Lauf von Flinte abgesägt

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rechy schrieb:
Dann hätte er als Begründung sicherlich angegeben noch nicht fertig zu sein.:20:
Schon, aber die langfristige Absicht wäre dann die Zerstörung einer KW und nicht die einer LW. Die Reihenfolge ist da schon entscheidend. :32: :15: :18:
 
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anonym

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OldHand schrieb:
Spinnen wir den Faden mal weiter. Ein Mensch aus dem metallverarbeitendem Gewerbe -Werkzeugmacher o.ä.- kürzt fachgerecht seine Flinte. Das Ergebnis ist von der professionellen Arbeit eines Büchsenmachers nicht zu unterscheiden. Klar, er durfte es nicht, hat es aber jetzt gemacht. Alle Bestimmungen betreffend Minimum Lauflänge sind eingehalten.
Er schickt das Teil jetzt zum Beschussamt. Neubeschuss, Reparaturbeschuss, Instandsetzungsbeschuss was auch immer. Falls das Beschussamt diesen Auftrag von Privat annimmt und mit Erfolgt ausführt, ist unser Bastler doch aller Sorgen ledig.
Bei einer evtl. Kontrolle wird er kaum nachweisen müssen, wer die Änderung vorgenommen hat.


Auf meiner WBK ist die Lauflänge von keiner Waffe eingetragen.
Laut Waffengesetz müssen die Daten (mal unabhängig von der durch die eingesetzte Software, abgefragte Lauflänge) zur Lauflänge nicht erfasst/dauernd aktualisiert werden.

Wenn in deinem beschriebenen Fall alles fachgerecht gemacht wurde, würde es dann überhaupt auffallen?

Seit wann wird denn der Beschuß geprüft bei einer Aufbewahrungskontrolle?

Wenn jemand mit gekürztem Lauf erwischt wird - muß er dann angeben ihn selbst gekürzt zu haben?


rechy
 
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anonym

Guest
Pfannenjäger schrieb:
rechy schrieb:
Dann hätte er als Begründung sicherlich angegeben noch nicht fertig zu sein.:20:
Schon, aber die langfristige Absicht wäre dann die Zerstörung einer KW und die nicht einer LW. Die Reihenfolge ist da schon entscheidend. :32: :15: :18:


:18: :18: :18:
Tja wenn er sich schon in den KW- Bereich gesägt hat... :26:

:28: :28: :28:


rechy
 
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6.215
rechy schrieb:
Auf meiner WBK ist die Lauflänge von keiner Waffe eingetragen.
Laut Waffengesetz müssen die Daten (mal unabhängig von der durch die eingesetzte Software, abgefragte Lauflänge) zur Lauflänge nicht erfasst/dauernd aktualisiert werden.

Wenn in deinem beschriebenen Fall alles fachgerecht gemacht wurde, würde es dann überhaupt auffallen?

Seit wann wird denn der Beschuß geprüft bei einer Aufbewahrungskontrolle?

Wenn jemand mit gekürztem Lauf erwischt wird - muß er dann angeben ihn selbst gekürzt zu haben?


rechy

Genau, wobei immer noch die Frage nicht geklärt ist, ob und aus welchem nachvollziehbarem technischem Grund z.B. nach dem Kürzen durch einen Büchsenmacher ein erneuter Beschuss wirklich erfolgen muss. Anscheinend sind die Beschussämter da verschiedener Meinung.

Bei Vorderschaftrepetierflinten z.B. gibt es Lauflängen und Chokekonturen nach jedem Gusto.
Solange die gesetzlichen Mindestmaße eingehalten werden.....
Ich würde mal behaupten, dass wenn ich so eine Flinte kürzen würde, es niemals nicht keiner der Flinte hinterher ansehen würde.

Wir müssen also drei Dinge unterscheiden:
1.) wenn man unter die Mindestmaße kommt, besitzt man eine illegale Waffe.
2.) Selber Kürzen darf man die Flinte natürlich nicht
3.) Wenn sie dann fachgerecht gekürzt ist: Ist sie dann ohne Instandhaltungsbeschuss illegal?: Keinesfalls, man darf max. nur nicht mit ihr schießen - oder dann erst, wenn das Beschussamt sagt: Instandhaltungsbeschuss brauchen wir nicht.
 
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anonym

Guest
...gottseidank ists in Ö noch nicht so tragisch wie bei euch oben - hier kann "jeder" sich seine Flinte (solang im gesetzl. Rahmen) selbst absägen. Wir haben bei Flinten eine Mindestlänge von 90cm und die Mindestlänge des kürzesten Flintenlaufes muss mind. 45cm betragen. Bei Büchsen gilt nur eine Mindestgesamtlänge von 60cm.
 
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anonym

Guest
Thersites schrieb:
Wir müssen also drei Dinge unterscheiden:
1.) wenn man unter die Mindestmaße kommt, besitzt man eine illegale Waffe.
2.) Selber Kürzen darf man die Flinte natürlich nicht
3.) Wenn sie dann fachgerecht gekürzt ist: Ist sie dann ohne Instandhaltungsbeschuss illegal?: Keinesfalls, man darf max. nur nicht mit ihr schießen - oder dann erst, wenn das Beschussamt sagt: Instandhaltungsbeschuss brauchen wir nicht.


zu Punkt eins - hab ich vermutlich überlesen aber hat sich der TS dazu explizit geäußert?

Punkt 3 wird übersehen vielleicht auch von der Behörde?


crazy_sepp schrieb:
...gottseidank ists in Ö noch nicht so tragisch wie bei euch oben - hier kann "jeder" sich seine Flinte (solang im gesetzl. Rahmen) selbst absägen. Wir haben bei Flinten eine Mindestlänge von 90cm und die Mindestlänge des kürzesten Flintenlaufes muss mind. 45cm betragen. Bei Büchsen gilt nur eine Mindestgesamtlänge von 60cm.

Dafür darf ich in Ö meine VSR- Flinte nicht mehr führen? Auch unabhängig von der Lauflänge?? - Oder hab ich das falsch verstanden?


rechy
 
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rechy schrieb:
Thersites schrieb:
Dafür darf ich in Ö meine VSR- Flinte nicht mehr führen? Auch unabhängig von der Lauflänge?? - Oder hab ich das falsch verstanden?

rechy

In Österreich sind alle VSR-Flinte Kat A. Also verbotene Waffen. Ihr Erwerb ist verboten.

Es gibt noch ca. 5000 Altbesitzer mit einer legalen VSRF. Diese haben eine Ausnahmegenehmigung. Auf Schießständen sieht man die ab und an, aber führen ist nicht möglich.
 

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