Langwaffe loswerden

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20 Feb 2007
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Bei uns in der Gegend hat vor einiger Zeit mal einer eine Flinte zum Platzen gebracht. Das Ding war offensichtlich im Eimer und wurde aus der WBK ausgetragen.

Du kannst doch das Teil gründlich mit einem Vorschlaghammer bearbeiten und dann damit aufs Amt gehen und es als defekt vorlegen, so würde ich das machen. Wenn die Waffe offensichtlich nicht mehr zu gebrauchen ist, wird sie ja wohl ausgetragen werden.
 
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12 Jan 2006
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Danke für die Antworten bisher. Ich werde mich demnächst mal umhören, wie ich das Teil loswerde. Dass der Hobel als Anschauungsobjekt dienen könnte, wage ich zu bezweifeln. Bei uns im Kreis macht die Ausbildung ein Waffenhändler, der nun wahrlich genug Auswahl an Objekten hat.
 
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20 Okt 2004
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JMB schrieb:
Kriegt man die da auch wieder raus?
Oder nur als Kanaldeckel?

WaiHei

Bei uns im Kreis Ahrweiler kannste Waffen für geringes Geld kaufen.

Habe mal einen fast neuen Fangschussrevolver für 20 Euros erworben.

Gruß Hallimasch
 
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14 Feb 2005
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Ich würde die Kanone nicht auf eigene Faus zerstören. Wenn es sich um ein altes Teil handelt könnten die Ersatzteile noch für jemanden interessant sein. Ist der Zustand allgemein so schlecht das ein Verkauf im ganzen nicht mehr lohnt, würde ich alle Kleinteile abbauen und unter genauer Nennung des Modells bei egun reinsetzen. Zum Entsogen bei der Behörde reicht es die wesentlichen Teile Lauf, System, Verschluß abzugeben. Alle Kleinteile wie Abzug, Magazinschacht, Schlagbolzen, Federn usw. kann man abmontieren. Es gibt Leute die suchen Ersatzteile für alte Schätzchen und solche Ersatzteilpakete bringen dann schon mal mehr als die ganze Waffe einbringen kann.
 
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28 Feb 2001
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kammerjaeger schrieb:
Du kannst doch das Teil gründlich mit einem Vorschlaghammer bearbeiten ...

...und dann eine Anzeige wegen unerlaubten Bearbeitens von Schusswaffen nach § 26 kassieren. :?

basti
 
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14 Feb 2005
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baikal schrieb:
basti schrieb:
kammerjaeger schrieb:
Du kannst doch das Teil gründlich mit einem Vorschlaghammer bearbeiten ...

...und dann eine Anzeige wegen unerlaubten Bearbeitens von Schusswaffen nach § 26 kassieren. :?

basti

Wieso, ist doch nicht "spanabhebend", also darf man!

Nützt aber nichts. Ein Lauf mit einem Patronenlager dran bleibt ein EWB-pflichtiger Gegenstand egal wie verrostet, verbogen oder zersägt der ist. Wird eine Schußwaffe durch einen Büma unbrauchbar gemacht ist dafür mittlerweile sogar ein Zertifikat durch den betreffenden Betrieb auszustellen.
 

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