KW außerhalb Revier führen?

Registriert
10 Nov 2005
Beiträge
1.325
Na dann warten wir mal bis Morgen,dann wird uns M66 den Marsch blasen
icon_biggrin.gif
Positiv gemeint.
icon_wink.gif
 
Registriert
23 Mrz 2004
Beiträge
1.493
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>
Verhältnismäßigkeit der Mittel ist hier das Stichwort
icon_wink.gif
: Dies hat übrigens Verfassungsrang!!!!
<HR></BLOCKQUOTE>


Was ein Schwachsinn!
 
Registriert
2 Nov 2003
Beiträge
2.036
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Rugen:



Wen der Wirtshausbesuch zur Jagdausübung gehört ( Schüsseltreiben), dann ist es OK;
aber nach der Jagd mit der Pumpgun inne Disko.....

würde doch zu reichlichen Irritationen bei den ( Türkischen
icon_wink.gif
?) Türstehern führen...

Wobei ich selber die Plempe im Futteral schon beim Weg zur Jagd auf der BAB-Schnellkirrung nicht unbeaufsichtigt im Auto gelassen habe ( wozu haben die Dinger eigentlich Trageriemen )...

Andreas
<HR></BLOCKQUOTE>

Wirtshausbesuch auch nach der Jagd geht, wenn die Waffen verpackt sind (Transport) und der Wirt als Hausrechtseigentümer nichts dagegen hat. Sonst würde jeder Reisende mit Waffen verhungern müssen.

Discobesuch geht nicht, da die Disco als öffentliche Veranstaltung gilt und hierbei das Führen von Waffen verboten ist, bzw. einer gesonderten Erlaubnis bedürfte.
 

M66

Registriert
28 Dez 2005
Beiträge
1.245
Moin Försterlupo,

wie gestern abend angedroht melde ich mich heute morgen
icon_biggrin.gif
!

Im Rahmen der Notwehr, also § 32 Abs. 2, 1. Alt. StGB (wenn ich angegriffen werde) oder der Nothilfe § 32 Abs. 2, 2. Alt.(wenn ich jemanden beistehe) ist das Mittel recht was ich zur Hand habe. Generell gilt hier, je intensiver der Angriff desto höher kann ich in meinen Abwehrmitteln gehen um den Angriff abzuwehren oder zu beenden.

Trotzdem darf das gewählte Mittel nicht außer Verhältnis zum angestrebten Zweck stehen (mit Kanonen auf Spatzen schießen).

Übrigens: im geschilderten Fall der Nothilfe muss man ganz besonders aufpassen......! Wer ist Angreifer und wer verteidigt sich. Ist die Notwehr selbst provoziert, greift § 32 nicht als Rechtfertigungsgrund. Das heißt ich mache mich dann strafbar mit allen Konsequenzen.

Tja Wildschütz, dann schieß mal schön auf Spatzen
icon_mad.gif
!!! Wenn die Verfassung für dich Schwachsinn ist, dann trag mal schön die Konsequenzen!!!!

Ich denke der Rest der Foristi freuen sich schon auf verbilligte Kanonen die von der Behörde veräußert werden
icon_biggrin.gif
!

Weiterhin gebe ich zu bedenken, dass die von Jägern verwendete Munition nicht gerade mit Wattebällchen verglichen werden kann
icon_biggrin.gif
! Selbst ein Schuss aufs Bein (die vorauf man geht und nicht Stirn- und Nasenbein
icon_biggrin.gif
) hat meist zur Folge, dass der Arzt nur noch einen Totenschein ausfüllen muss.

Ganz heißes Thema!!!

Gruß und Weidmannsheil

Michl
 
Registriert
2 Nov 2003
Beiträge
2.036
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von saujager1977:
da kann man ja wirklich mal die kanone im auto lassen (blickdicht). (ich handhabe das jedenfalls so)<HR></BLOCKQUOTE>

Genau da gehört die Kanone nicht hin, außer du hast dein Auto ständig im Blickkontakt und kannst es in Sekundenschnelle erreichen.
Eine einfache Polizeikontrolle die dich am Auto frägt ob du Waffen darin hast und dein Jagdschein ist möglicherweise fort.
 
