Wheelgunner_45ACP
Moderator
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Gibt es da Verwaltungsanweisungen zu dem Thema?
Ich hab's irgendwo mit Quellenangabe gelesen, meine im WO. Finde allerdings die Info grad nicht.
Gibt es da Verwaltungsanweisungen zu dem Thema?
Sorry Rheingold, das ist nicht der Punkt und auch nicht die Fragestellung.
Ja. Ist die einfachste Lösung. Nur. Wenn das mit der Verbotsorgie in den nächsten Jahren weiter geht, wo will man aufhören. Sicher, ein 30er Plastikmagazin für nen Zwanziger kann man schon entsorgen. Aber ein Trommelmagazin für ne 08, dass man mal für paar Hunderter ohne Beleg wo gekauft hat? Und nun wird plötzlich angezweifelt dass man das Ding schon länger hat, weil man sich vor ner Woche ne 08 gekauft hat?Hackklotz, Axt, Mülleimer.... Fertig.
War bei mir auch innerhalb weniger Tage erledigt.Bei mir hat es nur ne Woche bis zur Empfangsbestätigung gedauert.(Mitte Juli abgesendet).
Schwierig, bei den angezeigten Magazinen wird das waffenrechtliche Verbot nicht wirksam, was nicht bedeutet, dass die Dinger weiterhin wie ein Stück Metall behandelt werden dürfen (fraglich bleibt ja auch weiterhin m.E., ob die erfolgreiche Anzeige nur das Eigentum und Besitz erlaubt oder auch die Weiterverwendung, zB auf einem Schießstand, auf der Jagd etc. -> die Dreischussregel natürlich ggfs. beachtet). Ich denke, da muss man den ersten tragischen/traurigen Präzedenzfall abwarten.War bei mir auch innerhalb weniger Tage erledigt.
Hat sich zwischenzeitlich mal jemand getraut bei seinem SB nachzufragen, was bei Verlust eines angezeigten Magazins blühen kann?
Bei mir hat es nur ne Woche bis zur Empfangsbestätigung gedauert.(Mitte Juli abgesendet).
Hat sich zwischenzeitlich mal jemand getraut bei seinem SB nachzufragen, was bei Verlust eines angezeigten Magazins blühen kann?
Warum?Nein, mir wurde nur dringend nahegelegt, die auch im Waffenschrank aufzubewahren...
Warum?