung zu einer erheblichen, zielbaren Bewegungs- und Auftreffenergie potenzieren“
Dagegen ist ein Teleskopschlagstock keine verbotene Waffe (kann aber einem Führungsverbot unterliegen)

Wo ist dabei eigentlich die Abgrenzung zu einem Morgenstern mit Kette?
Den kann man frei bei Amazon oder auf jedem Mittelaltermarkt kaufen.

Die "Totschläger Auslegung" zielt ja irgendwie immer auf die "Federwirkung"

Viele Grüße,

Oliver
 
Registriert
31 Mai 2015
Beiträge
2.977
Hallo



Wo ist dabei eigentlich die Abgrenzung zu einem Morgenstern mit Kette?
Den kann man frei bei Amazon oder auf jedem Mittelaltermarkt kaufen.

Die "Totschläger Auslegung" zielt ja irgendwie immer auf die "Federwirkung"

Viele Grüße,

Oliver
Kaufen darfst Du den Morgenstern, aber auch nicht führen.
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
98
Zurzeit aktive Gäste
328
Besucher gesamt
426
Oben