LJV, ÖJV und das Pflichtschießen

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Mit seinen inzwischen gut 20 Seiten ist der Thread „Welcher Verband“ etwas unübersichtlich geworden. Hinsichtlich des Pflichtschießens scheinen die meisten Foristi anzunehmen, es würde vom ÖJV gefordert und vom DJV und den LJVs entschieden abgelehnt. Dies ist falsch. In Berlin wurden gerade die Weichen für ein neues Landesjagdgesetz gestellt. Neben der Fortschreibung des schon seit längerem geltenden vollständigen Verbots der Fangjagd dürfen in Zukunft selbst Stockenten und Steinmarder nicht mehr bejagd werden. Es ist aber nicht so , dass sich der Landesjagdverband nicht heldenmütig für die Belange seiner Mitglieder eingesetzt hätte. Der vom Senat vorgeschlagene Wegfall der für die Stadt unwirtschaftlichen Jagdabgabe, der den Dreijahresjagdschein um 76 Euro verbilligt hätte, konnte vom LJV gerade noch einmal abgewendet werden. Und mit seiner Forderung, die Vergabe des Jagdscheine an einen Nachweis über die Teilnahme an einem Pflichtschießen in drei Jahren zu koppeln, konnte er sich auch durchsetzen. Ein Pflichtschießen wird anscheinend inzwischen auch von Präsidium des LJV Schleswig-Holstein befürwortet.
Diese Entwicklung mit DJV-Vertretern diskutieren kann man übrigens auch im Forum des DJV (www.Jagdnetz.de).
 
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In Mecklenburg gibt es eine ähnliche Entwicklung. In diesem Fall weiß ich es aus "aller"erster Hand.
Der jetzige Landwirtschaftsminister (und neuerdings Jagdscheininhaber) Till Backhaus setzt sich ebenfalls für ein Pflichtschießen ein. Sollte er nach der Landtagswahl im September Minister bleiben, so seine Aussage, wird er darauf drängen, das auch in M/V ein Pflichtschießen eingeführt wird.
Erfahren habe ich diese Aussage aus dem Munde des Ministers, am Rande einer Veranstaltung, wo es u.a. auch um dieses Thema ging.
 
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Jepp, und auch auf dem Bundesjägertag konnte man aus einigen "berufenen" Mündern die Forderung hören. Das Problem dabei ist wohl die "Gelbe Liste", wonach jedes neue Gesetz und jede Novelle auf u.a. Kosten geprüft werden muss und wenn man so ein Pflichtschießen anordnen würde, muss das ja auch irgendwie überwacht werden und das kostet nun mal Geld und/oder Planstellen.
Könnte natürlich auch sein, dass die LJV großmütig die Überwachung in Auftragsverwaltung übernehmen würden ( wie beim "Fallen-TÜV"!) Dann gäbs natürlich auch eine Kosten-VO und das Zertifikat für das jährliche Prüfungsschießen würde mal eben 10 € kosten
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!
Ich hätte nichts gegen ein Pflichtschießen, wenn es reichen würde, bei der Js-Verlängerung eine der letzten drei Jahresschießnadeln vorzuzeigen, aber, da ich mal den Diplomverwaltungswirt abgelegt habe, zweifel ich an so einer einfachen Durchführung, bei uns in D brauchts dafür halt immer Unterschrift und Prägesiegel
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WH Klaus
 
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Die Frage ist doch ob ein jährliches Pflichtschießen geplant ist oder eine andere zeitliche Frist?

Ein jährliches Pflichtschießen halte ich nicht durchführbar und auch nicht notwendig. Ein dreijähriger oder fünfjähriger Zeitraum wäre da ein gangbarer Weg.
 
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mal ein unausgegorener Gedanke:
Wir zahlen ja alle eine Jagdabgabe.
Wenn nun ein Jagdpächter nachweist durch Bestätigung eines Schießkinos/Schießstandes dass die Mitjäger/Jagdgäste am Üben teilgenommen haben gibt es aus der Jagdabgabe eine Erstattung, sagen wir mal 15 Euro pro Schütze pro Jahr. Wär doch eine Belohnung/Anreiz. Aus der Jagdabgabe werden oft unsinnigere Dinge gefördert.
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Wär auch eine indirekte Förderung der Schießstände!
Und auch derjenigen die zum Üben einladen/verpflichten.

[ 19. Juni 2006: Beitrag editiert von: mittelfranke ]
 
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Zurück wird es mit Sicherheit nix geben, höchstens eine Erhöhung, im gegenteiligen Fall.
So isses doch überall.
Toll, wenn dann solche Ideen zu Abgabenerhöhungen, noch aus den eigenen Reihen kommen.


Die Sache mag zwar hier vom DJV ausgegangen sein, aber von Mitgliedern, deren politische Gesinnung wohl erkennbar ist.
Und die Idee dazu, hat bei diesen Leuten, ja wohl nur ein Verband verbreitet.

