Luftdruckgewehr

A

anonym

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Dr.Matthias:
So ein Mist. Meine Jungs sollen auch ein Luftgewehr kriegen und ich hatte mir das so schön vorgestellt, vom Küchenbalkon in den Garten (Hang hoch) zu schießen.

Wir haben früher auch einfach im Garten rumgeknallt (und ziemlichen Unfug angestellt).

doc
<HR></BLOCKQUOTE>

Das ist heute alles kriminalisiert. Ob die Welt deshalb irgendwie sicherer geworden ist, darf bezweifelt werden.

Gebracht hat's eigentlich nur Beschaeftigung fuer die uns gaengelnden Buerokraten.

Der Sohn meines Jagdfreundes in den USA bekam mit 6 sein erstes Zwergen-KK, durfte natuerlich nur unter der Aufsicht von Papi damit schiessen. Jetzt ist er 10 und uebt auf dem Stand mit seiner neuen .243, weil er mit 12 seinen ersten Weisswedelhirsch schiessen darf.

Wird er damit zur Gefahr fuer die Allgemeinheit oder wird durch Ego-Shooter-Spiele fuer den PC nicht viel mehr Agression freigesetzt als wenn der Junior unter Aufsicht mit dem Luftgewehr schiesst?

Komische Welt, in der wir leben...
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von flintenrost:
So gehen einige Jugendjahre dahin die so schön und wichtig sein könnten.

Wo wollt Ihr bei soviel Jugendfeindlichkeit und Jugendneid brauchbaren Nachwuchs hernehmen ?
<HR></BLOCKQUOTE>

Man muss fast vermuten, dass der Staat genau das erreichen will...
 
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@Waldkautz, Waldmops

Der Umgang (Erwerb, Besitz, Führen, Schießen etc. etc.) mit Waffen (auch erlaubnisfreie Schußwaffen, Hieb- und Stichwaffen etc.) ist Personen unter 18 Jahren nicht gestattet (§2 (1) WaffG).

Ausnahmen von diesem generellen Verbot machen die §§ 3, 13 WaffG (hier nicht zutreffened) und §27 WaffG.

Demnach ist Kindern und Jugendlichen das Schießen an einer "Schießbude" erlaubt. Das Schießen auf zugelassenen Schießstätten beginnt für Minderjährige mit 12 Jahren mit Druckluft, Federdruck und CO2-Waffen.

Das Schießen mit Luftgewehr auf Dachboden oder im Keller ist zwar unter bestimmten Bedingungen zulässig, dies gilt aber nur für Personen, die das 18 Lebensjahr vollendet haben.

WH
Amadeus

Nachtrag:
Waldkauz hat natürlich recht, bei Schießbuden gibt es keine Altersbeschränkung.

[ 31. August 2006: Beitrag editiert von: Amadeus ]
 
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anonym

Guest
@amadeus
Mach doch einen neuen Thread auf mit Deinen Kindereien und lass die Leut' hier in Ruh.

Da will ein Bub schiessen und das geht DICH gar nix an !
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Hatz-Watz:


Was wir in Kindertagen gemacht haben geht heute nicht mehr. Bedauerlich aber es ist so.

WH
Amadeus
am PC von Hatz-Watz
<HR></BLOCKQUOTE>

Wie wahr.

Mein Vetter und ich müssen so 10 oder 12 Jahre alt gewesen sein, genau weiß ichs nicht mehr.

Auf jeden Fall konnte man damals KK Gewehre nebst Munition noch ohne Probleme erwerben.
Ein Solchiges stand dann bei meinem Onkel (Landwirt), wie bei vielen anderen, zu Hause im Kleiderschrank. Wir Jungs haben uns natürlich dann gerne und reichlich davon bedient
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.

So mancher Spatz ist damals dem eben erst erwachten Jagdtrieb zum Opfer gefallen.

