[Niedersachsen] Landwirt zerstört und überackert Waldecke

Registriert
16 Mrz 2008
Beiträge
7.814
Waidmannsheil!

Ich besitze in meiner Jagd ein kleines Waldgrundstück mit Teich. Gestern musste ich nun feststellen, dass der benachbarte Landwirt an der einen Ecke des Grundstücks einige Bäume umgeworfen/gerodet hat und die freiwerdende Fläche mit Mais bestellt hat.

Bauschutt, der sich dort von einem alten Weg auf seinem Acker befand, hat er auch bei mir entsorgt.

Ganz abgesehen, dass nach BNatschG § 39 eine solche Beseitigung in der Zeit vom 01.4 bis 30.09 nicht zulässig ist und nach § 8 NWaldG eine Umwandlung von Wald in Acker ohne Genehmigung der Behörden unzulässig ist, ist das meiner Ansicht nach auch quasi "Diebstahl", zumindest aber Sachbeschädigung.

Was kann ich tun ?

Ich habe den Ortsvorsteher der Bauernschaft (selber Landwirt) angesprochen, ob er in diesem Fall vermitteln könne, aber der hat das sofort abgelehnt, mit diesem Landwirt können man nicht reden. Er hat mir geraten, sofort zur Polizei zu gehen, alles andere wäre da nicht zielführend.

Was, wenn der Landwirt behauptet, er wäre das gar nicht gewesen? Die Bäume hätte sonst wer umgeworfen, und er hätte nur bis zur Grenze der Bepflanzung gepflügt, ohne sich etwas dabei zu denken ?

Der Grenzstein an der Stelle ist natürlich nicht mehr vorhanden, aber der ist schon seit Jahren (oder Jahrzehnten) verschwunden.

Gruß, WB
 
Registriert
26 Jul 2015
Beiträge
3.670
Ich wünsche dir eine gute Rechtsschutzversicherung. Dann ab zum Fachanwalt und den die Sache in deinem Sinn regeln lassen. Wenn man mit dem Bauern nicht reden kann, endet das sowieso nur in sinnloser Schreierei. Wegen des Gesetzesverstoßes kannst du Anzeige erstatten. Hast du mal bei der Naturschutzbehörde angerufen?
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Als Eigentümer bist du Ansprechpartner bei einer Waldumwandlung, also sieh zu dass du in die Spur kommst- Anzeige bei der Polizei und der Unteren Forstbehörde!


CdB
 
Registriert
31 Jan 2002
Beiträge
6.547
Hat bisher immer funktioniert.
Paar randbäume sind übrigens am Waldrand auch in dieser Zeit zu 'ernten'.
Nennt sich Forstwirtschaft u hat nix mit naturschutzgesetz zu tun.
Umwandeln in Acker natürlich schon.
 
Registriert
17 Jul 2008
Beiträge
6.858
Waidmannsheil!

Ich besitze in meiner Jagd ein kleines Waldgrundstück mit Teich. Gestern musste ich nun feststellen, dass der benachbarte Landwirt an der einen Ecke des Grundstücks einige Bäume umgeworfen/gerodet hat und die freiwerdende Fläche mit Mais bestellt hat.

d.h. er hat auch die Stöcke gerodet??? über welche Flächengröße sprechen wir denn eigentlich? und bist Du Dir der Grenzverletzung sicher?

Bauschutt, der sich dort von einem alten Weg auf seinem Acker befand, hat er auch bei mir entsorgt.

Bauschutt??? was heißt das? wurde irgendwo ein Weg rückgebaut und das Material (Teer?) auf Nachbars Acker gelagert? oder war der "Bauschutt" (illegalerweise) in einen alten Weg eingebaut und dieser jetzt ebenso umgebrochen?

Ganz abgesehen, dass nach BNatschG § 39 eine solche Beseitigung in der Zeit vom 01.4 bis 30.09 nicht zulässig ist und nach § 8 NWaldG eine Umwandlung von Wald in Acker ohne Genehmigung der Behörden unzulässig ist, ist das meiner Ansicht nach auch quasi "Diebstahl", zumindest aber Sachbeschädigung.

Diebstahl wäre das Abtransportieren des Holzes

Was kann ich tun ?

Anwalt - Anzeige wg. diversester Verstöße von illegaler Abfallentsorgung bis illegaler Waldumwandlung

Ich habe den Ortsvorsteher der Bauernschaft (selber Landwirt) angesprochen, ob er in diesem Fall vermitteln könne, aber der hat das sofort abgelehnt, mit diesem Landwirt können man nicht reden. Er hat mir geraten, sofort zur Polizei zu gehen, alles andere wäre da nicht zielführend.

