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Ein Fall aus meinem Bekanntenkreis erschüttert mich gerade etwas:
Jäger verkauft Langwaffe beim großen Auktionshaus.
Käufer ist ein Jungjäger der noch keine Waffen bzw WBK besitzt. Nun hat der Veräufer bei der Behörde des Käufers zunächstmal nach der Gültigkeit des Jagdscheins nachgefragt. Danach mit sowohl Käufer als auch seiner eigenen Behörde abgeklärt ob der Kerl die Waffe kaufen darf.
Aussage seiner eigenen Behörde war: gibt die Käufer Behörde grünes Licht alles i.O.
Aussage der Käufer Behörde ja er darf die Waffe kaufen und mitnehmen, WBK kann er dann mit der ersten Waffe beantragen
Danach nochmal Rücksprache mit der eigenen Behörde und los gings, Waffe verschickt der Käufer hat sie erhalten und ist direkt aufs Amt die WBK beantragen.
Nun hat der Verkäufer seine WBK auch ans Amt geschickt zur Austragung: Ergebnis kann nicht gemacht werden da es den Käufer nicht im nationalen Waffenregister gibt, eine Überlassung ist erst möglich wenn er seine WBK auch hat.
Nun behauptet die Verkäufer Behörde er dürfte die Waffe noch garnicht überlassen haben, trotz dass es vorher X-mal abgeklärt wurde und die Käufer Behörde findet das ist alles richtig so.
Finde es unglaublich, dass sie sich da nicht einig sind! Dazu muss es doch ein Gesetz geben kann doch nicht jeder einfach was behaupten, finde es auch traurig, dass da nicht mal jemand von Amt das Telefon in die Hand nimmt un beim anderen Amt schnell anruft um alles zu klären, nun ist der Verkäufer der Trottel zwischendrin und gilt als Vermittler.
Wie ist es denn nun richtig, Junjäger ohne WBK darf die Waffe bereits mitnehmen oder nicht? Der Käufer hat den WBK Antrag gestellt und einen Tresor den er beim Amt auch mit Rechnung und Bilder gemeldet hat dazu.
Egal wie, nachdem ich es alles mitbekommen habe werde ich keine Waffen an Jungjäger ohne WBK verkaufen.
Jäger verkauft Langwaffe beim großen Auktionshaus.
Käufer ist ein Jungjäger der noch keine Waffen bzw WBK besitzt. Nun hat der Veräufer bei der Behörde des Käufers zunächstmal nach der Gültigkeit des Jagdscheins nachgefragt. Danach mit sowohl Käufer als auch seiner eigenen Behörde abgeklärt ob der Kerl die Waffe kaufen darf.
Aussage seiner eigenen Behörde war: gibt die Käufer Behörde grünes Licht alles i.O.
Aussage der Käufer Behörde ja er darf die Waffe kaufen und mitnehmen, WBK kann er dann mit der ersten Waffe beantragen
Danach nochmal Rücksprache mit der eigenen Behörde und los gings, Waffe verschickt der Käufer hat sie erhalten und ist direkt aufs Amt die WBK beantragen.
Nun hat der Verkäufer seine WBK auch ans Amt geschickt zur Austragung: Ergebnis kann nicht gemacht werden da es den Käufer nicht im nationalen Waffenregister gibt, eine Überlassung ist erst möglich wenn er seine WBK auch hat.
Nun behauptet die Verkäufer Behörde er dürfte die Waffe noch garnicht überlassen haben, trotz dass es vorher X-mal abgeklärt wurde und die Käufer Behörde findet das ist alles richtig so.
Finde es unglaublich, dass sie sich da nicht einig sind! Dazu muss es doch ein Gesetz geben kann doch nicht jeder einfach was behaupten, finde es auch traurig, dass da nicht mal jemand von Amt das Telefon in die Hand nimmt un beim anderen Amt schnell anruft um alles zu klären, nun ist der Verkäufer der Trottel zwischendrin und gilt als Vermittler.
Wie ist es denn nun richtig, Junjäger ohne WBK darf die Waffe bereits mitnehmen oder nicht? Der Käufer hat den WBK Antrag gestellt und einen Tresor den er beim Amt auch mit Rechnung und Bilder gemeldet hat dazu.
Egal wie, nachdem ich es alles mitbekommen habe werde ich keine Waffen an Jungjäger ohne WBK verkaufen.