Registriert
31 Mai 2001
Beiträge
11.586
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Muck:


Wirtshausbesuch auch nach der Jagd geht, wenn die Waffen verpackt sind (Transport) und der Wirt als Hausrechtseigentümer nichts dagegen hat. Sonst würde jeder Reisende mit Waffen verhungern müssen.

Discobesuch geht nicht, da die Disco als öffentliche Veranstaltung gilt und hierbei das Führen von Waffen verboten ist, bzw. einer gesonderten Erlaubnis bedürfte.
<HR></BLOCKQUOTE>

Wirtshaus geht im Zusammenhang mit der Jagdausübung auch unverpackt.

Disco geht nicht weil der Zusammenhang zur Jagdausübung fehlt.

Eine Disco unter § 42 einzuordnen ist IMHO falsch.

WH
Amadeus
 
Registriert
31 Mai 2001
Beiträge
11.586
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Muck:


Genau da gehört die Kanone nicht hin, außer du hast dein Auto ständig im Blickkontakt und kannst es in Sekundenschnelle erreichen.
Eine einfache Polizeikontrolle die dich am Auto frägt ob du Waffen darin hast und dein Jagdschein ist möglicherweise fort.
<HR></BLOCKQUOTE>

Möglicherweise auch nicht. Da sind sich die WaffVWV Entwürfe ausnahmsweise mal einig. Und die Frage der Polizei braucht Niemand zu beantworten.

WH
Amadeus
 
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
78.497
Wenn ich auf dem Weg zur Jagd bin "führe" ich immer eine Waffe.
"Transport" einer Waffe ist alles übrige, also z.B. zum Schießstand oder Büma.
Transport ist eine etwas andere Form des Führens. Der Unterschiid besteht lediglich darin, daß die Waffe verpackt sein muß und demenstprechend nicht zugriffsbereit ist.
Bin ich auf dem Weg zur Jagd eben keine Verpackung. Der Weg zur Jagd, darf mit kleinen Umwegen verbunden sein, also z.B. Tankstelle.
Wer so wie ich im Revier wohnt, hat es noch leichter.
Der Dienststellenleiter unserer Wache (KHK) meint sogar, daß wir in unserem Wohnort ständig die Kanone führen können. Irgendwie ist man immer auf dem Weg zur Jagd
icon_wink.gif
, nur würde ich mich darauf ehrlich gesagt nicht verlassen.
 
Registriert
8 Dez 2004
Beiträge
263
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von saujager1977:
also das ist nicht ganz richtig glaube ich, aber es kann sein das ich mich täusche. ich glaub da gabs mal ne gesetzeserklärung wo genau solche beispiele angeführt waren (tanken, kurze erledigungen auf dem weg, wirtshausbesuch nach der jagd). also erlaubt waers wohl, allerdings nicht zu empfeheln. da kann man ja wirklich mal die kanone im auto lassen (blickdicht). (ich handhabe das jedenfalls so)<HR></BLOCKQUOTE>

In die Bank/Tanke mitnehmen (falls auf dem Weg von/zum Revier) ist erlaubt. Sogar Pflicht, denn eigentlich darf man ja das Eisen nicht unbeaufsichtigt im Auto lassen (AFAIK momentan bisher kein sicherer Aufbewahrungsort nach WaffG, WaffVWV ist noch Entwurf, würde ich mich noch nicht drauf verlassen!).

Auf dem Land, wo man bekannt ist geht das auch, allerdings würde ich wenn man in der Bank/Tanke nicht bekannt ist etwas mehr Zeit einplanen weil die arme Kassiererin vermutlich einen Herzklabaster bekommt und die Jungs in Grün gleich vor der Tür stehen... Tun können die einem allerdings nix.
 
