Kurze Frage, kurze Antwort

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24 Jan 2021
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Danke euch.
Wir hatten seit Oktober keine Sauen mehr im Revier und wenn ja nur unregelmäßig als Wechselwild. Jetzt tauchen überall Rotten im Mais auf. Teilweise mit 30 Stücken.

Alle gut genährt. Da sind Bachen dabei, 80kg aufgebrochen die weder führen noch was inne haben.
Wenn Frischlinge unterwegs sind keine gestreiften sondern an die 30kg schon.
Gab und gibt scheinbar genug Mast.
 
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Nur ist das kein Kriterium ob die Bache führt oder nicht, sie führt auch noch, wenn sie nicht mehr säugt.....
 
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Nur ist das kein Kriterium ob die Bache führt oder nicht, sie führt auch noch, wenn sie nicht mehr säugt.....
Die Frage drehte sich um angesäugt, nicht um führend. Das kann -wenn überhaupt- nur derjenige beurteilen, der die Lebendbeschau durchgeführt hat.

Sollten Frische dabei gewesen sein und noch weitere Bachen so werden sich wahrscheinlich die Frösche nicht mehr blicken lassen. Die ziehen wahrscheinlich mit den anderen Bachen weiter und schließen sich dort an.
 
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Der Hintergrund wird sein, ob der JJ einen Fehler gemacht hat. Strafrechtlich relevant sind führend Stücke, nicht laktierende.
 
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Der Hintergrund wird sein, ob der JJ einen Fehler gemacht hat. Strafrechtlich relevant sind führend Stücke, nicht laktierende.
Jagdrechtlich relevant sind führende Stücke mit Frischlingen unter 25 kg. Das musste erst mal nachweisen, wenn die Frischlinge bei der Rotte bleiben.
 
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Wenn vier Sauen aus dem Mais kommen und nach einer angemessenen Wartezeit sind es immernoch vier und am Maisrand wuselt nix, dann schieß ich die schwächste und warte nicht erst bis zum Morgengrauen. Alles richtig gemacht!
 
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Der Hintergrund wird sein, ob der JJ einen Fehler gemacht hat. Strafrechtlich relevant sind führend Stücke, nicht laktierende.
Nein Cast, das ist leider meiner Meinung nach nicht korrekt. Der relevante Teil von BJG P. 22 Abs. 4 lautet:

„(4) In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden. (…)“

Expressis verbis wird hier im Gesetz auf die „bis zur Selbständigkeit“ „zur Aufzucht notwendigen“ Elterntiere verwiesen.

Die vorherrschende Meinung und Auslegung der Gerichte und Behörden lautet zusammengefasst bekanntermaßen: Sollte ein Jungtier selbstständig, d. h. ohne auf die Muttermilch angewiesen zu sein, überleben können - wovon bei SW ab dem Wegfall der Streifen ausgegangen wird - ist es kein zur „Aufzucht notwendiges Elterntier“ und daher keine Straftat mehr.

Das bedeutet wiederum, ohne Milch in dem Gesäuge kann bei SW (rechtlich gesehen) keine Abhängigkeit mehr vorliegen. Sogar bei RW wird selbst bei konservativer / strikter Auslegung ein leeres Gesäuge als hinreichendes Merkmal dafür angesehen, dass keine Abhängigkeit mehr vorliegt. Und das, obwohl es bei RW ja bereits durchaus strittig ist, ob allein eine schlechtere Entwicklung ausreicht, um eine unbedingte Notwendigkeit zur Aufzucht zu bejahen.

Jagdethische Aspekte außen vor gelassen.


PS: Also erzählt dem armen @MarkusMit keine halben Wahrheiten und jagt ihm damit bitte keine Angst ein.
 
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Vor Gericht und auf hoher See...

Bei Schwarzwild wird halt gerne mal ein Auge zugedrückt. Mach das mal bei Rotwild und schiesse mal im Dezember ein Alttier vom Kalb weg, viel Spaß.
Führende Stücke sind führende Stücke und wann ein Frischling keiner Führung mehr bedarf, hängt vom Alter und nicht vom Gewicht ab.
 
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23 Okt 2018
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Vor Gericht und auf hoher See...

Bei Schwarzwild wird halt gerne mal ein Auge zugedrückt. Mach das mal bei Rotwild und schiesse mal im Dezember ein Alttier vom Kalb weg, viel Spaß.
Führende Stücke sind führende Stücke und wann ein Frischling keiner Führung mehr bedarf, hängt vom Alter und nicht vom Gewicht ab.
Willst du uns weiß machen, dass die Bindung zwischen Tier und Kalb mit derer von Bache und Frischling vergleichbar ist?
 

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