Laser/Light für Kurzwaffe

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Hi,

ich habe bei einem Jagdkollegen gesehen, dass dieser für seine Kurzwaffe ein Laser-Licht-Gerät besitz, dass man vorne unter den Lauf anbringt. Wollte deswegen mal die Experten fragen, welche Konsequenzen ein Besitz dieser Teile nach sich ziehen könnte!? Wenn möglich auch mit Gesetzestext, da mein Kollege das nicht wirklich für tragisch hält!

Danke für Antworten
Mfg
 
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Er hat ne Laser-Zieleinrichtung?: Verboten im Jagdbereich. Nach BJG: § 19 5.a), Sachliche Verbote: "verboten sind...Vorrichtungen zum Anstrahlen des Zieles..."

hubbert

[ 18. Januar 2006: Beitrag editiert von: hubbert ]
 
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Wenn es nur das wäre.....
Das Ding ist ein verbotener Gegenstand.
Das würde ich nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Die Zuverlässigkeit isst zum Teufel.
Was das bedeutet dürfte klar sein.
 
A

anonym

Guest
Verboten auch durchs WaffG.

Duerfte ne Straftat sein, Geldstrafe oder Knast.
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>
Liste der Verbotenen Gegenstaende nach Anlage 2 Abschnitt 1
WaffG:
1.2.4

für Schusswaffen bestimmte

1.2.4.1

Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);
...
<HR></BLOCKQUOTE>


Strafbestimmungen in

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>§52(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.2 bis 1.2.4, 1.3.1 bis 1.3.3, 1.3.5, 1.3.7, 1.3.8, 1.4.1 Satz 1, 1.4.2 bis 1.4.4 oder 1.5.3 bis 1.5.5, einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt,
<HR></BLOCKQUOTE>
Der Jagdschein ist damit dank zu vermutender Unzuverlaessigkeit natuerlich auch am wackeln.
 
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Ist eine Straftat und gleichzeitig ein gröblicher Verstoß mit der Folge der regelmäßigen Unzuverlässigkeit. Jagdschein wird nicht wackeln sondern fallen.
 
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Ich würde das Ding schnellstmöglich im nächsten tiefen See verschwinden lassen. Wie kann man nur so blöd sein!

Waihei

Beagel
 
A

anonym

Guest
wegen solchem scheiß riskiert man doch nicht den jagdschein!

wenn´s wenigstens ´ne surefire wäre, die man an eine langwaffe klemmen kann ...
icon_biggrin.gif
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von kabe:
wenn´s wenigstens ´ne surefire wäre, die man an eine langwaffe klemmen kann ...
icon_biggrin.gif
<HR></BLOCKQUOTE>

Per "Universalbefestigung" oder "Helmmontage" aus dem Anzeigenteil einer renomierten Jagdzeitschrift.
icon_mad.gif
 
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Danke für die Antworten!
Das heißt wohl der Jagdschein müsste dran glauben! Knast würd ich persönlich mal nicht vermuten, da er damit nur Nachsuchen betreibt!
Mein Kollege benutzt es bei Nachsuchen bei Nacht und währenddessen hab ich es auch gesehen!
Eine ganz interessante Geschichte mit ihm ist auch letzte Woche passiert:
Samstags um 06:00Uhr kriegt er einen Anruf von der Polizei, dass bei ihm im Revier ein Reh angefahren wurde und ob er kommen könnte, um es tot zu schießen. Daraufhin hat er gesagt das er bis spät in die Nacht getrunken hätte und deshalb nicht fahren könne. Der Polizist fragte ob ihn nicht jemand fahre kann. Er sich fahren lassen und den Polizisten nochmal gesagt das er noch unter Alk ist, da er nichts riskieren wollte ("Strafrechtlich"). Er hat das Reh dann erlöst und das wars.

Ist es nicht ein Witz das er aufgrund des Alkeholspiegels nicht fahren darf, aber für die Polizei mit der Schußwaffe Wild erlegen???
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Sniper08:
Danke für die Antworten!
....Eine ganz interessante Geschichte mit ihm ist auch letzte Woche passiert:
Samstags um 06:00Uhr kriegt er einen Anruf von der Polizei, dass bei ihm im Revier ein Reh angefahren wurde und ob er kommen könnte, um es tot zu schießen. Daraufhin hat er gesagt das er bis spät in die Nacht getrunken hätte und deshalb nicht fahren könne. Der Polizist fragte ob ihn nicht jemand fahre kann. Er sich fahren lassen und den Polizisten nochmal gesagt das er noch unter Alk ist, da er nichts riskieren wollte ("Strafrechtlich"). Er hat das Reh dann erlöst und das wars.....
<HR></BLOCKQUOTE>

Ja! Super!

Was waren das wieder für Kollegen!?
Warum haben die das Stück nicht selbst erlegt?
Das gibt`s doch gar nicht!
Wo iss`n das gewesen?

hase261
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Orig. erstellt von Sniper08:

....Daraufhin hat er gesagt das er bis spät in die Nacht getrunken hätte und deshalb nicht fahren könne. Der Polizist fragte ob ihn nicht jemand fahre kann. Er sich fahren lassen und den Polizisten nochmal gesagt das er noch unter Alk ist, da er nichts riskieren wollte ("Strafrechtlich"). Er hat das Reh dann erlöst und das wars.
Ist es nicht ein Witz ....
<HR></BLOCKQUOTE>


Nein &#8211; ein vernünftiger Polizist!
appl.gif


WH H

[ 19. Januar 2006: Beitrag editiert von: Hirschberg ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Hirschberg:



Nein – ein vernünftiger Polizist!
appl.gif


WH H

[ 19. Januar 2006: Beitrag editiert von: Hirschberg ]
<HR></BLOCKQUOTE>


Ich bin selber Polizist.
Aber das geht gar nicht.
Nicht wegen des Schusswaffengebrauches unter Alk.
(Wenn`s von den zuständigen Kollegen so gewünscht wurde.... Bitte!)

Aber wie können die erstmal seelenruihg rumtelefonieren, um jemand zu finden der das Stück erlöst ????? Und dann auch noch das Eintreffen desjenigen abwarten?

Das versteh ich nicht!

Nix für Ungut!


hase261
 

M66

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Wie war das noch mal mit § 1 Tierschutzgesetz
icon_confused.gif
?

Unnötige Leiden ersparen wars glaub´ich.

Bin auch Polizist, da hätten die Kollegen trotz Schreiberei hinsichtlich der Patrone eigentlich schiessen müssen. Steht so auch in der PDV 211.

Gruß Michl
 

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