Da wird er recht haben...

Was, wenn der Landwirt behauptet, er wäre das gar nicht gewesen? Die Bäume hätte sonst wer umgeworfen, und er hätte nur bis zur Grenze der Bepflanzung gepflügt, ohne sich etwas dabei zu denken ?

tja, selbst wenn Du´s gewesen wärst, der die Bäume umgelegt hat, verschiebt das natürlich die Grenze nicht...

Der Grenzstein an der Stelle ist natürlich nicht mehr vorhanden, aber der ist schon seit Jahren (oder Jahrzehnten) verschwunden.

Gruß, WB

Grenzen und Grenzsteine sind in der entsprechenden Flurstückskarte eingezeichnet, alleine das Neuvermessen und -setzen der Steine wird lustig teuer...
 
Registriert
22 Nov 2015
Beiträge
3.143
Anzeige bei der Unteren Naturschutznehörde des Kreises! Auf Wiederherstellung bestehen!

PS. vorher allerdings die Grenzen kontrollieren, nicht das du ein Eigentor schießt
Könnte natürlich sein, daß der Landwirt nur wieder sein (!) Grundstück in Besitz genommen hat. Bei der Antragstellung gibt es so schöne orthographische Fotos, wo man die Grenzlinien und das tatsächliche Feld wunderbar sieht.

Und wenn der Grenzstein weg ist, wäre ich an Deiner Stelle erst mal etwas leiser! Bis Du Dir tatsächlich zu 100% sicher bist.

Ich hatte selbst mal was Ähnliches:
Da beschwerte sich ein Anlieger, weil ich in meinen Wald gefahren bin auf einem Weg den ich nur sehr selten nutzte - war nur ein bisher ungenutzter Jungbestand an der Stelle. Dabei wurde der "Zengarten" vor seiner Garage mit Traktor, Anhänger und Prozessor etwas in Mitleidenschaft gezogen. Drohte mit Anzeige wegen aller möglichen Tatbestände.

Ich habe ihm dann am nächsten Tag dann mal so ein Orthofoto gezeigt, wo man sehr deutlich sehen konnte, daß
1. der "Zengarten" vor der Garage ein öffentlicher Weg mit eigener Flurnummer ist
2. er seine Garage teilweise auf diese Flurnummer gesetzt hatte

Ich meinte nur, ich kann auch mal mit der Gemeinde wegen der Überbauung des Weges sprechen - plötzlich war er lammfromm und grüßt mich jetzt immer ausgesprochen freundlich, wenn ich in den Wald fahre...
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
78.668
Schleunigst anzeigen und abwarten.
Typisches Verhalten so mancher Bauern hier bei uns, sukkzesive Grundstücksvergrößerung wegen ein paar Körnern mehr.
ansonsten merkwürdig, die Bauern mit denen ich reichlich Kontakt am Südlink habe weisen alle auf die ständigen EU Kontrollen mittels Satellit hin....
 
Registriert
17 Jul 2008
Beiträge
6.858
Könnte natürlich sein, daß der Landwirt nur wieder sein (!) Grundstück in Besitz genommen hat. Bei der Antragstellung gibt es so schöne orthographische Fotos, wo man die Grenzlinien und das tatsächliche Feld wunderbar sieht.

Und wenn der Grenzstein weg ist, wäre ich an Deiner Stelle erst mal etwas leiser bist Du Dir tatsächlich zu 100% sicher bist.

na, selbst wenn der Bauer die tatsächliche Grenze wieder hergestellt hat, bleiben doch noch einige Rechtsverstöße übrig, für die man ihm mal ordentlich Bescheid geben (lassen) kann...
 
Registriert
16 Mrz 2008
Beiträge
7.814
Ich habe inzwischen mit dem Katasteramt gesprochen. Die schicken mir ein Luftbild mit drüber gelegten Grundstücksgrenzen. Kostet 20 €, aber dann ist man auf der sicheren Seite.

Anzeige bei der Polizei ist auch gestellt, damit der Vorgang zumindest aktenkundig ist.

Untere Naturschutzbehörde habe ich auch einmal angeschrieben, Antwort steht noch aus.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
169
Zurzeit aktive Gäste
356
Besucher gesamt
525
Oben