Magnoport ?

Registriert
31 Okt 2005
Beiträge
4.112
So ihr habt ja alle jede menge gute ratschlaege ist ein wenig verwirrend.Ich versuche mal zu erklaeren was von mir gefordert wird wenn ich die Waffe kaufen und einfuehren will.Ich brauche die Waffennr.Behoerdliche einfuhrgenemigung, Kopi Jagtschein u. Waffenkarte ubersetzt und beglaubigt.Dauert 10 minuten und Kostet alles zusammen 10Euro kann ich alles bei der Polizei machen lassen.Damit kann ich die Waffe selber abholen oder zuschikken lassen wenn der Waffeverkaufer die Ausfuhrpapiere fertig hat.(Waffe amtlich austragen lassen). Da die Waffe auf meine Waffen Karte eingetragen ist endstehen so keine probleme.
Haben schon mehrere Daenische Freunde so gemacht ohne jedes Problem!!!

Gruesse Lille Krengel
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von skolopender:


na dann warte mal wenn du dir künftig eine Winchester auf egun kaufst und du 65,- Versandkosten berappen mußt
icon_wink.gif
<HR></BLOCKQUOTE>


Servus skolo,

hmmm... an wen bist du den geraten?

Anwort gerne auch via PN.

€ 65,-- Versandkosten hatte ich noch NIE.

Varmi
 
Registriert
3 Dez 2003
Beiträge
4.407
na ich auch noch nie, und als mir der Typ plötzlich erklärte das er 65,- für den Transport bekomme habe ich geglaubt das der mich besch...en will.
Na dann hab ich nachrecherchiert und bin zum Ergebnis gekommen das es tatsächlich nur mehr eine Firma gibt die Waffen versendet, und das zu einem Preis wie am Balkan.

Das Problem ist wenn was passiert kannst dich braussen gehen, abgesehen davon trauen sich die wenigsten noch das Zeug per DHL zu versenden.

Wie gesagt, das ist alles nicht mehr so wie es einmal war. Darauf bezog sich auch die mafiose Struktur des einzigen Anbieters. [/QUOTE]
 
Registriert
31 Mai 2001
Beiträge
11.586
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Krengel:
.....Ich brauche die Waffennr.Behoerdliche einfuhrgenemigung, Kopi Jagtschein u. Waffenkarte ubersetzt und beglaubigt.Dauert 10 minuten und Kostet alles zusammen 10Euro kann ich alles bei der Polizei machen lassen.Damit kann ich die Waffe selber abholen oder zuschikken lassen wenn der Waffeverkaufer die Ausfuhrpapiere fertig hat.<HR></BLOCKQUOTE>

Du brauchst eine deutsche Erwerbserlaubnis sonst darf Dir der Verkäufer die Waffe nur auf dem Versandweg überlassen, macht er es doch macht er sich strafbar.

Innerhalb Deutschlands mußt DU Berechtigter sein. Deine dänische WBK und Dein dänischer Jagdschein machen Dich nicht zum Berechtigten. Wirst Du trotzdem mit der Waffe angetroffen ist das illegals Führen was zu Deiner sofortigen Festnahme zur Sicherstellung der Waffe und am Ende zur Einziehung der Waffe führen wird.

Der Deutsche Verkäufer braucht zum Austrag den Nachweis, dass er die Waffe einem Berechtigten überlassen hat oder die Waffe entgültig ins Ausland verbracht hat, sonst hat er ein Problem.

Zur Erfahrung der Dänischen Freunde:
1. War es vor der Änderung des WaffG 2003 anders.
2. Interssieren irgendwelche unrechtmäßigen Praktiken nicht.
3. Wo kein Kläger da kein Richter. Die deutschen Behörden kennen sich zum Großteil nicht aus weil ihnen die Verwaltungsvorschrift fehlt, die ihnen das Gesetzesmonster WaffG verständlich macht, die Polizei kennt sich noch weniger aus. In praxi gestatten Behörden Exporte ohne die vorgeschriebenen Papiere und tragen Waffen aus der WBK aus die nicht ausgetragen werden dürften. Die Polizei stellt lieber einmal zuviel als einmal zu wenig sicher.

So und nun kannst Du machen was Du willst.

WH
Amadeus
 
Registriert
31 Okt 2005
Beiträge
4.112
Ich sehe schon das kann ganz schoen daneben gehen.Wenn man es nicht ganz genau weiss!Bei meinemn Bekanten hat es bis jetzt immer funktioniert!
Kannst du mir erklaeren was das ist
(Eu- anlage 19)die so oft bei E-gun gennant wird?
Lille Krengel
icon_wink.gif


[ 22. Januar 2007: Beitrag editiert von: Krengel ]
 
Registriert
31 Mai 2001
Beiträge
11.586
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Krengel:
Kannst du mir erklaeren was das ist
(Eu- anlage 19)die so oft bei E-gun gennant wird?
<HR></BLOCKQUOTE>

Da kann man nur raten da es eine EU-Anlage 19 nicht gibt.

