Könntet Ihr ohne Blei leben?

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Thoralf,

was schreibst Du da für einen Quatsch !

Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass "Kleinzehpunkt" wirklich und praktisch zur Jagd geht.

Bevor er abgewogen hat, was zu tun ist, hat der Hahn lange Ruh.

222Rem
 
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Mit der Bestätigung im ersten Absatz insistierst du die Billigung des
vom ÖJV gefordertenSchrotschuss auf Rehwild, denn du plädiertest ausdrücklich dafür. Hätte eigentlich mit der Befassung meiner Argumente gerechnet, was ich vom Vertreter deiner Profession zu erwarten gewesen wäre. Wurde meines Wissens auch von anderen Foristen schon dargelegt. Habe diesbezüglich mit einem ÖJVler eine Korrespondenz gehabt, der statt Gegenargumenten "abgebrochen" hatte.
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[ 07. August 2003: Beitrag editiert von: Sir Henry ]
 
A

anonym

Guest
WEiHei,

vorab: ich will nicht ohne Blei leben!
Können, könnte es zur Not wohl jeder!
Ich sehe überhaupt keine Notwendigkeit auch nur auf eine Kleinigkeit zu verzichten, nur weil jemand eine neue Idee hat.
Muss man auf jeden Zug springen der vorbeifährt?
Recht betrachtet, ist alles was wir Menschen auf dieser Erde machen schädlich für die Natur.
Solange wie auch nur ein Einziger von der Moschpoke die so etwas empfehlen mit 8 Zylindern und 18 Litern Verbrauch über die Strassen donnert, kann ich über meine paar Gramm Blei im Jahr nur lachen.
Wer möchte, soll sich Alles verbieten lassen. Ich will es nicht!
 
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@carcano:

Ernste Frage: Warum darf ich Dein Motiv nicht unter c) einordnen?
 
A

anonym

Guest
Z.B. weil "aus argumentationstaktischen Gründen" zu kurz greift.
Die Dinge sind im Fluss (eben auch das, was Mehrheit als "weidgerecht" empfindet) und letztlich gibt es schon heute Situationen, wo Tierschutzinteressen für Schrot/gar Posten* sprechen. Und nun kommt`s auf vieles an. Unter anderem darauf, so wenig wie möglich zu verbieten. Ein gesellschaftlicher Prozess, der in der EU mit ihren Spielregeln interessant werden kann.

(*: Wer je dazukam, wie Bauer Reh mehrfach gegen einen Zaun getrieben hat anstatt es aus dem unübersichtlichen Baumdschungel rauszutreiben, auf dem Weg zur Erlegung mit der Büchse ewig rumhampeln musste um schliesslich dann den Leberriss anschauen zu können... der weiß, daß Dogmen wie "Kugel für`s Schalenwild" einfach mitunter falsch sind. Ohne deshalb für jeden gleich neues Recht einzufordern)

Ich würde jetzt mal so sagen: wenn ich König von Deutschland wär, dann würd ich mit einigen ausgesuchten Freunden und Schrot heimlich Sauen und Rehe in Parks und Gattern ausrotten!
Alexanders Einschuß beweist: paar trunkene Könner halten heute schon Posten für gesellschafts(jagd)fähig. Es rumort also schon-legal,illegal: S.c.H.e.I.s.S.gal!
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[ 08. August 2003: Beitrag editiert von: feuerlein ]
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Dompfaff:
@carcano:
Ernste Frage: Warum darf ich Dein Motiv nicht unter c) einordnen?
<HR></BLOCKQUOTE>

Weil der Buchstabe absolut nichts mit meiner Position zu tun hat, ihr sogar eher entgegengesetzt ist.

Es geht *allein* um eine Rechtsfrage. Nicht darum, wie sinnvoll oder wenig sinnvoll der Schrotschuß auf welche Wildarten wann und wie oft ist, auch nicht darum, was wann für und wann gegen ihn spricht.

Und auch nicht darum, ob die lange überfällige Aufhebung dieses wie anderer überholter Verbote in § 19 tatsächlich sooo große praktische Vorteile brächte (wie Stimmen aus den ÖJVs gerne und stark übertreibend propagieren - insoweit darf und soll man der ÖJV-Propaganda durchaus auch widersprechen, habe ich hier auch schon oft genug getan, lange bevor Du dieses Forums gewahr wurdest...).

Carcano
 
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@Feuerlein
1. Absatz
Was sind denn die Gründe des Tierschutzes für den Schrotschuss auf Schalenwild??
Im Prinzip sind sie generell gegen jeden Schuss auf Wild, oder nicht?
2.Absatz
An irgendwelchen Einzelfällen mit Leberiss die Zulassung des Schrotschusses auf Reh-(Schalen-)wild fest zu machen, geht doch wohl ebenso an der Sache vorbei, wie die völlig überzogenen Vorschriften der Waffenaufbewahrung. Will nicht ein neues Thema anreißen, sondern nur anmerken was so laufen kann.
3. Absatz
Was du als König von Deutschland mit Schrot in Gattern anstellen würdest, bleibt dir unbelassen, nur besteht die (Jagd-)Welt nicht nur aus Gattern, es sei denn die zum Glück geänderte Forstpolitik würde auf deinen königlichen Erlass wieder rückgängig gemacht und du könntest dann nach Herzenslust im eingegatterten deutschen Königreich herumschroten und -posten.

