Landklau: Bauern beackern öffentlichen Grund (NDR)

M29

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Kann das leider auch für RLP bestätigen.

Da wird gepflügt bis ans Schotterbett der Straße, dass der Unterbau halb im Feld liegt.

Es gibt zwar eine Begehung seitens der Gemeindeverwaltung, aber es passiert nichts. Geschweige denn Konsequenzen.

Leider. Auf dem Land oder als Dorfbewohner ist es auch schwierig da etwas zumachen, ohne in Ungnade zu fallen.


Grüße

M29
 
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Kenne ich auch, auch in RLP

Bei der Flurbereinigung fielen Brachen und Wege weg, als Ersatz sollten vorhandene Windschutzstreifen/Hecken mit "natürlicher Sukzession" die doppelte Breite bekommen.
Nichts passiert, jeder Aufwuchs wird abgemulcht, anschließend das Feld verbreitert.

Habe mich bei der Flurbereinigungsbehörde erkundigt, meine Auffassung ist richtig, wird aber vom Gemenderat, der Genossenschaft und dem Landwirt bestritten.

Bei der nächsten Abrechnung des Wildschadens ziehe ich dem Landwirt den Erlös der dort stattgefundenen illegalen Ernte von der Erstattung ab.

WH
T.
 
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Haben wir hier auch. Problem ist halt, dass heute der Pflug breiter ist als der Traktor (und das man evtl. 2 Zentner Getreide mehr erntet).
Früher war es gar nicht möglich, soweit raus zu pflügen. Wennst doch mal den Grenzstein erwischt hast, war nur mit Glück der Pflug oder Grubber nicht beschädigt. Heute merkt das der Fahrer doch gar nicht mehr.....

WMH

Flo
 
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das ging auch schon vor 30 Jahren, die haben hier die Grenzsteine mit untergepflügt! :evil:
Nur anhand von einem Strommasten und einem gegenüberliegenden befriedetem Grundstück, kann ich erahnen wo mein Feld ist! :sad:

Haben wir hier auch. Problem ist halt, dass heute der Pflug breiter ist als der Traktor (und das man evtl. 2 Zentner Getreide mehr erntet).
Früher war es gar nicht möglich, soweit raus zu pflügen. Wennst doch mal den Grenzstein erwischt hast, war nur mit Glück der Pflug oder Grubber nicht beschädigt. Heute merkt das der Fahrer doch gar nicht mehr.....

WMH

Flo
 
A

anonym

Guest
Natürlich haben wir hier das Problem auch.

Letztes Jahr habe ich einen Landwirt darauf angesprochen, er hat gemeint, er habe mit dem Ortvorsteher abgesprochen, so viel stehen zu lassen, damit man mit dem Auto noch durchkäme.

Ich habe dann nur gemeint, so einfach ist das nicht, da ich für die Fläche ja genau die gleiche Pacht zahle wie er. Er hat dann zugesagt, die zusätzlichen 1-2 Meter, die er sich in den letzten Jahren unter den Nagel gerissen hat, nicht einzusähen, bzw. seinem Einsählohnunternehmer eine entsprechende Weisung zu geben.

Natürlich ist das nicht passiert.

Ich werde, so ist mein Plan, nach dem Dreschen des Weizens Dachlatten zurechtschneiden, oben rot lackieren und alle zwanzig Meter in den Boden hauen.
Mal schauen, ob er dann die Grenze akzeptiert.
 
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Moin!

Das gibt es seit langem und das zieht auch alle vernünftigen Landwirte mit runter. :thumbdown: Mal abkommen kann passieren, aberm anches hat doch leider Methode. Ich seh' das hier mittlerweile sehr pragmatisch. Ich kenne die nicht mitgepachtete Wegeparzelle und da fahre ich auch ... :roll: Der entsprechende Landwirt ist mehrfach angesprochen worden, schiebt das "Überackern" auf seine Lohnunternehmer und weiss Bescheid, dass wir uns die Wege dann halt mit 4x4 und im Rahmen der forstlichen Wegepflege mit dem Mulcher zurückerobern. Und er weiss auch, dass, wenn er uns keine Möglichkeit zur Schussabgabe lässt, sein Wildschaden eben hoch ausfällt. Das ist das Gute an Risikopachten.