So auch eben jener Federkittel, der auf dem Fensterbrett von meiner Oma ihrem Alterssitz saß und nichts böses ahnte.
Mein Vetter hatte ihn sauber und waidgerecht mit einem Schuß erlegt, nebst der Standuhr in meiner Omas Zimmer und der Fensterscheibe durch die der Schuß nach verlassen des Spatzes ging.
Oma ist bei diesem Meisterschuß zwar nichts passiert. Sie brauchte in dieser Nacht aber eine extra Dosis Baldrian um in Morpheus Armen versinken zu können. Übrigen die Herzensgute hat die "böse Tat" noch lange überlebt, wurde weit über 90 Jahre alt und starb einen völlig "unwaidmännischen" Tod.
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Mein Vetter und ich allerdings hatten ein paar Tage, sozusagen Sitzprobleme, nachdem unsere Allerwertesten nach diesem Schützenfest ausgiebigst mit Onkelchens Gürtel massiert worden sind.
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Und obwohl die Geschichte damals im ganzen Ort die Runde machte (und nebenbei bemerkt herzlich darüber gelacht wurde), sah sich kein Behördenvertreter genötigt hier amtlich einzuschreiten zu müssen.
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Ja, Ja. Lange ist es her, über 30 Lenze sind seither ins Land gezogen. Damals war die Welt halt noch in Ordnung und die Leute größtenteils noch normal.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Amadeus:
@Waldkautz, Waldmops

Der Umgang (Erwerb, Besitz, Führen, Schießen etc. etc.) mit Waffen (auch erlaubnisfreie Schußwaffen, Hieb- und Stichwaffen etc.) ist Personen unter 18 Jahren nicht gestattet (§2 (1) WaffG).

Ausnahmen von diesem generellen Verbot machen die §§ 3, 13 WaffG (hier nicht zutreffened) und §27 WaffG.

Demnach ist jugendlichen das Schießen an einer "Schießbude" erlaubt. Das Schießen auf zugelassenen Schießstätten beginnt für Minderjährige mit 12 Jahren mit Druckluft, Federdruck und CO2-Waffen.

Das Schießen mit Luftgewehr auf Dachboden oder im Keller ist zwar unter bestimmten Bedingungen zulässig, dies gilt aber nur für Personen, die das 18 Lebensjahr vollendet haben.

WH
Amadeus
<HR></BLOCKQUOTE>

Hmm, in der Tat nach dem Gestz ist es so. Hatte ich übersehen.

Allerdings ist an Schießbuden nicht nur Jugendlichen(=jünger als 18), sondern auch Kindern(=jünger als 14) das Schießen erlaubt. Da es nach unten keine Abstufung mehr gibt also ab 0 Jahre.

Oliver

P.S.: @Tiro was man am Ende macht muss jeder selbst entscheiden. Es wollen hier nur einige auf die möglichen Konsequenzen hinweisen. Und als ehem. Jugendleiter weiss ich, dass die Verstöße bei bekanntwerden auch entsprechend geahndet werden: WBK+Jagdschein ade!
 
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@Tiro geh nach Austria oder gerne auch in die Kanalisation. Von unserem Waffenrecht hast Du keine Ahnung.

Der Bub will schießen 1. gut und 2. soll er das auch.

3. sollte aber die Mutter wissen, was der Bub darf, was er nicht darf und daß ihr Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren nebst Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit droht (§52 (3) Nr.1 WaffG), wenn sie dem Filius ein Luftdruckgewehr in die Hand gibt und ihn im Keller/Dachboden damit schießen läßt.

Kinder sind geschwätzig und Behörden mancherorts voll daneben.

WH
Amadeus
 
2

2470

Guest
So ein Mist. Meine Jungs sollen auch ein Luftgewehr kriegen und ich hatte mir das so schön vorgestellt, vom Küchenbalkon in den Garten (Hang hoch) zu schießen.

Wir haben früher auch einfach im Garten rumgeknallt (und ziemlichen Unfug angestellt).

doc
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
wenn du schon so einen scheiß machst, dann veröffentliche es doch nicht noch!
Doch, doch eine Luftdruckkanone mit mehr als 7,5 Joule wird in die WBK eingetragen und dann darfst du auch.
Steht ja nirgendwo etwas von Mindestenergie auf Tauben geschrieben, ist eine Jagdwaffe.
Geht auch mit einem schon vorhandenen geeigneten Luftgewehr. Dicke Feder reinbauen fertig.
Aber anmelden, sonst kann es Ärger geben.
 
