Korrektes Verhalten bei den kommenden Waffenkontrollen

Ich warte einfach mal ab, bis jemand zur Kontrolle kommt?

  • Ja, stört mich nicht

    Stimmen: 2 100,0%
  • Nein, ich mache mir schon Gedanken

    Stimmen: 0 0,0%
  • Die Waffen kommen weg, Kontrollen will ich nicht

    Stimmen: 0 0,0%

  • Umfrageteilnehmer
    2

Rotmilan

Moderator
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Ein Schei$$-Thema.

Die unangemeldeten Kontrollen sollen ja kommen - und gefallen mir gar nicht. Geht Euch wahrscheinlich genauso... :evil: :evil:

Sollte das Ganze nicht vom Bundesverfassungsgericht wieder einkassiert werden, welche legalen Möglichkeiten zur Umgehung oder Erleichterung des GG-Bruches haben wir.

Und wo ist die Abgrenzung zwischen Waffenkontrolle und "Hausbesichtigung"? Den streng genommen dürfte die Behörde ja nur die Unterbringung der eingetragenen Waffen kontrollieren. Sind die alle an Ort und Stelle ist das Thema durch. Munition evtl noch, dat wars, oder?


Sollte man den Waffenschrank künftig direkt neben der Eingangstüre (oder besser Kellertüre bei einem Einfamilienhaus) aufstellen?

Oder den Mietvertrag für die Wohnung(/ Haus auf die Holde schreiben, die dann den Zutritt verwehrt, während man selber ja gerne Einlaß gewähren möchte?


Fragen über Fragen, wie bereitet Ihr Euch vor?

Rotmilan
 
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Re: Korrektes Verhallten bei den kommenden Waffenkontrollen

Rotmilan schrieb:
wie bereitet Ihr Euch vor?

Familienmitglieder sind alle geimpft, dass NIEMAND der Waffen kontrollieren möchte ohne was schriftliches von einem Richter einen Fuß in's Haus setzt.
 

IMI

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Re: Korrektes Verhallten bei den kommenden Waffenkontrollen

Telefonnummer von versiertem Anwalt parat?

Kopie des Durchsuchungsbeschlusses aushändigen lassen

Fotos machen, mit aktueller Tagsezeitung im Vordergrund, um Schäden zu dokumentieren

Schweigen, und den Durchsuchern NICHTS sagen; alles was man sagt, kann gegen einen verwendet werden.

Kinder bei einer Durchsuchung aus dem Haus bringen - sie könnten einen psychischen Schaden davontragen, wenn das vertraute Elternheim durchsucht wird.
 
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Re: Korrektes Verhallten bei den kommenden Waffenkontrollen

Ich habe nichts zu verbergen und nichts zu verheimlichen aber mir geht es gegen den Strich das ich schlechter gestellt werde als jeder vorbestrafte Kriminelle.
Seit ich Waffen im Haus habe bin ich stets penibel mit dem The,ma Aufbewahrung und auch Handhabung gewesen, meine Frau die in einem Jägerhaushalt und mit Waffen groß geworden ist hat mich schon mehrfach für bekloppt gehalten weil ich so pingelig bin und mich anstelle, nunja egal.

Meine Lösung für das Problem: Mein Schrank steht im Keller!!!! Ich wohne in einem 4 Parteien Haus und habe einen eigenen Kellerraum der verschlossen ist, da steht die Plempe nun.

Auf das Gesicht bin ich mal gespannt wenns klingelt und ich die Jungs durch den Flur in den Keller führe ohne meine Wohnungstür zu öffnen.

Gruß Toni
 
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Re: Korrektes Verhallten bei den kommenden Waffenkontrollen

IMI schrieb:
Kinder bei einer Durchsuchung aus dem Haus bringen - sie könnten einen psychischen Schaden davontragen, wenn das vertraute Elternheim durchsucht wird.

??????
 
G

Gelöschtes Mitglied 3798

Guest
Re: Korrektes Verhallten bei den kommenden Waffenkontrollen

@november

Mach ich genauso !

