J
Jägerich
Guest
Hallo Rechtsexperten,
bin gerade beim Durchstöbern des Alljadg-Katalogs auf die Laser-Justierpatronen RED-i gestossen. finde die Dinger ziemlich gut um eine grobe Justierung vorzunehmen.
Allerdings habe ich Bedenken, ob diese in D nach dem WaffG überhaupt zulässig sind.
Denn vor allem in einer kombinierten Waffe müßte der Tatbestand "für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten oder markieren (z. B. Laser )" erfüllt sein.
Eure Meinung?
WH
Jägerich
bin gerade beim Durchstöbern des Alljadg-Katalogs auf die Laser-Justierpatronen RED-i gestossen. finde die Dinger ziemlich gut um eine grobe Justierung vorzunehmen.
Allerdings habe ich Bedenken, ob diese in D nach dem WaffG überhaupt zulässig sind.
Denn vor allem in einer kombinierten Waffe müßte der Tatbestand "für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten oder markieren (z. B. Laser )" erfüllt sein.
Eure Meinung?
WH
Jägerich