Langwaffe an Jungjäger ohne WBK

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Ein Fall aus meinem Bekanntenkreis erschüttert mich gerade etwas:

Jäger verkauft Langwaffe beim großen Auktionshaus.
Käufer ist ein Jungjäger der noch keine Waffen bzw WBK besitzt. Nun hat der Veräufer bei der Behörde des Käufers zunächstmal nach der Gültigkeit des Jagdscheins nachgefragt. Danach mit sowohl Käufer als auch seiner eigenen Behörde abgeklärt ob der Kerl die Waffe kaufen darf.
Aussage seiner eigenen Behörde war: gibt die Käufer Behörde grünes Licht alles i.O.
Aussage der Käufer Behörde ja er darf die Waffe kaufen und mitnehmen, WBK kann er dann mit der ersten Waffe beantragen
Danach nochmal Rücksprache mit der eigenen Behörde und los gings, Waffe verschickt der Käufer hat sie erhalten und ist direkt aufs Amt die WBK beantragen.
Nun hat der Verkäufer seine WBK auch ans Amt geschickt zur Austragung: Ergebnis kann nicht gemacht werden da es den Käufer nicht im nationalen Waffenregister gibt, eine Überlassung ist erst möglich wenn er seine WBK auch hat.
Nun behauptet die Verkäufer Behörde er dürfte die Waffe noch garnicht überlassen haben, trotz dass es vorher X-mal abgeklärt wurde und die Käufer Behörde findet das ist alles richtig so.
Finde es unglaublich, dass sie sich da nicht einig sind! Dazu muss es doch ein Gesetz geben kann doch nicht jeder einfach was behaupten, finde es auch traurig, dass da nicht mal jemand von Amt das Telefon in die Hand nimmt un beim anderen Amt schnell anruft um alles zu klären, nun ist der Verkäufer der Trottel zwischendrin und gilt als Vermittler.

Wie ist es denn nun richtig, Junjäger ohne WBK darf die Waffe bereits mitnehmen oder nicht? Der Käufer hat den WBK Antrag gestellt und einen Tresor den er beim Amt auch mit Rechnung und Bilder gemeldet hat dazu.


Egal wie, nachdem ich es alles mitbekommen habe werde ich keine Waffen an Jungjäger ohne WBK verkaufen.
 
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Hab jetzt nicht ins Gesetzt geschaut, aber bei mir war es vor vielen Jahren genau so. Hab als JJ die Waffe gekauft (bisher keine WBK vorhanden). Bin mit der Rechnung und dem Beleg des Waffenschranks zur Behörde, und dort wurde mit dann die WBK erteilt. Wo ist das Problem?

Gekauft hatte ich die beim angeschlossenen BÜMA meiner Jagdschule und mich vorher dort erkundigt, ob das alles so seine Richtigkeit hat.
 
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Solange man das Schriftliche OK von der Behörde hat ist doch alles ok, und man ist auf der sicheren Seite.
Der Jagdschein erlaubt den Erwerb einer Langwaffe, die Sicherheitsabfrage muss vor dem Erteilen/Austellen erfolgreich gewesen sein. Sollen sich die Behörden um die Probleme kümmern die von den Politikern verursacht wurden. Vielleicht kommt ja mal irgendwann auch ein bisschen feedback weiter nach oben und der ein oder andere überlegt ob es nicht Klug wäre bevor mein ein Gesetzt veröffentlicht wie man es überhaupt umsetzen könnte.
 
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Hab jetzt nicht ins Gesetzt geschaut, aber bei mir war es vor vielen Jahren genau so. Hab als JJ die Waffe gekauft (bisher keine WBK vorhanden). Bin mit der Rechnung und dem Beleg des Waffenschranks zur Behörde, und dort wurde mit dann die WBK erteilt. Wo ist das Problem?

Gekauft hatte ich die beim angeschlossenen BÜMA meiner Jagdschule und mich vorher dort erkundigt, ob das alles so seine Richtigkeit hat.
Genau so sehen es auch beide Behörden ABER die Käufer Behörde meint der Kerl kann die Kanone auch mitnehmen und in seinen Tresor stellen und die Verkäufer Behörde meint er darf sie erst mitnehmen wenn er seine WBK hat und im Waffenregister zu finden ist, damit meinen die halt Kaufen auf dem Papier.

Ist übrigens in BW
 
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Als Verkäufer einer Langwaffe braucht uns die WBK des Käufers überhaupt nicht zu interessieren solange der einen gültigen Jagdschein hat. Das ist das Einzige was man wasserdicht kontrollieren muss, ggf. mit Rückfrage beim Amt ob der Schein der einem vorgelegt wird nicht schon widerrufen wurde.
NWR geht uns bei Privat-Verkauf nichts an. Das ist einzig das Problem der Behörde.
WBK interessiert nur bei Kurzwaffe, dann braucht's den Voreintrag.
Und natürlich bei Sportschützen, als Käufer.
 
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Hatte meine 1. Waffe auch im Internet gekauft und nach Überprüfung des JS zugeschickt bekommen. Mit den Papieren zur Behörde und WBK beantragt. Hatte dort vorher angefragt und die Antwort erhalten, dass die mir eine WBK ausstellen, wenn ich eine Waffe eintragen möchte. Das war allerdings vor dem zentralen Waffenregister.
 
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Kann es sein, dass die Behörden Probleme mit dem Aus-/Eintrag der Waffe haben? Die Ausstellung der WBK erfordert, je nach zeitlichem Versatz zum Jagdschein, die komplette Prozedur der Überprüfung. Das sollte locker 4-8 Wochen dauern. Solange hat der Köufer aber keine Erwerbs-ID - diese ist der WBK- zugeordnet. Und solange er keine Erwerbs-ID hat, solange hat der Verkäufer - die Behörde des Verkäufers - keine Daten zur Umschreibung.

