“Machen Sie auf, Landeskriminalamt”

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Registriert
28 Jan 2019
Beiträge
6.908
Mir ist nicht klar, wie Dein Gegenvorschlag aussieht.

Gültiger Jagdschein? Muss nicht sein.
Einhaltung Aufbewahrungsrichtlinien? Egal.
Hausbesuch falls Post nicht gelesen wird? Keinesfalls!

Also Waffen für jeden zukünftig in jedem Baumarkt?
…. nicht für jeden, aber Baumarkt währe o.K.
 
Registriert
28 Jan 2019
Beiträge
6.908
Nein, sind sie nicht. Das ist schlicht falsch. Legalwaffen haben keine Deliktrelevanz. Weder in D wo sie im 0er Tresor stehen, noch in Ö, wo sie im Holzschrank mit Glasfenstern stehen, noch hatten sie eine in den 70ern in D wo sie an der Garderobe hingen.
auf den PUNKT gebracht!!!! Danke MfG
 
Registriert
16 Mrz 2008
Beiträge
7.788
Nur damit ich rechtlich auf dem richtigen Stand bin :

1) Ich habe einen Jagdschein.
2) Für die Übungswaffe im Schießkino kaufe ich mir Munition, für die ich sonst keine Verwendung habe.
3) Nicht verschossene Munition nehme ich mit nach Hause.
4) Im Jahr darauf verlängere ich meinen Jagdschein (vorerst) nicht.
5) Die Waffenbehörde widerruft (vorerst) NICHT meine WBK.

Muss ich in dem Moment, wo ich meinen Jagdschein nicht mehr verlängere, SOFORT die Munition abgeben, für die ich (persönlich) keine Waffe habe ?
 
Registriert
2 Dez 2016
Beiträge
89
Waffen für jeden unbescholtenen Bürger nach Nachweis der Sachkunde und des Bedürfnisses wäre eine Option. Bedürfniserweiterung "Selbstschutz" wegen mir auch.

War hier bis 1972 so, gab auch keine Massaker. Ist im europäischen Ausland so, gibt auch keine Massaker.

In manchen Ecken Deutschlands und Europas wird über das Verbot selbst kleiner Messerchen diskutiert, weil zu viele Leute aufeinander losgehen und Du willst diesen Leuten auch noch eine Glock in die Hand drücken?

Ich würde auch gern in einer Welt leben, in der man ohne viel Gewese eine Waffe besitzen kann. Dazu reicht es aber nicht, die Waffengesetze zu ändern, sondern man müßte erst einmal die Verblödung und Verrohung der Gesellschaft aufhalten.

Seien wir doch einmal ehrlich. Der Durchschnittsmensch im Jahre 1972 hatte noch ein Mindestmaß an Erziehung und Umgangsformen. Heute ist das leider nicht mehr so. Und je näher man den Städten kommt, je schlimmer wird es.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Nur damit ich rechtlich auf dem richtigen Stand bin :

1) Ich habe einen Jagdschein.
2) Für die Übungswaffe im Schießkino kaufe ich mir Munition, für die ich sonst keine Verwendung habe.
3) Nicht verschossene Munition nehme ich mit nach Hause.
4) Im Jahr darauf verlängere ich meinen Jagdschein (vorerst) nicht.
5) Die Waffenbehörde widerruft (vorerst) NICHT meine WBK.

Muss ich in dem Moment, wo ich meinen Jagdschein nicht mehr verlängere, SOFORT die Munition abgeben, für die ich (persönlich) keine Waffe habe ?

Du musst jede Langwaffenmunition abgeben, auch für Waffen in Deinem Besitz,es sei denn der Munitionserwerb ist in der WBK vermerkt.
Was in der Regel bei einem Jagdscheininhaber nicht der Fall ist.
 
G

Gelöschtes Mitglied 8180

Guest
In manchen Ecken Deutschlands und Europas wird über das Verbot selbst kleiner Messerchen diskutiert, weil zu viele Leute aufeinander losgehen und Du willst diesen Leuten auch noch eine Glock in die Hand drücken?

Ich würde auch gern in einer Welt leben, in der man ohne viel Gewese eine Waffe besitzen kann. Dazu reicht es aber nicht, die Waffengesetze zu ändern, sondern man müßte erst einmal die Verblödung und Verrohung der Gesellschaft aufhalten.