WAs am Postenschuss drück- oder gemeinschaftjagdgesellschaftjaglich sein soll, muss du mir erklären. Wenn auf einer gut geführten Drückjagd auf Reh-und Schwarzwild über 60 Schweine und 30 Rehe auf der Strecke liegen, stellt sich die Frage, wie viele mehr mit Schrot oder Posten be- oder tot-geschossen worden wären.
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[ 11. August 2003: Beitrag editiert von: Sir Henry ]
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Sir Henry:
Was am Postenschuss drück- oder gemeinschaftjagdgesellschaftjaglich sein soll, muss du mir erklären.<HR></BLOCKQUOTE>

Du hast ganz recht, das würde wohl schwerfallen. Denn es gibt m.E. kaum eine jagdliche Situation, in der in DE Posten sinnvoll angewandt werden könnten, und erst recht sind sie dem Schrotschuß nicht überlegen.

Ob man daraus nun die Folgerung zieht, es müsse bei soooo unzuverlässigen und gemeingefährlichen Gesellen wie den teutschen Waidmännchen alles unbedingt verboten werden, was nicht ausdrücklich erlaubt ist (so ja die Meinung einiger Figuren in diesem Thread), das ist eine weitere Frage...

Carcano
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von carcano:



Es geht *allein* um eine Rechtsfrage. Nicht darum, wie sinnvoll oder wenig sinnvoll der Schrotschuß auf welche Wildarten wann und wie oft ist, auch nicht darum, was wann für und wann gegen ihn spricht.


Carcano
<HR></BLOCKQUOTE>

Nein. Es geht um eine rechtspolitische Frage. Ist nicht dasselbe.

Und über rechtspolitsche Fragen wird eben auch nach utilitaristischen Kriterien entschieden.

Die Frage, um die es in dieser *rechtspolitschen* Diskussion geht - soll das sachliche Verbot in § 19 Abs. 1 Nr. BJG gestrichen werden ?- wird von den Diskussionsteilnehmern generell als *Forderung* nach dem rauhen Schuss auf Rehwild eingekleidet - gerade auch von den Landesverbänden des ÖJV. Insoweit finde ich Deine *hermeneutischen* Verrenkungen zumindest verwunderlich.

Zum Schrotschuss selbst kann man sicher verschiedene Positionen mit gewissem Recht vertreten - was ich *dem* ÖJV allein vorwerfe, ist die Inkonsistenz seiner Argumentation: Schrotschuss auf Vögel verbieten/Schrotschuss auf Rehe zulassen. Das ist schlicht Schrott und ein Sargnagel für die Niederwildjagd in Deutschland.

Müßig ist die ganze Aufregung ohnehin: Insoweit empfehle ich einfach mal einen Blick in § 19 Abs. 2 BJG, bei dem es sich ja lediglich um Rahmenrecht handelt. Die Länder könnten den Schrotschuss auf Rehwild danach eh` zulassen, wenn sie denn die Traute dazu hätten.


ULE

[ 12. August 2003: Beitrag editiert von: Ulenflucht ]
 
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anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Ulenflucht:
Nein. Es geht um eine rechtspolitische Frage. Ist nicht dasselbe.<HR></BLOCKQUOTE>

Rechtsfragen lassen sich unterteilen in Fragen de lege lata und de lege ferenda. Insoweit hast Du sicher recht.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
wird von den Diskussionsteilnehmern generell als *Forderung* nach dem rauhen Schuss auf Rehwild eingekleidet

So, wird sie ? Blödfug. Und für Blödisten bin ich nur insoweit zuständig, als ich sie - ganz gerne und auch immer wieder mal - als solche entlarve. Ist ja auch in diesem Thread passiert. Etliche lecken sich immer noch winselnd die Wunden, wie mensch liest.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
- gerade auch von den Landesverbänden des ÖJV.

Wahnvorstellung. Wähne weiter wundersam.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
was ich *dem* ÖJV allein vorwerfe, ist die Inkonsistenz seiner Argumentation: Schrotschuss auf Vögel verbieten/ Schrotschuss auf Rehe zulassen.

Wieder mal Wahnvorstellung. Du mußt ja in einer seltsamen Welt leben. Verschwört sich z.B. auch die Telefongesellschaft gegen Dich ?
Es gibt ÖJV'ler, die gegen die Vogeljagd als solche sind, ja. Leider.
Das hat aber nichts mit dem Schrotschuß zu tun.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
Insoweit empfehle ich einfach mal einen Blick in § 19 Abs. 2 BJG, bei dem es sich ja lediglich um Rahmenrecht handelt. Die Länder könnten den Schrotschuss auf Rehwild danach eh` zulassen, wenn sie denn die Traute dazu hätten.

Total falsch.

Carcano
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Werner Reb:
Sir Henry sagt: Die Beeinträchtigung der Fleischqualität wurde von der BAFF evaluiert. Deren Hinweis dass Nieder- und Schalenwild bei Schrotbeschuss nicht vergleichbar ist, wird hiermit nachgereicht."

Wie,was?
Soll heißen wo ist denn nu der auf die Wildbretentwertung bezogene angebliche Unterschied zwischen einem
- 4,5 kg Hasen?
- und einem 4,5 kg Kitz?
- und einem 4,5 kg Frischling?

Gruß
Reb
<HR></BLOCKQUOTE>

Unterscheiden wir mal alleine das Wildbrett :

Wiederkäuer ( Reh; Dam; