Magnoport ?

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Krengel:
Es geht um eine 338 WIN Magnum von Blaser,ohne magnaport bei E-bum!

Lille Krengel
<HR></BLOCKQUOTE>

Wie willst Du die nach DK kriegen? Der Verkäufer lehnt Versand ins Ausland ab und bis Du als EU-Ausländer eine Erwerbserlaubnis hast mit der Du persönlich abholen kannst, wirst Du schwarz.

WH
Amadeus
 
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Hab mal eine Steyer-Mannlicher in .270 mit einem Magnaport probegeschossen - Rückschlag vergleichbar mit einer .222 REM und einen unangenehme Druckwelle im Gesicht.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
Wie willst Du die nach DK kriegen? Der Verkäufer lehnt Versand ins Ausland ab und bis Du als EU-Ausländer eine Erwerbserlaubnis hast mit der Du persönlich abholen kannst, wirst Du schwarz.

wieso, er braucht sich die Kanone nur zu einem Büchsenmacher seiner Wahl schicken lassen, dass einzige Problem das ich sehe ist der mafios strukturierte Versandhändler.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von skolopender:
..... dass einzige Problem das ich sehe ist der mafios strukturierte Versandhändler.<HR></BLOCKQUOTE>

Wie meinst Du das?

WH
Amadeus
 
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Da alle Versandhändler in D davon abgesprungen sind Waffen ins EU Ausland zu transportieren, gibt es nur noch eine einzige Firma, die dies natürlich voll auskostet, und zB für den Transport einer einzigen Waffen von D nach A geschmalzene 65,- verlangt.


Wenn er sich die Waffe an einen Büma seines Vertrauens senden lässt hat auch der Versender weniger zu tun, und die Kosten für eine EU Verbringungsgenehmigung entfallen komplett, da man diese für diesen Versand nicht benötigt.

[ 21. Januar 2007: Beitrag editiert von: skolopender ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von skolopender:
Wenn er sich die Waffe an einen Büma seines Vertrauens senden lässt hat auch der Versender weniger zu tun, und die Kosten für eine EU Verbringungsgenehmigung entfallen komplett, da man diese für diesen Versand nicht benötigt.
<HR></BLOCKQUOTE>

Dieser BüMa müsste dann in Deutschland ansässig sein.

Auch der BüMa braucht eine Verbringungsgenehmigung wenn er nicht eine allgemein gültige hat wovon eher nicht auszugehen ist, da der Waffenhandel mit DK wohl nur sporadisch stattfindet. Sie wäre auch nur zwischen zwei Händlern gültig.

Schließlich brauchen wir noch die Bereitschaft des Verkäufers einen BüMa zu finden der die Waffe annimmt und dann nach Dänemark versendet und der BüMa wird das wohl nicht kostenlos erledigen.

Was die Transportkosten angeht, so dürften sie die selben sein wie beim Versand von Privat.

Fazit Krengel ist gut beraten zu klären wie das Ding nach DK kommt, bevor er bietet.

2x ca. 50 Euro Verbringungserlaubnis
65 Euro Transport
XX Euro Aufwendung des Büchsenmachers

Macht rund 200 Euro extra.

WH
Amadeus
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR> Dieser BüMa müsste dann in Deutschland ansässig sein.

Auch der BüMa braucht eine Verbringungsgenehmigung wenn er nicht eine allgemein gültige hat wovon eher nicht auszugehen ist, da der Waffenhandel mit DK wohl nur sporadisch stattfindet. Sie wäre auch nur zwischen zwei Händlern gültig. <HR></BLOCKQUOTE>

Nein, braucht er nicht. Diese sind davon ausgenommen. Man braucht dem Amt nur eine Kopie der Konzession des Bümas zu senden und damit hat sichs. Ich mach das mittlerweile schon ein paar Jahre so.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
Dieser BüMa müsste dann in Deutschland ansässig sein.

Nein muß er nicht, er muß sich lediglich im EU Raum befinden.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
Schließlich brauchen wir noch die Bereitschaft des Verkäufers einen BüMa zu finden der die Waffe annimmt

Das ist Sache des Käufers

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
Was die Transportkosten angeht, so dürften sie die selben sein wie beim Versand von Privat.