In meiner Familie bin nur ich Waffenbesitzer und muss mich demnach dem Schwachsinn auch beugen. (Wenns denn soweit kommt - BGH = letzte Hoffnung :wink: )
Wer keine Waffen (legal) besitzt für den gilt §13 GG ja weiterhin, oder ?
Demzufolge kommt auch kein Kontroletti ins Haus wenn ich nicht da bin !
Oder verliere ICH auch meine Zuverlässigkeit wenn meine Frau das Waffengesetz nicht kennt ????? :roll: :shock: :evil:
Fragen über Fragen .... :roll: :wink:
Mal schaun ob die Ausführungsverordnungen zum evtl. kommenden Waffenunrecht auch die Sippenhaft wieder ermöglicht ! :wink:
Ich selber hätte gegen eine Kontrolle meiner Waffen im Schrank nichts. Aber nur da !!!!
Das können die Behörden ja jetzt schon kontrollieren wenn sie wollen.

Waihei und Gruß

Kastljaga
 
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Re: Korrektes Verhallten bei den kommenden Waffenkontrollen

Ein Schei$$-Thema.

Die unangemeldeten Kontrollen sollen ja kommen - und gefallen mir gar nicht. Geht Euch wahrscheinlich genauso... :evil: :evil:

Sollte das Ganze nicht vom Bundesverfassungsgericht wieder einkassiert werden, welche legalen Möglichkeiten zur Umgehung oder Erleichterung des GG-Bruches haben wir.

Und wo ist die Abgrenzung zwischen Waffenkontrolle und "Hausbesichtigung"? Den streng genommen dürfte die Behörde ja nur die Unterbringung der eingetragenen Waffen kontrollieren. Sind die alle an Ort und Stelle ist das Thema durch. Munition evtl noch, dat wars, oder?


Sollte man den Waffenschrank künftig direkt neben der Eingangstüre (oder besser Kellertüre bei einem Einfamilienhaus) aufstellen?

Oder den Mietvertrag für die Wohnung(/ Haus auf die Holde schreiben, die dann den Zutritt verwehrt, während man selber ja gerne Einlaß gewähren möchte?


Fragen über Fragen, wie bereitet Ihr Euch vor?

Rotmilan


Sollte das BVG das Gesetz, welches offensichtlich Verfassungswidrig ist, nicht kassieren, werden die Leute ohne richterlichen Beschluß trotzdem bei mir rausfliegen.

Das Recht dazu gibt mir §§ 20 Abs. 4.

Den da heißt es:

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen
das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

WH

Diabolo
 
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Re: Korrektes Verhallten bei den kommenden Waffenkontrollen

IMI schrieb:
Telefonnummer von versiertem Anwalt parat?

Kopie des Durchsuchungsbeschlusses aushändigen lassen

Fotos machen, mit aktueller Tagsezeitung im Vordergrund, um Schäden zu dokumentieren

Schweigen, und den Durchsuchern NICHTS sagen; alles was man sagt, kann gegen einen verwendet werden.

Kinder bei einer Durchsuchung aus dem Haus bringen - sie könnten einen psychischen Schaden davontragen, wenn das vertraute Elternheim durchsucht wird.

Hier stellt sich die Frage, wodurch die Kinder eher ein Trauma erfahren wirklich. :roll:
 
A

anonym

Guest
Re: Korrektes Verhallten bei den kommenden Waffenkontrollen

Da fehlt eine gaaanz entscheidnde Antwort:
"Nein, ich kuemmere mich nicht um diesen Angriff aufs GG, das wird Karlsruhe fuer mich tun und solange kommt kein Schnueffler ohne richterliche Anordnung in meine Wohnung.
:twisted:
 
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744
Na mal abwarten was dann wirklich im Gesetz drinnensteht...

Unangekündigte Kontrollen sind jetzt schon möglich. Das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung bleibt trotzdem gewahrt.
Eine andere Ausgestaltung die GG-konform sein soll kann ich mir nicht vorstellen.
Auch die vorgesehene erpresserische Argumentation, dass wer sich etwaigen Kontrollen verweigert per se unzuverlässig ist, ist mit unserem Rechtsstaat nicht vereinbar.
 