Seien wir doch einmal ehrlich. Der Durchschnittsmensch im Jahre 1972 hatte noch ein Mindestmaß an Erziehung und Umgangsformen. Heute ist das leider nicht mehr so. Und je näher man den Städten kommt, je schlimmer wird es.

Du hast dich noch nie mit der Materie ernsthaft befasst, oder?

In GB wurde das Führen kleinster Messer verboten etc. schau nach London. Mehr Messermorde als je zuvor.

In Ö z.B. kann ein jeder einen Repetierer oder eine Flinte kaufen wie bei uns ein Brotmesser. Seit 2014 allerdings mit Registrierung. Vorher ohne. Kurzwaffen auf Antrag ohne Jäger oder Sportschütze zu sein. Was passiert da mehr als bei uns?

Weitere Beispiele: Schweiz, Tschechei, Belgien und und und.

Sorry, ist nicht böse gemeint, aber du hast schlichtweg keine Ahnung von dem über das du hier schreibst.
 
Registriert
28 Jan 2019
Beiträge
6.908
Nur damit ich rechtlich auf dem richtigen Stand bin :

1) Ich habe einen Jagdschein.
2) Für die Übungswaffe im Schießkino kaufe ich mir Munition, für die ich sonst keine Verwendung habe.
3) Nicht verschossene Munition nehme ich mit nach Hause.
4) Im Jahr darauf verlängere ich meinen Jagdschein (vorerst) nicht.
5) Die Waffenbehörde widerruft (vorerst) NICHT meine WBK.

Muss ich in dem Moment, wo ich meinen Jagdschein nicht mehr verlängere, SOFORT die Munition abgeben, für die ich (persönlich) keine Waffe habe ?
wenn ich richtig liege, verliert man die die WBK, wenn man keinen JJS löst, weil dann auch kein Bedürfnis mehr vorliegt, egal ob man nur ein Jahr den JJS nicht löst oder auch länger. Kann aber vielleicht von der Waffenbehörde toleriert werden, was wohl aber höchst selten vorkommen wird. MfG
 
Registriert
16 Mrz 2008
Beiträge
7.788
Also, wenn ich meinen Jagdschein nicht verlängere, dann darf ich (SOFORT) keinerlei Munition mehr besitzen ? D.h. am 31.3 abgelaufen, am nächsten Tag (01.04) muss ich meine gesamte Munition abgeben ?

Ich bin kein Jurist, aber der §52 WaffG bezieht sich auf die Anlage 2, Abschnitt 2 WaffG, un da steht :

Der Umgang, ausgenommen das Überlassen, mit Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1 bis 4) und der dafür bestimmten Munition bedarf der Erlaubnis, soweit solche Waffen oder Munition nicht nach Unterabschnitt 2 für die dort bezeichneten Arten des Umgangs von der Erlaubnispflicht freigestellt sind.

Bedeutet "Umgang" jetzt schon, dass ich die Munition in meinem Waffenschrank aufbewahre ? Ich könnte ja noch überlegen, wem ich sie überlasse, oder ob ich mir in den nächsten Tagen wieder einen Jagdschein zulege.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
2 Dez 2016
Beiträge
89
Du hast dich noch nie mit der Materie ernsthaft befasst, oder?

Stimmt, zum Waffenrecht weiß ich nur das, was man in der Jagd- und Publikumspresse vorgesetzt bekommt. Ist das bei Dir anders?

Lese gerne mal eine Studie zu dem Thema, sofern sie weder von der German Rifle Association noch von der Grünen Parteizentrale finanziert wurde.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Bedeutet "Umgang" jetzt schon, dass ich die Munition in meinem Waffenschrank aufbewahre ? Ich könnte ja noch überlegen, wem ich sie überlasse, oder ob ich mir in den nächsten Tagen wieder einen Jagdschein zulege.

Straftatbestand.
Der konkrete Fall hier zeigt ja was dabei rauskommt.

Nebenbei bemerkt : So eine Jagdscheinverlängerung ist auch ganz schön übel hier in Deutschland.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
13
Zurzeit aktive Gäste
88
Besucher gesamt
101
Oben