Den gleichen Zirkus habe ich immer, wenn ich eine andere WBK beim Kauf angebe als bei der Eintragung :cool:
 
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Der Erwerb war rechtmäßig auf Jagdschein. Somit auch die Überlassung auf gültigen Jagdschein. Der Erwerb wurde fristgerecht angezeigt. Die Überlassung ebenfalls. Damit ist der vollständige Erwerbsvorgang rechtmäßig abgelaufen. Das Problem der Eintragung ins NWR braucht weder den Erwerber, noch den Überlasser interessieren, weil beide ihren waffenrechtlichen Verpflichtungen nachgekommen sind und kein rechtswidriges Handeln vorwerfbar ist. Die Behauptung der Verkäufer-Behörde ist schlicht falsch. Und sobald der Erwerb durch die Käuferbehörde eingetragen wurde, kriegen sie eh automatisch einen Reminder....und dann hat der Kerl sogar ne NWR-Id. Der Eintrag könnte allerdings gerade etwas dauern, weil die Zuverlässigkeitsprüfung etwas Zeit in Anspruch nehmen dürfte...
Ändert aber nichts an der völligen Rechtmäßigkeit der Erwerbsabwicklung.
 
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Das Problem liegt bei der Austra
Der Erwerb war rechtmäßig auf Jagdschein. Somit auch die Überlassung auf gültigen Jagdschein. Der Erwerb wurde fristgerecht angezeigt. Die Überlassung ebenfalls. Damit ist der vollständige Erwerbsvorgang rechtmäßig abgelaufen. Das Problem der Eintragung ins NWR braucht weder den Erwerber, noch den Überlasser interessieren, weil beide ihren waffenrechtlichen Verpflichtungen nachgekommen sind und kein rechtswidriges Handeln vorwerfbar ist. Die Behauptung der Verkäufer-Behörde ist schlicht falsch. Und sobald der Erwerb durch die Käuferbehörde eingetragen wurde, kriegen sie eh automatisch einen Reminder....und dann hat der Kerl sogar ne NWR-Id. Der Eintrag könnte allerdings gerade etwas dauern, weil die Zuverlässigkeitsprüfung etwas Zeit in Anspruch nehmen dürfte...
Ändert aber nichts an der völligen Rechtmäßigkeit der Erwerbsabwicklung.

Nein, kann eigentlich nicht länger dauern, da bei einer Eintragung keine Abfrage stattfindet, er hat ja einen gültigen Jagdschein und die NWR-Nr. bekommt er dann Automatisch.
 
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Wie ist es denn nun richtig, Junjäger ohne WBK darf die Waffe bereits mitnehmen oder nicht?
Wenn der Jungjäger einen auf seinen Namen lautenden, gültigen Jahresjagdschein hat, der kein Jungendjagdschein ist, dann darf er eine (oder mehrere) Jagdlangwaffen erwerben (heißt die tatsächliche Gewalt darüber erlangen) und sie auch mitnehmen.

Der Verkäufer meldet das Überlassen an seine Behörde, mit den gesetzlich geforderten Daten, beantragt den Austrag aus seiner WBK und legt die WBK dem Amt dafür vor.

Wenn das Amt die Gesetze nicht kennt, ist das nicht das Problem des Überlassers. Wenn der Mensch im Amt rumdroht, droht man ihm halt ein wenig zurück. Wenn der Amtsmensch Maßnahmen ergreift, ist es Zeit den Anwalt zu bemühen.

Irgendetwas Legales nicht tun, weil der Amtsbüttel seine Vorschriften nicht kennt, würde mir im Traum nicht einfallen. Muss er halt dazulernen, ist hart und kann wehtun.
 
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Das Problem liegt bei der Austra


Nein, kann eigentlich nicht länger dauern, da bei einer Eintragung keine Abfrage stattfindet, er hat ja einen gültigen Jagdschein und die NWR-Nr. bekommt er dann Automatisch.
Das ist falsch, weil 1. Der Jagdschein keine NWR-Id beinhaltet und da auch gar nichtverfasst wird und 2. die Erstbeantragung einer WBK ein Antrag auf eine waffenrechtliche (NICHT jagdrechtliche) Erlaubnis ist und eine gültige Zuverlässigkeitsprüfung erfordert. Und da Waffenbehörde und Jagdbehörde erstmal nichts miteinander zu tun haben, wird eine ZÜ durch die Waffenbehörde erfolgen. Vorher gibt's keine WBK. Der Jagdschein interessiert die Waffenbehörde 0,0 %. Der ist lediglich Bedürfnisnachweis. Auch wenn's ähnlich klingt, muss man das sauber differenzieren.
 
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Kann es sein, dass die Behörden Probleme mit dem Aus-/Eintrag der Waffe haben? Die Ausstellung der WBK erfordert, je nach zeitlichem Versatz zum Jagdschein, die komplette Prozedur der Überprüfung. Das sollte locker 4-8 Wochen dauern. Solange hat der Köufer aber keine Erwerbs-ID - diese ist der WBK- zugeordnet. Und solange er keine Erwerbs-ID hat, solange hat der Verkäufer - die Behörde des Verkäufers - keine Daten zur Umschreibung.

Den gleichen Zirkus habe ich immer, wenn ich eine andere WBK beim Kauf angebe als bei der Eintragung :cool:
Genau daran scheitert es wohl, die Austragung ist nicht möglich und danach hat die Behörde des Verkäufers seine WBK erstmal einbehalten, ich bin mal sehr gespannt was da nun rauskommt wenn wie zu erwarten die Ausstellung einer WBK beim Käufer wochenlang dauert
 

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