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25 Sep 2007
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4.150
Re: Korrektes Verhallten bei den kommenden Waffenkontrollen

november schrieb:
IMI schrieb:
Kinder bei einer Durchsuchung aus dem Haus bringen - sie könnten einen psychischen Schaden davontragen, wenn das vertraute Elternheim durchsucht wird.

??????

Versteht Ihr es nicht? Das ist ein Vorwand, denn wenn die Erwachsenen nichts sagen (fällt schon schwer genug) dann bekommen sie aus den Kindern garantiert was raus was sie gerne hören würden, ob es nun im Zusammenhang stimmt oder nicht! Nach dem Motto: "na, Kleiner, hattest Du auch schon mal das Gewehr in der Hand?" Na, ratet mal was der Junior da sagen wird! :roll: Nun alles klar?

Markus
 
Registriert
12 Nov 2008
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5.076
..im letzten Jahr wurden in unserem ganzen Kreisgebiet nur
3 Kontrollen gemacht; hier war es aber auch dringend geboten.
Man sollte jetzt erst mal ruhig Blut bewahren und warten, was wirklich
in der "Gesetzesverschärfung" steht......bekanntlich ist zwischen
Theorie und Praxis ein riesiger Unterschied...
..wenn ich mir die einzelnen Meinungen anschaue,werd ich wohl auch
bei neuen "Regelungen" lieber im Büro bleiben.....auf solche,wie zum Teil von Euch haarsträubende Verhaltensweisen kann ich verzichten und brauch mir
das nicht anzutun...so werden auch eine Vielzahl anderer Kollegen
denken.....also ruhig Blut. :wink:
 
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9 Okt 2002
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1.667
Moin!

Also meine Behörde hat jetzt auch ganz aktuell den schriftlichen Nachweis der sicheren Verwahrung angefordert.

Meinem Schreiben habe ich dann auch noch ein Schreiben meiner Mami beigelegt, daß sie es sämtlichen Mitarbeitern des Kreises verwehrt, das Haus (sehr groß, deswegen auch mehr als genug Platz für meine ganze Sippe) zu betreten.

Im Rahmen einer Kontrolle müssten nämlich auch Räume betreten werden (Durchgang zu den Lagerräumlichkeiten), die von ihr bewohnt werden. Das mag sie nicht.

Die Leuts auf der Behörde haben nur gegrinst und nehmen das sportlich...

Rechtlich finde ich eine solche Kostellation sehr interessant, auch wenn es später einmal ein allgemeines Beschaurecht der Behörde geben soll: Wie verhält es sich, wenn ein "nicht Waffen besitzendes" Familienmitglied den Konrolleueren den Zugang verwehrt und die Kontolleure mit Hausverbot belegt? der Waffenbesitzer zuckt dabei auch nur dumm mit der Schulter...


Gruß,


frogger
 
G

Gelöschtes Mitglied 3257

Guest
Re: Korrektes Verhallten bei den kommenden Waffenkontrollen

Haubentaucher schrieb:
november schrieb:
IMI schrieb:
Kinder bei einer Durchsuchung aus dem Haus bringen - sie könnten einen psychischen Schaden davontragen, wenn das vertraute Elternheim durchsucht wird.

??????

Versteht Ihr es nicht? Das ist ein Vorwand, denn wenn die Erwachsenen nichts sagen (fällt schon schwer genug) dann bekommen sie aus den Kindern garantiert was raus was sie gerne hören würden, ob es nun im Zusammenhang stimmt oder nicht! Nach dem Motto: "na, Kleiner, hattest Du auch schon mal das Gewehr in der Hand?" Na, ratet mal was der Junior da sagen wird! :roll: Nun alles klar?

Markus

Verfolgungswahn, mehr fällt mir dazu fast nicht mehr ein. Wenn man sich von vorneherein darauf einstellt, wie ein Mörder verhört zu werden kann ja nur sowas dabei raus kommen!!! :roll:
 

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