Laser-Patronen verbotener Gegenstand?

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Der Grössenvergleich einer Kal. 4 Patrone (Rundkugel) mit div. anderen Patronen:




Schei§§e, funzt nich...
 
J

Jägerich

Guest
Hallo Leute,

vielen Dank für die umfangreiche Diskussion zu grossen Kalibern.

Leider weiß ich bis jetzt immer noch nicht, ob es sich bei o.g. Patronen um einen verbotenen Gegenstand handelt oder nicht !

Dass diese Laser-Patronen in D verkauft werden heißt nicht zwangsläufig, dass sie auch erlaubt sind.

Meiner Ansicht nach handelt es sich dabei:

1. Um Vorrichtungen
2. die für Schußwaffen bestimmt sind
3. die das Ziel beleuchten (z.B. Laser)

Demnach müßten sie verboten sein !!!!
Würde mich über hilfreiche Antworten, die mir bei der Einschätzung der Rechtslage helfen freuen!

WH
Jägerich
 
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Sie sind aber nicht "einschiessbar" - wo die hinleuchtet schiesst die Waffe nicht hin...
Bei einläufigen Waffen eh kein Thema...
Klar Drilling mit Einstecklauf, der justierbar ist würde gehen...

Das Diarange wird ja auch nicht aus dem Verkehr gezogen, obwohl das einen pösen justierbaren LASER hat der eigentlich verboten ist... :shock: :wink:
 
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SheepShooter schrieb:
Klar Drilling mit Einstecklauf, der justierbar ist würde gehen...

Dirllingseinsteckläufe werden gemeinhin an der Mündung verstelltd.h. die wird ein klein wenig in eine Richtung gedrückt. Laserpatronen sitzen im Patronenlager.

Kennst Du einen Einstecklauf, bei dem das Patronenlager ausgerichtet werden kann?

WH
Amadeus
 
J

Jägerich

Guest
Ob der Laser tatsächlich EXAKT das Ziel beleuchtet ist meiner Ansicht nach nebensächlich. Die Läufe kombinierter Waffen werden "zusammengeschossen", d.h. wo der eine hinschießt, schießt ungefähr auch der andere hin. Deshalb werde ich mich hüten, solange ich keine definitive und einleuchtende Erklärung kenne mir ein solches Ding zu besorgen.
In Puncto WaffG wird neuerdings immer rigoroser und ohne Verstand vorgegangen !

WH
Jägerich
 
A

anonym

Guest
SheepShooter schrieb:
.... wo die hinleuchtet schiesst die Waffe nicht hin...
... :shock: :wink:
Auch nicht bei einer Doppelbüchse oder Bergstutzen.
der Laserstrahl liegt da ca. 1 Meter oder mehr daneben - kann also das Ziel - z.B. ein Reh - gar nicht "beleuchten"


Was andres wäre es, wenn du die "Laserpatrone" zuerste einmal auf "Dauerlicht" umbaust - und dann mit einer Vorrichtung am - außerhalb - Lauf befestigst - und entsprechend justierst.
Da ist aber ein einfacher Laserpointer wesentlich geeigneter, leistungsstärker und billiger. - das wäre dann allerdings verboten.
P. :roll: :roll: :roll:
 
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Mit einem Laserpointer geht das - hab es mal mit einem Luftgewehr auf dem Dachboden ausprobiert. Man muss halt nur den Knopf die ganze Zeit drücken.
 
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Ich besitze einen Schußprüfer für Schrotgewehre - eine Art Laserpointer, den man in den Lauf steckt, um den Anschlag zu kontrollieren. So bald das Gewehr geschlossen ist, leuchtet der Laser.
Wäre das in Deutschland verboten?
Mit einer Einläufigen Waffe ist es kein Problem, da nicht gleichzeitig geleuchtet und geschossen werden kann. Mit einer Doppelflinte fallen mir da ganz andere Dinge ein.....
Ich habe das Schießen nie ausprobiert, da ich die Schussfestigkeit des Teiles nicht kenne.

Wie ist da eigentlich die Rechtslage in Deutschland??
 
A

anonym

Guest
barry08 schrieb:
Wie ist da eigentlich die Rechtslage in Deutschland??
Ach Barry, lese doch mal den ganzen Thread mit Verstand nochmals duch.
....gerade um diese Frage streiten wir uns doch.....
Da man - auf Grund der Flugbahnkurve - mit der Laserpatrone in der BB oder DB das anvisierte Ziel
nicht gleichzeitig beleuchten KANN
sehe ich da kein Problem.
Dient nicht zur Beleuchtung des Ziels - auf ca. 100 m - sondern zur Kontrolle der Zielfernrohreinstelleung auf ca. 25 m.
P.
 
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:arrow: Bärentöter

Habe den Thred mit meinem Bißchen Verstand durchgelesen, sehe aber noch immer keine eindeutige Antwort, sondern nur 2 Standpunkte, die nicht zur Deckung kommen.

Büchsen sind auf Präzision auf 100m zu bewerten, aber in einer Flinte würde mein Laser sehr wohl eine Zielerfassung auf Flintenentfernung gut ermöglichen. Auch auf Brenneke.Entfernung ist die Abweichung der 2 Läufe minimal, deshalb meine Frage.

Wir haben in Ö nicht eure bescheureten Gesetze, mit denen sich auch bei euch die Spezialisten herumstreiten und offensichtlich nicht eindeutig auskennen... sorry!
 
A

anonym

Guest
:arrow: Barry
wie willst du ein Flugwildziel mit der Laserpatrone anvisieren - bis du da auf dem Ziel bist ist der Fasan oder die Ente längst aus dem Schußbereich.

Für interessant halte ich eine Laservisierung für eine KW in der Dunkelheit.
.. und da dürfte die psychologische Wirkung optimal sein
- wer den roten Punkt auf seiner Brust oder seinem Gesicht bemerkt, gibt die Gegenwehr auf.
...aber DAS ist in D. verboten - jedenfalls für "Zivilisten".
Vorauseilender Gehorsam...
P. :roll: :roll: :roll:
 
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:arrow: Bärentöter

Schrot geht nicht nur auf Flugwild (Hase, Bisam, Fuchs, Ratte..)
Brenneke theoretisch auch auf Reh

Aber es scheint in D dieser Einsatz definitiv verboten, wie ich sehe
 
A

anonym

Guest
:arrow: ALLE.
wie üblich - der Streit um des Kaisers Bart
Habe gerade die Probe aufs Exempel mit meiner BB 9,3 gemacht.
im Garten ist der Rote Punkt mit dem bloßen Auge nicht sichtbar -
also auch zum Zielen nicht geeignet - bei Helligkeit schon garnicht.
Mit dem 6 x Glas (eingeschossen) weicht der Leuchtpunkt vom Absehen ab
- also würde man bei Beachtung des Laser-Punktes daneben schießen (Flungbahnkurve.)
Das Absehen ( Nr. 8 ) ist außerdem deutlicher sichtbar.
Korinthenkackerei
P. :roll: :roll: :roll:
 

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