Spinnen wir den Faden mal weiter. Ein Mensch aus dem metallverarbeitendem Gewerbe -Werkzeugmacher o.ä.- kürzt fachgerecht seine Flinte. Das Ergebnis ist von der professionellen Arbeit eines Büchsenmachers nicht zu unterscheiden. Klar, er durfte es nicht, hat es aber jetzt gemacht. Alle Bestimmungen betreffend Minimum Lauflänge sind eingehalten.
Er schickt das Teil jetzt zum Beschussamt. Neubeschuss, Reparaturbeschuss, Instandsetzungsbeschuss was auch immer. Falls das Beschussamt diesen Auftrag von Privat annimmt und mit Erfolgt ausführt, ist unser Bastler doch aller Sorgen ledig.
Bei einer evtl. Kontrolle wird er kaum nachweisen müssen, wer die Änderung vorgenommen hat.