Registriert
7 Feb 2005
Beiträge
220
@Amadeus: Wo kann ich denn mal einschlägige Urteile zu diesem Sachverhalt finden? Also kurzer Stopp in Gaststätte/Fast food-Ketten-Filiale/Tankstelle auf dem Hin-/Rückweg als eindeutig "im Zusammenhang mit der Jagdausübung" stehend? In den derzeitigen Entwürfen der VWV steht es ja eindeutig für den Hin-/Rückweg drin, aber Besorgungen im unmittelbaren Zusammenhang werden nicht explizit erwähnt. Ich hätte eigentlich gerne eine dezente Sammlung von dementsprechenden Gerichtsurteilen und Auszügen aus WaffG/Verwaltungsvorschriften für die Jagdscheintasche, um bei entsprechend ungebildeten Gesetzeshütern (die ja leider immer wieder vorkommen) ne Argumentationsgrundlage zu haben und die Sache an Ort und Stelle klären zu können.
 
Registriert
31 Mai 2001
Beiträge
11.586
@doc_77

Such Dir ein paar Kommentare zum WaffG, egal ob alt oder neu, da sich insoweit die Rechtslage nicht geändert hat.

Beispiel Steindorf Waffenrecht (alt) §35 RdNr. 8

WH
Amadeus
 
Registriert
31 Mai 2001
Beiträge
11.586
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von doc_77:
. Ich hätte eigentlich gerne eine dezente Sammlung von dementsprechenden Gerichtsurteilen und Auszügen aus WaffG/Verwaltungsvorschriften für die Jagdscheintasche, um bei entsprechend ungebildeten Gesetzeshütern (die ja leider immer wieder vorkommen) ne Argumentationsgrundlage zu haben und die Sache an Ort und Stelle klären zu können.<HR></BLOCKQUOTE>

Du hast eine sehr große Jagdscheintasche und möchtest eine größere Summe Geldes investieren (380 Euro/Std zzgl. Steuern)?

WH
Amadeus
 
Registriert
7 Feb 2005
Beiträge
220
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Amadeus:


Du hast eine sehr große Jagdscheintasche und möchtest eine größere Summe Geldes investieren (380 Euro/Std zzgl. Steuern)?

WH
Amadeus
<HR></BLOCKQUOTE>

Irgendwie hab ich den falschen Beruf ergriffen....
icon_eek.gif
 
Registriert
20 Feb 2003
Beiträge
8.623
Für Notwehr gildt nicht die Verhältnismäßigkeit der Mittel sondern nur die geeignetheit des Mittels einen gegenwärtigen Rechtswidrigen Angriff abzuwehren. Klar darf man einem Angreifer mit Dachlatte in die Beine schießen. Man muß noch nicht mal hinnehmen, mit Fäusten geschlagen zu werden (außer vielleicht Rugen von Tatz).
Anders bei Selbsthilfe (einem Dieb mein Eigentum wieder abnehmen) oder vorläufige Festnahme: Auch da darf Gewalt eingesetzt werden (Ja, Amadeus, bei der Festnahme ist der Einsatz körperlicher Gewalt sogar ausdrücklich vorgesehen), wobei hier aber streng die Verhältnismäßigkeit gilt.
 
Registriert
31 Mai 2001
Beiträge
11.586
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Tiroler Bracke:
Ja, Amadeus, bei der Festnahme ist der Einsatz körperlicher Gewalt sogar ausdrücklich vorgesehen, wobei hier aber streng die Verhältnismäßigkeit gilt.<HR></BLOCKQUOTE>

Ursprünglich ging es um diese Formulierung: "Kann ich ihn als Jäger mit einer meiner waffen stellen und versuchen festzunehmen?"

Aber Du hast Recht, ich hätte Waffengewalt schreiben sollen.

WH
Amadeus
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
139
Zurzeit aktive Gäste
336
Besucher gesamt
475
Oben