Aber ewig unvergessen ist der dreiste Kandidat, der bis unter den Trauf ackerte und sich dannauf den alten Rezess berief, wir sollten die Bäume wegnehmen, er käme mit dem Mähdrescher nicht mehr an seine Flächen. Antwort des FAL: "Im Rezess steht explizit Pferde- oder Ochsengespann, von Mähdrescher ist da keine Rede. Kutsche passt noch. Aber danke für den Hinweis, wir müssen da wohl mal nachmessen, wie weit die Feldkante effektiv von den Steinen weg ist." Und husch, weg war er ... :twisted:

Viele Grüße

Joe
 
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Bei der nächsten Abrechnung des Wildschadens ziehe ich dem Landwirt den Erlös der dort stattgefundenen illegalen Ernte von der Erstattung ab.

WH
T.

Was dann dazu führt das du aus dem Jagdpachtvertrag fliegst.

Die Bedutung " Drittschaden" dürfte dir geläufig sein ?

Dir ist erstmal kein Schaden entstanden weil das Eigentum Dritter ( hier Gemeinde) genutzt wird; also kannst du auch keinen Schaden geltend machen.

Da dir im Pachtvertrag auch keine Eigenschaften der Wegeseitenränder zugesichert wurde; wirst du auch keinen Schaden beziffern können.

Das einzige was du machen kannst ist seinen Wildschaden Anteilsmäsig um die Fläche kürzen die er wiederechtlich ( Fremdes Eigentum ohne Legetimation
in Besitz genommen ) nutzt; wen er den tasächlich Widerrechtlich ist : die Rechtmäsigkeit kann auch durch Duldung von Seite der Gemeinde gegeben sein !

Dazu bedarf es dann auf Nachfrage allerdings dann eine Bestätigung.


Ansonsten kannst du wen Summ x Gefordert wird; vollgende Rechnung aufmachen :

Fläche Kataster ist x ha; gleich 100 % ; tasächlich beackert jedoch 102 %; 2 % von der Gemeinde... dann kanst du die geforderte Wildschadenssumme um 2 % kürzen
weil ihm dieser Schaden nicht entstanden ist; da er nicht Rechtmäsiger Besitzer ist.

Mehr geht nicht.


BTW : größter ( einzel-) Landdieb hier ist die Gemeinde selber... die für Ausgleichsflächen; Parkplätze; Wendehammer; sonstige Verkehrsflächen schon mal Freizügig mit Beanspruchung ist.

An Wirtschaftswegen wird hier auch jedesmal ein Wegeseitengraben als Begrenzung gezogen; da ist schon alleine wegen der Kippgefahr der Schlepper nix mit Überackern.

Schwarze Schafe gibt es hier allerdings auch...

Bei den Nds Antragsunterlagen der Flächenanträge ( ANDI ) sind in der neusten Fassung neben Luftbilder auch die Katastergrenzen unterlegt; allerdings lassen sich die Katastergrenzen nicht in die Luftbilder einspielen; das geht nur mit einem Kunstgriff : im Modus " Katatstrergrenzen" die Schlaggrenzen einzeichnen; dann sind diese Makierungen im Modus " Luftbilder" zu sehen...

Dazu muss mann sich aber die Daten-CD für die Antragsunterlagen eines Betriebes aus der Geminde geben lassen; sonst hat mann darauf keinen Zugriff.

Wie das in anderen Bundesländern geregelt ist; kann ich keine Auskunft zu geben.


TM
 
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...
Dir ist erstmal kein Schaden entstanden weil das Eigentum Dritter ( hier Gemeinde) genutzt wird; also kannst du auch keinen Schaden geltend machen.
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wen er den tasächlich Widerrechtlich ist : die Rechtmäsigkeit kann auch durch Duldung von Seite der Gemeinde gegeben sein !
Dazu bedarf es dann auf Nachfrage allerdings dann eine Bestätigung.
...
TM
Gibt es bei den Subventionskönigen vom Lande eigentlich einen Leitfaden zur unrechtmässigen Aneignung fremden Eigentums incl. Argumentations"-Hilfe ?
Das Geschwätz hört sich immer so gleich an ?
Gilt das mit der Duldung auch für die Jagd ? Dann könnte man ja praktisch einfach im Nachbarrevier jagen und bis auf weiteres von einer "Duldung" ausgehen ? :-D
Und im Fall der Fälle fragt man dann halt einfach nach einer "Bestätigung". :lol:
"Schaden" entsteht wohl auch keiner, Wild ist ja schliesslich herrenlos ...