Ja, mit dem Auto von DK nach D und zurück vielleicht.
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Ps: Ein Büchsenmacher verlangt in der Regel gar nix dafür wenn man bei ihm Kunde ist.
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR> 2x ca. 50 Euro Verbringungserlaubnis
65 Euro Transport
XX Euro Aufwendung des Büchsenmachers <HR></BLOCKQUOTE>

Die 2x50,- entfallen selbstverständlich wenn erst über den Büma macht, und von einer Aufwendung ist mir noch nie was zu Ohren gekommen.
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Skolopender lies einfach das Deutsche Waffenrecht nochmal und wenn Du seit Jahren etwas anderes praktizierst ist mir das gelinde gesagt wurscht.

Wenn der Verkäufer die Waffe über die deutsche Grenze versendet braucht er eine Verbringungserlaubnis egal ob zu Privat oder BüMa geschickt wird.

Wer die Büchse mit dem Auto von D nach DK fährt hat besser die dafür erforderlichen gültigen Papiere. Krengel wird es nicht sein es sei denn er geht durch die Mühle der Bürokratie und besorgt sich eine deutsche Erwerbserlaubnis und auch dafür braucht er erst einmal die DK Verbringungserlaubnis.

WH
Amadeus
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
Skolopender lies einfach das Deutsche Waffenrecht nochmal und wenn Du seit Jahren etwas anderes praktizierst ist mir das gelinde gesagt wurscht.

Anscheinend verstehst du das deutsche Waffengesetz nicht, ansonsten würdest du hier nicht etwas verbreiten was nicht der Wahrheit entspricht, oder meinst du etwa das die Behörden das Waffengesetz ganz anders auslegen wie du und in diesem Falle eine Straftat begehen weil sie mit dir nicht konform gehen?

Also red keinen Stuss und vergewissere dich lieber wie das Gesetz gehandhabt wird.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
Wenn der Verkäufer die Waffe über die deutsche Grenze versendet braucht er eine Verbringungserlaubnis egal ob zu Privat oder BüMa geschickt wird.

Und diese Verbringungserlaubnis ist zB die Konzession des Bümas.

Aber Interessant ist es das du mehr Ahnung zu haben scheinst als die dafür zuständigen Beamten die das seit Jahren handhaben.
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Also erkundige dich und gib hier nicht den Möchtegernjuristen in Sachen Waffengesetz.
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Falls du tatsächlich ein Jurist sein solltest wäre dies kein Aushängeschild für dich
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[ 22. Januar 2007: Beitrag editiert von: skolopender ]
 
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@Skolopender

nachstehend die relevate Regelung zur Erlaubnis aus §31 (2) des WaffG.

Wesentlich ist: Die Erlaubnis kann zusätzlich zu einer Waffenherstellungs- oder Waffenhandelserlaubnis (§ 21 WaffG) erteilt werden sie ist nicht in die "Konzession" inkludiert. Sie kann auch nur zum Verkehr zwischen Händlern erteilt werden, eine Meldung an das BKA ist zwingend vorgeschrieben.

Wer sonst eine Waffe verbringt ( z.B. Privatperson) bedarf ebenfalls einer Erlaubnis die aber nicht allgemein sondern nur für den Einzelfall erteilt wird.

Die Erlaubnis zum Verbringen wird durch einen Erlaubnisschein erteilt. Irgendwelche Konzessionen einen ausländischen BüMa sind völlig ohne Belang. Wer ohne Erlaubnis eine erlaubnispflichtige Waffe über die deutsche Grenze verschickt oder den versandt veranlasst macht sich nach deutschem Recht strafbar.

Derjenige der sich im deutschen Waffenrecht nicht auskennt bist Du.

WH
Amadeus

aus § 31 WaffG
(2) Gewerbsmäßigen Waffenherstellern oder -händlern (§ 21) kann allgemein die
Erlaubnis nach Absatz 1 zum Verbringen aus dem Geltungsbereich des Gesetzes zu
Waffenhändlern in anderen Mitgliedstaaten für die Dauer von bis zu drei Jahren
erteilt werden. Die Erlaubnis kann auf bestimmte Arten von Schusswaffen oder Munition
beschränkt werden. Der Inhaber einer Erlaubnis nach Satz 1 hat ein Verbringen dem
Bundeskriminalamt vorher schriftlich anzuzeigen.