Mir war es schon irgendwo klar, als der ÖJV mit seinen Forderung kam und begann, mit den rot-grünen Gutmenschen zu mauscheln, daß er auf diese Weise, den anderen 99% der Jägerschaft, seinen Willen aufzwingen will.
Er versucht damit dasselbe, wie PETA und Konsorten.
Er macht sich dadurch zum Erfüllungsgehilfen, von Tierschützern/-rechtlern und Pseudo-Naturschützern und somit auch nicht besser.

Wäre ja auch irgendwie merkwürdig, wenn diese Dinge nicht aus der rot-grünen Gutmenschenecke kämen.
Und wie lang wird es dann wohl noch dauern, bis man dort darauf kommt, daß Teilnahme allein nix bringt und man einen Leistungsnachweis haben will.


Für mich ist das ein Grund mehr, neben der rot-grünen Gutmenschenideologie, auch die Gesinnung des ÖJV zu bekämpfen.
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Wie lange wollt ihr denn noch mitmachen, daß es bei all den vielen unnützen Gesetzen, die es heute schon gibt, immer noch mehr dazu kommen.
Es wird doch heute für jeden Furz ein Gesetz gemacht - einfach, weil es einigen Leuten Spaß macht.
Das kann doch nicht ewig so weiter gehen, oder was ?!!
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In keinem anderen Land der Welt, gibt es für sovieles Gesetze, wie hier bei uns.
Eine totalitäre Entmündigung, angeblich freier Bürger. Und einige beteiligen sich auch noch daran.
Und bringen, tun 90% der Gesetze überhaupt nichts, außer den Menschen ihre Rechte zu beschneiden.


Der ursprüngliche Sinn, von Gesetzen in einer Demokratie, war es, die Rechte und Freiheiten der Menschen zu beschützen und zu bewahren.
Heute (schon lange) werden aber nur mehr Gesetze gemacht, die die Rechte und Freiheiten der Menschen beschränken und unterdrücken.
Einfach, weil seit Jahrzehnten immer einige Menschen der Meinung sind, es wäre ihre Berufung, noch weiter Gesetze zu machen - nicht weil diese Gesetze wirklich einen Sinn hätten oder gebraucht würden.

Einen "Gesetzgeber", brauchen wir eigentlich schon lange nicht mehr, denn wir haben ja schon viel zu viele.
Es würde genügen, in einem gewissen Abstand Gesetze zu überprüfen und ggf zu ändern oder abzuschaffen.
Aber dadurch würden sich ja einige Leute überflüssig fühlen und nicht selbstverwirklichen können.

Also spielen wir alle, zu deren Gunsten das Spiel mit - auch wenn es uns, zu willenlosen Marionetten macht.
Und ein solches Gesetz zum Zwangsschießen, ist nichts weiter, als ein weiterer Nagel im Sarg, der Rechte und Freiheiten des Menschen.
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(Ich weiß - klingt alles etwas dramatisch, aber anders verstehen es scheinbar manche nicht.
Und stimmen tut es schließlich.
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)
 
A

anonym

Guest
Wir brauchen noch viel, viel mehr Bürokratie !
Wo sonst sollen die vielen Arbeitslosen denn beschäftigt werden.
Ist doch schieziphren -
einerseits wird der dreijährige Jagdschein eingeführt - um Verwaltungsarbeit zu sparen -
im Gegenzug der Scheißnachweis gefordert.
Mal spricht man von Abschaffung des Abschußplanes für Rehwild - immerhin der "Hirsch des kleinen Mannes" (den 3 jährigen Abschußplan haben wir ja schon) - und dann wieder vom "körperlichen Nachweis" vor allem des weiblichen Wildes. (Mit mehr oder weniger guten Trophäen wird ja gerne geprotzt.)
- Erst das Pflichtschießen-
- dann der Leistungsnachweis-
- für Büchse und Flinte -
- selbstverständlich auch für die Kurzwaffe -
die allerdümmsten Kälber suchen ihren Metzger selber
(da ich sowieso fast jede Woche auf dem Schießstand bin, wäre ich keineswegs betroffen, erkenne aber die SALAMITAKTIK der Jagdgegner.
Wer sagte noch: divide et impera...?
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P.
 
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Wenn es denn wirklich zum Pflichtschießen käme, wie könnnten da die Anforderungen denn aussehen, kocht da jeder sein eigenes Süppchen? Wenn man sich die Prüfungsbedingungen in den 16 Bundesländern anschaut, da klaffen ja gewaltige Unterschiede, im einen Bundesland muss ein Maus auf 100m hochblatt geschossen werden, im anderen Bundesland sollte man fünf Schüsse abgeben können, ohne sich oder andere zu verletzen.
Sollte es tatsächlich kommen, (womit ich kein Problem habe) könnte man aber auch 5-Jahresjagdscheine einführen, so dass nur alle fünf Jahre geschossen werden müsste. Sollte es nicht kommen, könnte man den 5-Jahresjagdschein trotzdem einführen (oder noch längere Gültigkeit).
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von blaserr93:
... im anderen Bundesland sollte man fünf Schüsse abgeben können, ohne sich oder andere zu verletzen.
.
<HR></BLOCKQUOTE>