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Ach ja, goldene zeiten:

Ich war mit zehn stolzer besitzer eines diana (ist immer noch in familienbesitz). Die Erlegung einer ganzen Reihe von "Federwild" jeglicher groesse und ratten wird immer in erinnerung bleiben. Neidisch war ich immer auf einen kumpel, der eine quergestreifte Taube mit krummem Schnabel und von beachtlicher Groesse mit einem kopfschuss aus dem elterlichen kirschbaum am huehnerhof kippen lies (er wartete stundenlang hinter einer schiessluke in der scheune)...

Es gibt nichts besseres fuer einen buben als ein luftgewehr!

Moderne Jagdluftgewehre in 5.5 mm sind durchaus geeignet karnickel, tauben und sonstiges kleinwild zuverlaessig zu erlegen, letztes jahr habe ich in Norwegen auf 80 m Tontauben (statische) zerdeppert. Dort schert sich uebrigens niemand einen dreck, wenn die jungens mit flinte oder KK losziehen und die gewaltrate mit waffen ist eine extremst niedrige...

Vielleicht aendern sich die zeiten ja nochmal und die eigenen kinder koennen es auch erleben... Ansonsten werden sie zum austausch in die USA oder nach Britannien geschickt, ob er will oder nicht!
 
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Die HW77 gibt es nicht nur in 5,6mm sondern auch in 6,3mm.Mit der harten (WBK pflichtigen) Feder sind Ratten und ähnliches kein Problem. Auf 30 Meter durchschlägt die Kugel noch eine Dachlatte.Leider sehr teuer und leiser als ein KK-Gewehr ist es auch nicht.
Naja und für Kinder natürlich erst recht nix.

Horrido
 
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6,3 hat wegen größerem durchmesser und höherem Gewicht langsamere V0 und damit schlechtere Rasanz.
Für kleine Ziele, wie Kopf einer Taube, nicht treffsicher genug. Für Kaninchenkopf ausreichend.
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17 Mrz 2002
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Ja sischer sischer,aber nur bei gleicher Feder. Ausserdem braucht man eben nicht den Kopf der Taube treffen.
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Horrido
 
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16 Jan 2003
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Wenn du eines in 6.3 hast und damit so Erfolge hast, dann Waidheil.
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Ich habe 3 verschiedene in 5,5 geschossen und kann nur sagen: jagdlich brauchbar.
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A

anonym

Guest
Ob Kinder wirklich (nicht) unter Aufsicht der Eltern im Haus schiessen duerfen, ist nicht klar ersichtlich aus diesem wirren, kranken Muelltext, der unter dem Namen "Waffengesetz" beruechtigt ist.

Einmal gibts den §12(4)1.a, der das SCHIESSEN mit <7,5 Joule ohne jede weitere Altersangabe in befriedetem Besitz mit zustimmung des Hausrechtsinhabers schlicht und einfach ERLAUBT. Ergo zieht §2 hier nicht mehr so ohne weiteres, da ein Umgangstatbestand fuer eine bestimmte Waffenart im Punkt des Schiessens damit explizit ausser Kraft gesetzt wurde.
Nun brauchts nur noch die elterliche Aufsicht und
die Kuh muesste vom Eis sein.

Desweiteren kann es rechtssystematisch nicht sein, dass Kinder ohne elterliche Erlaubnis auf Rummeln ballern duerfen, daheim mit elterlicher Erlaubnis und unter elterlicher Aufsicht jedoch nicht. Denn noch gibts ein Grundgesetz (hoeherwertig als WaffG), das die elterliche Erziehzung der Kinder schuetzt.

Ich wuerde es, wenn ich Kinder haette, drauf ankommen lassen und bis zum BGH (oder EUGH) klagen, wenn mich (was eh unwahrscheinlich ist), irgendein abgedrehter Staatsanwalt deswegen vor den Kadi zerren wuerde.

Doch so lange es dieses hoechstrichterliche Urteil nicht gibt, und mangels Fall wohl auch nie geben wird, kann dazu nur ein grosses "?" als Antwort gegeben werden. Muss halt jeder selber entscheiden. Dafuer haben wir ja ein klares und eindeutiges (hysterisches Lachen aus dem Hintergund) Waffengesetz.
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