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Gelöschtes Mitglied 8180
Guest
Da gebe ich dir recht. Das rechtfertigt aber das andere nicht.
Bzw. ......wurde von einem Jaager wg. Jagdstörung mit der Waffe bedroht.....wenn dann diese Personen die dem Jaager dieses unterstellen dann noch zu zweit sind....na dann....herzlichen Glückwunsch...Widerlich ist, daß der Bericht unter dem Mantel der Pressefreiheit ungeprüft veröffentlicht wurde, also ohne die Gegenseite abzuklopfen.
Schon mal überlegt wie dieses Forum auf einen solchen Bericht reagieren würde, wenn die Schlagzeile "Jogger stirbt nach Auseinandersetzung mit Jäger" lauten würde? So nach dem Motto: Mein Mann lief im Wald, wurde von einem bewaffneten Jäger wegen Jagdstörung rüde angemacht und angezeigt und 3 Wochen später verstarb er.
Kleiner Tip meines RA für Kontrollen.
Vor dem betreten lassen der der Wohnung Smartphone zücken.
Auf Recorder /Video schalten um das Gespräch aufzunehmen
Die Beamten nun darauf hinweisen dass die Kontrolle ab diesem Zeitpunkt mit dem Smartphone aufgenommen wird. Dieser Gesprächsteil sollte schon auf dem Smartphone mitgeschnitten werden. (Auf keinen Fall heimlich mitschneiden!) Wenn Sie das nicht zulassen wollen wegschicken!
Ansonsten,
habe ich gerade Besuch, bin Krank, zu Unzeiten, eine Feier, einen Termin den ich gerade wahrnehmen muss verweigere ich die Kontrolle und verweise zum wiederkommen zu einem anderen Termin bzw einer gemeinsamemn Terminfindung.
Ist der Partner ebenfalls berechtigt und nicht zuhause!? Hat er möglicherweise den einzigen Schlüssel dabei?!
Natürlich muss ich auch immer erst meine Hunde aus Sicherheitsgründen aus dem Weg bringen, man will ja nicht dass der Beamte sich ängstigt.
Meine Frau lässt prinzipiell keine fremden Leute ins Haus wenn ich nicht da bin.
Hab ich Ihr verboten. (und ist das einzig woran sie sich hält! )
Sind mir die Personen nicht bekannt. Lasse ich mir die Namen sagen und notiere diese und frage erstmal telefonisch auf dem Amt nach ob die dort bekannt sind? Hat das Amt geschlossen!? Na dann eben erst am nächsten Tag.
Muckiert sich die Waffenbehörde zu diesem Verhalten (meist mit einem Schrieb der die Zuverlässigkeit in Frage stellt und man sich zur Sache äußern soll) übernimmt sosfort der Anwalt. (Die Landesjagdverbände haben Empfehlungen für dafür taugliche Anwälte die sich mit Waffen und Jagdrecht auch sachgerecht auskennen!) Meist ist man auch über die Mitgliedschaft in einem Landesjagdverbansd diesbezüglich versichert.
Zum Thema:
Egal was da vor Ort passiert ist.
Überfallartige Waffenkontrollen sind ein Unding! Wir stehen nicht unter Generalverdacht.
Ein paar alte Patronen stellen keine Gefahr dar. Paragraphenhörigkeit und NULLTOLERANZ sind in solch gelagerten Fällen schlicht Lächerlich und Böswillig.
Der Witwe mein Beileid.
Das Recht hätte sie gehabt, wohl war....Ich glaub der Bracke gings nur darum seinem RA Arbeit und zusätzliches Honorar zu schaffen.
Der kennt ja nicht mal die Rechtslage in Berlin zu UNANGEKÜNDIGTEN Waffenkontrollen. Die Beamtin hätte auch auf sofortiges Aus-der-Badewanne-steigen und öffnen bestehen können. Der Waffenbesitzer wurde ja zu Hause angetroffen.
Sicher?Das Recht hätte sie gehabt, wohl war....
MfG.
Ob diese Überprüfung einem passen oder nicht, sie wurden gesetzlich festgelegt ! Und nur das zählt !