Geregelt ist das ganze in der "Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18. Juni 1991 ueber die Kontrolle des Erwerbs und
des Besitzes von Waffen". Der Papierkram ergibt sich aus Artikel 11 der Richtlinie.

Die alte Verwaltungsvorschrift zum Waffenrecht WaffVwV zeigt in ihrer Anlage 19 ein Formular das zum Artikel 7 der o.a. Richtlinie passt. Das wäre das Formular für einen Deutschen der im EU-Ausland Waffen erwerben will.

Was Du brauchst ist ein Formular "gem Artikel 11(4) der Richtline 91/477/EWG des Rates". Das heißt im Klartext und auf deutsch "Verbringungserlaubnis". Dein Deutsches Gegenüber braucht das Formular nach Artikel 11(2) der Richtline 91/477/EWG des Rates".

Damit geht aber nur das Überlassen auf dem Versandweg, ein persönliches Abholen ist damit nicht möglich.

Wenn Du persönlich abholen willst, brauchst Du das oben angesprochene Formular nach Artikel 7 aus deinem Land. Damit besorgst Du Dir bei der Behörde des Verkäufers eine deutsche Erwerbserlaubnis. Mit der darf er Dir dann die Waffe überlassen und Du darfst mit der Waffe, der deutschen Eerwerbserlaubnis und dem Formular nach Artikel 7 über die deutsche Grenze fahren.

Was Deine daänischen Beamten verlangen weiss ich nicht.

WH
Amadeus
 
Registriert
31 Okt 2005
Beiträge
4.112
Danke Amadeus
icon_wink.gif
Schoen wenn eine weiss wovon er redet!

Gruesse aus Danmark
Lille Krengel
 
Registriert
28 Jun 2005
Beiträge
3.409
Und nun ich nochmal zum Thema:
Ich habe im letzten November/Dezember im Auftrag eines Freundes einen Drilling über eGun verkauft. Käufer war ein Norweger (nicht EU), der uns die Waffenhandelslizenz eines befreundeten schwedischen Händlers (EU Mitgliedsland) zufaxte. Da mir das ein wenig "mager" erschien, bin ich damit zur Behörde meines Jagdfreundes. Kommentar dort: Da ist ein schwedisches Dienstsiegel drauf, das reicht. Somit kam der Norweger mit einer zusätzlichen Transportgenehmigung für die Zollbehörden die Waffe vor Weihnachten abholen. Alles ordnungsgemäs, mit Zustimmung der deutschen Behörde im Vorfeld, gelaufen.

MfG Abbiatico
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Amadeus:
Das Prozedere ist wie folgt:

1. Der Käufer besorgt sich eine Einfuhrerlaubnis -innerhalb der EU heisst das Verbringungserlaubnis- in seinem Heimatland.

2. Dieses Dokument schickt er im Original an den deutschen Verkäufer.

3. Der deutsche Verkäufer geht mit der ausländischen Einfuhrerlaubnis zu seinem zuständigen Amt (in Byaern z.B. das Landratsamt in NRW die Kreispolizeibehörde) dort erhält er als Antwort auf die Einfuhrerlaubnis eine Ausfuhrerlaubnis ausgestellt.

4. Der Verkäufer versendet nun die Waffe mit einem Spediteur an den Käufer.

5. Mit den Versandpapieren geht der Verkäufer nun zu seinem Amt und bekommt die Waffe aus seiner WBK ausgetragen.

Amadeus
<HR></BLOCKQUOTE>


Hi Folks,

Amadeus hat in in diesen Punkten recht.

Was in vielen deutschen Landratsämtern völlig unbekannt ist, dass auch der deutsche Verkäufer eine Verbringungsgenehmigung für den Versand von DE nach AT braucht.

Viele deutsche Sachbearbeiter sind zu blöd, ihr eigenes Waffengesetz zu verstehen.

Oder die Existenz des Formulares für die Verbringungsgenehmigung ist ihnen schlicht unbekannt.

icon_rolleyes.gif


Wobei die Verblödung der Sachbearbeiter meiner persönlichen Erfahrung nach mit zunehmender Nähe zur früheren DDR wächst...

Sozialistische Gehirnwäsche halt...

icon_rolleyes.gif


Übrigens hatte ich noch nie Probleme mit besseren Händlern, wie zb. Jens Antes, diese erledigen die Versandprozedur tadellos und korrekt.

Von mafiösen Verhältnissen haben ich niemals etwas bemerkt.

Varminter
 
Registriert
3 Dez 2003
Beiträge
4.407
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
Von mafiösen Verhältnissen haben ich niemals etwas bemerkt.

na dann warte mal wenn du dir künftig eine Winchester auf egun kaufst und du 65,- Versandkosten berappen mußt
icon_wink.gif
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
215
Zurzeit aktive Gäste
682
Besucher gesamt
897
Oben