Hallo,
Beispiel: Jagdkollege übergibt mir seine Langwaffe zum Probeschiessen mit einer Kopie seiner WBK in der diese eingetragen ist.
Ich fahr damit zum Schiessstand. Müsste hierfür zwingend ein Leihschein ausgestellt werden oder reicht die WBK Kopie im Falle einer Kontrolle? Wenn ja, über welchen Zeitraum, 2-3 Tage, wäre das eventuell statthaft?
Vielen Dank für die Aufklärung.
Waihei
Fuxx