http://www.ndr.de/nachrichten/niede...eackern-oeffentlichen-Grund,landnahme106.html
Insbesondere für Niederwildreviere von Bedeutung.
Insbesondere für Niederwildreviere von Bedeutung.
http://www.ndr.de/nachrichten/niede...eackern-oeffentlichen-Grund,landnahme106.html
Insbesondere für Niederwildreviere von Bedeutung.
Haben wir hier auch. Problem ist halt, dass heute der Pflug breiter ist als der Traktor (und das man evtl. 2 Zentner Getreide mehr erntet).
Früher war es gar nicht möglich, soweit raus zu pflügen. Wennst doch mal den Grenzstein erwischt hast, war nur mit Glück der Pflug oder Grubber nicht beschädigt. Heute merkt das der Fahrer doch gar nicht mehr.....
WMH
Flo
Bei der nächsten Abrechnung des Wildschadens ziehe ich dem Landwirt den Erlös der dort stattgefundenen illegalen Ernte von der Erstattung ab.
WH
T.
Gibt es bei den Subventionskönigen vom Lande eigentlich einen Leitfaden zur unrechtmässigen Aneignung fremden Eigentums incl. Argumentations"-Hilfe ?...
Dir ist erstmal kein Schaden entstanden weil das Eigentum Dritter ( hier Gemeinde) genutzt wird; also kannst du auch keinen Schaden geltend machen.
...
wen er den tasächlich Widerrechtlich ist : die Rechtmäsigkeit kann auch durch Duldung von Seite der Gemeinde gegeben sein !
Dazu bedarf es dann auf Nachfrage allerdings dann eine Bestätigung.
...
TM
Bei den heutigen hoch subventionierten Monster-Schleppern kippt vor der Überackerung des Rhein-Main-Donau-Kanals gar nix mehr ... :-D...
...
An Wirtschaftswegen wird hier auch jedesmal ein Wegeseitengraben als Begrenzung gezogen; da ist schon alleine wegen der Kippgefahr der Schlepper nix mit Überackern.
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TM
Hallo, TM,Was dann dazu führt das du aus dem Jagdpachtvertrag fliegst.
Die Bedutung " Drittschaden" dürfte dir geläufig sein ?
Dir ist erstmal kein Schaden entstanden weil das Eigentum Dritter ( hier Gemeinde) genutzt wird; also kannst du auch keinen Schaden geltend machen.
Da dir im Pachtvertrag auch keine Eigenschaften der Wegeseitenränder zugesichert wurde; wirst du auch keinen Schaden beziffern können.
Das einzige was du machen kannst ist seinen Wildschaden Anteilsmäsig um die Fläche kürzen die er wiederechtlich ( Fremdes Eigentum ohne Legetimation
in Besitz genommen ) nutzt; wen er den tasächlich Widerrechtlich ist : die Rechtmäsigkeit kann auch durch Duldung von Seite der Gemeinde gegeben sein !
Dazu bedarf es dann auf Nachfrage allerdings dann eine Bestätigung.
Ansonsten kannst du wen Summ x Gefordert wird; vollgende Rechnung aufmachen :
Fläche Kataster ist x ha; gleich 100 % ; tasächlich beackert jedoch 102 %; 2 % von der Gemeinde... dann kanst du die geforderte Wildschadenssumme um 2 % kürzen
weil ihm dieser Schaden nicht entstanden ist; da er nicht Rechtmäsiger Besitzer ist.
Mehr geht nicht.
TM
Kenne ich auch, auch in RLP
Bei der Flurbereinigung fielen Brachen und Wege weg, als Ersatz sollten vorhandene Windschutzstreifen/Hecken mit "natürlicher Sukzession" die doppelte Breite bekommen.
Nichts passiert, jeder Aufwuchs wird abgemulcht, anschließend das Feld verbreitert.
Habe mich bei der Flurbereinigungsbehörde erkundigt, meine Auffassung ist richtig, wird aber vom Gemenderat, der Genossenschaft und dem Landwirt bestritten.
Bei der nächsten Abrechnung des Wildschadens ziehe ich dem Landwirt den Erlös der dort stattgefundenen illegalen Ernte von der Erstattung ab.
WH
T.