So ist es. Die Bescheinigung könnte de facto beim jährlich x-fach stattfindenden Nadelschießen für die Teilnehmernadel, welche null Anforderungen hat, erworben werden. Wem das immer noch nicht gefällt und zuviel Verwaltungsgängelei darstellt, kann ja kurzfristig immer mal wieder in ein anderes Bundesland umziehen.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von blaserr93:
[QB]Wenn es denn wirklich zum Pflichtschießen käme, wie könnnten da die Anforderungen denn aussehen, kocht da jeder sein eigenes Süppchen? Wenn man sich die Prüfungsbedingungen in den 16 Bundesländern anschaut, da klaffen ja gewaltige Unterschiede.....QB]<HR></BLOCKQUOTE>

Das ist der Punkt, vor dem mir am meisten graut! Dem ganzen Getrommel zum Erhalt des BJG steht absolute Funkstille gegenüber,wenn es um einheitliche Prüfungsamforderungen geht. Zweites Beispiel :Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde; Statt Vereinheitlichung zu propagieren werden mit großer Hingabe die landeseigenen Extrawürste gebraten!

Gib dem Michel einen Schlagbaum, und er wird sich daran selbst verwirklichen!
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Gerald
 
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anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von blaserr93:
Wenn es denn wirklich zum Pflichtschießen käme, wie könnnten da die Anforderungen denn aussehen, kocht da jeder sein eigenes Süppchen? <HR></BLOCKQUOTE>
Tendenziell ja, weil Landesrecht.
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>
Wenn man sich die Prüfungsbedingungen in den 16 Bundesländern anschaut, da klaffen ja gewaltige Unterschiede, im einen Bundesland muss ein Maus auf 100m hochblatt geschossen werden, <HR></BLOCKQUOTE>
Ich schlage stattdessen die Scheibe "stehender Dachs am Honigpfahl" vor.
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>
im anderen Bundesland sollte man fünf Schüsse abgeben können, ohne sich oder andere zu verletzen.<HR></BLOCKQUOTE>
Die Anforderungen für den Schießnachweis sollten bescheiden sein. Es ist ja nicht eine Wiederholung des Schießteils der Jägerprüfung gewünscht.
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>
Sollte es tatsächlich kommen, (womit ich kein Problem habe) könnte man aber auch 5-Jahresjagdscheine einführen, so dass nur alle fünf Jahre geschossen werden müsste. Sollte es nicht kommen, könnte man den 5-Jahresjagdschein trotzdem einführen (oder noch längere Gültigkeit).<HR></BLOCKQUOTE>
Halte ich durchaus für vernünftig ! Desiderat ist notiert...

Carcano
 
A

anonym

Guest
WeiHei,

um es mal im Klartext zu sagen: "mich würde es nicht jucken, ich kann schiessen!" ist die falscheste Einstellung die man dazu haben kann!
Genau darauf bauen die Deppen in den Regierungstempeln.
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Mich kann man abhören, ich bin gut! Mich kann man bespitzeln, ich bin brav! Mich kann man reglementieren, ich bin treu! usw.
Plunder ist! Unmündiges Wahlvieh sind wir und lassen alles über uns ergehen!!!

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anonym

Guest
Red' keine Stammtischparolen. Vor 1985 (oder wann war die Abschaffung?) wurde ja auch nicht gegen das jährliche Pflichtschießen gewettert, und zwar nicht deshalb, weil die pöse pöse Stasi jeden flugs einkassiert hätte, der daran Kritik geübt hätte, sondern weil alle wußten, daß es eigentlich eine gute Sache ist, daß man sich auf dem Schießstand trifft, Beisammensein pflegt etc.

C.
 
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Sieh an: Der DJV macht wieder nur S******!

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Und das Stimmvieh läuft weiter hinterher und schmeißt diesem Jagdverhinderungsverein fleißig Kohle und Gewicht in den Rachen.
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Brackenjäger:
Die Frage ist doch ob ein jährliches Pflichtschießen geplant ist oder eine andere zeitliche Frist?

Ein jährliches Pflichtschießen halte ich nicht durchführbar und auch nicht notwendig. Ein dreijähriger oder fünfjähriger Zeitraum wäre da ein gangbarer Weg.
<HR></BLOCKQUOTE>

Hallo Bracki, warum sollte ein jährlicher Hammelsprung grundsätzlich undurchführbar sein? Das könnte gleich beim jährlichen Kontrollschießen mitgemacht werden!

Die Teufelei liegt beim Wie!
Es ist damit zu rechnen, daß Umfang und Ausführung einer solchen Prüfung nicht in den LJG, sondern in einer Ausführungsverordnug geregelt würde. Und die können bei jeder Regierungsumbildung aufs neue zur Disposition stehen.
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Oder sehe ich das zu schwarz?
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