[ 22. Januar 2007: Beitrag editiert von: Amadeus ]
 
A

anonym

Guest
Vor wenigen Tagen erst habe ich das ganze Prozedere hinter mich gebracht und kann folgendes berichten:

Ich als Österreicher habe eine Waffe bei e-gun ersteigert bei der vermerkt war: "Kein internationaler Versand". In der Rubrik nach der Artikelbeschreibung setzt allerdings e-gun automatisch (?) einen Vermerk zur Verbringung zwischen EU-Ländern. Deshalb habe ich erst mal geboten und beim Verkäufer nicht rückgefragt. Wer lang fragt ....

Bei mir ist es so abgelaufen dass der deutsche Verkäufer von mir eine Einfuhrbewilligung benötigt hat. Habe ich mir besorgt (56 Euro !) und im Original dem Verkäufer gesandt. Der Verkäufer hat mir einen Kaufvertrag zugesandt dessen Kopie ich retourniert habe. Ursprünglich wollte ich die Waffe selbst abholen und das mit einem Verwandtenbesuch kombinieren. Ging aber nicht weil der Verkäufer laut seinem Landratsamt die Waffe nur versenden konnte und die Versandbestätigung benötigte.

Bis auf die teure Einfuhrbewilligung (die ich als Österreicher eigentlich gar nicht benötige) die der Verkäufer haben wollte eigentlich ziemlich problemlos.
 
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Amadeus du bist ein Schwätzer der das Gesetz nicht lesen kann, erkundige dich doch mal am Amt, die deutschen das dann für dich aus.


Wenn du das schon mal gemacht, oder Erfahrung darin hättest würdest du nicht so Oberlehrerhaft daher reden.

Also erkundige dich, und belehr nicht mich, ich weiß ja wie es funktioniert, du nicht.
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Das Prozedere ist wie folgt:

1. Der Käufer besorgt sich eine Einfuhrerlaubnis -innerhalb der EU heisst das Verbringungserlaubnis- in seinem Heimatland.

2. Dieses Dokument schickt er im Original an den deutschen Verkäufer.

3. Der deutsche Verkäufer geht mit der ausländischen Einfuhrerlaubnis zu seinem zuständigen Amt (in Byaern z.B. das Landratsamt in NRW die Kreispolizeibehörde) dort erhält er als Antwort auf die Einfuhrerlaubnis eine Ausfuhrerlaubnis ausgestellt.

4. Der Verkäufer versendet nun die Waffe mit einem Spediteur an den Käufer.

5. Mit den Versandpapieren geht der Verkäufer nun zu seinem Amt und bekommt die Waffe aus seiner WBK ausgetragen.

Eine Übergabe an den ausländischen Käufer in Deutschland ist nur möglich, wenn der Käufer eine gültige deutsche Erwerbserlaubnis hat, die Einfuhrerlaubnis seines Heimatlandes genügt nicht.

Das obige Prozedere gilt auch, wenn der ausländische Käufer ein Händler ist, da dem deutschen Verkäufer keine vereinfachte Ausfuhr (Verbringung) genehmigt werden kann.

Ein vereinfachtes Verfahren sprich eine allgemeine Erlaubnis gibt es nur für den Verkehr zwischen Händlern hier ist aber für jeden einzelnen Fall des Verbringens das BKA vorab zu informieren.

Soweit Skolopender irgendwem glauben machen will, eine österreichische Konzession sei eine Verbringungserlaubnis nach deutschem recht, so ist dies schlicht falsch. Es ist auch falsch, dass man ohne Verbringungserlaubnis eine Waffe über die Grenze versenden dürfte, wenn der Empfänger ein im Ausland konzessionierter Händler sei.

Rechtswidrige Praxis und Unkenntnis der Behörden würde mich aber nicht verwundern. Ähnliches hatten wir schon bei Abbiatico und dem Waffenimport aus den USA.

WH
Amadeus
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
Soweit Skolopender irgendwem glauben machen will, eine österreichische Konzession sei eine Verbringungserlaubnis nach deutschem recht, so ist dies schlicht falsch

na wie auch immer, Amadeus scheint ein Blinder zu sein der von Farben spricht. Ich habe mittlerweile weit über 100 Jagdwaffen und KW von D nach A importiert, Amadeus keine einzige.

Aber da er ja ein Schwätzer lass ich die Sache mal so stehen, bis er sich vielleicht mal auf dem Amt mit einem Juristen zusammenspricht und vom Gegenteil überzeugt ist.
 

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