...
...
An Wirtschaftswegen wird hier auch jedesmal ein Wegeseitengraben als Begrenzung gezogen; da ist schon alleine wegen der Kippgefahr der Schlepper nix mit Überackern.
...
TM
Bei den heutigen hoch subventionierten Monster-Schleppern kippt vor der Überackerung des Rhein-Main-Donau-Kanals gar nix mehr ... :-D
 
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Was dann dazu führt das du aus dem Jagdpachtvertrag fliegst.

Die Bedutung " Drittschaden" dürfte dir geläufig sein ?

Dir ist erstmal kein Schaden entstanden weil das Eigentum Dritter ( hier Gemeinde) genutzt wird; also kannst du auch keinen Schaden geltend machen.

Da dir im Pachtvertrag auch keine Eigenschaften der Wegeseitenränder zugesichert wurde; wirst du auch keinen Schaden beziffern können.

Das einzige was du machen kannst ist seinen Wildschaden Anteilsmäsig um die Fläche kürzen die er wiederechtlich ( Fremdes Eigentum ohne Legetimation
in Besitz genommen ) nutzt; wen er den tasächlich Widerrechtlich ist : die Rechtmäsigkeit kann auch durch Duldung von Seite der Gemeinde gegeben sein !

Dazu bedarf es dann auf Nachfrage allerdings dann eine Bestätigung.
Ansonsten kannst du wen Summ x Gefordert wird; vollgende Rechnung aufmachen :

Fläche Kataster ist x ha; gleich 100 % ; tasächlich beackert jedoch 102 %; 2 % von der Gemeinde... dann kanst du die geforderte Wildschadenssumme um 2 % kürzen
weil ihm dieser Schaden nicht entstanden ist; da er nicht Rechtmäsiger Besitzer ist.

Mehr geht nicht.
TM
Hallo, TM,
theoretisch richtig, aber praktisch wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

Wenn jemand (Jagdgast z. B.) bei der Behörde die Breite der Biotopflächen bemängelt und den LW anzeigt wg Verstoß gegen Naturschutzgesetz, wird die Wiederherstellung der Fläche in den gewollten Zustand für den LW seeeehr teuer.

Man muss das Szenario dezent anklingen lassen, dann wird man sehen, zumal es sich hier um den einzigen Querulaten handelt, mit den anderen Landwirten läßt sich vernünftig umgehen;-). Die warten nur darauf, dass der Betroffene mal Ärger hat.
WH
T.
 
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Kenne ich auch, auch in RLP

Bei der Flurbereinigung fielen Brachen und Wege weg, als Ersatz sollten vorhandene Windschutzstreifen/Hecken mit "natürlicher Sukzession" die doppelte Breite bekommen.
Nichts passiert, jeder Aufwuchs wird abgemulcht, anschließend das Feld verbreitert.

Habe mich bei der Flurbereinigungsbehörde erkundigt, meine Auffassung ist richtig, wird aber vom Gemenderat, der Genossenschaft und dem Landwirt bestritten.

Bei der nächsten Abrechnung des Wildschadens ziehe ich dem Landwirt den Erlös der dort stattgefundenen illegalen Ernte von der Erstattung ab.

WH
T.


Die korrekten Flurstücksverläufe kann man schön auf dem Lanis-Portal nachschauen - und für die "beweglichen Grenzsteine" interessieren sich gerne auch mal Landespflege-Behörden oder die verschiedenen subventionierenden Institutionen - je höher angesiedelt, desto weniger Spaß verstehen die i.d.R.
Und geht´s um eigene oder selbst gepachtete Flächen, die vom Landwirt freundlicherweise mit bewirtschaftet werden, wirkt auch der Hinweis des neu Einmessens der in Frage stehenden Grenzsteine durchaus als dezenter Hinweis an den Bauern, lieber mal nicht so dicke zu tun!
Alles in allem hat man hier schon verschiedene Möglichkeiten solchem Treiben einen Riegel vorzuschieben, um dessen Grenzwertigkeit die netten Landwirte selbstverständlich sehr genau wissen.
Ob man angesichts dieses "Argumentationspotentials" dann sofort "aus dem Pachtvertrag fliegt", bliebe in jedem Einzelfall zu prüfen...
 
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Bei uns "müssten" die Landwirte einen bestimmten Abstand zur Grabenböschung lassen - trotzdem wird immer bis an die Grabenkante gepflügt. Die Grabenkanten fallen in schöner Regelmäßigkeit ein, und das repariert werden.

Der Wasser- und Bodenverband, der sich um die Gräben kümmert, hat wiederum einen Landwirt als Vorstand - wie praktisch.
 

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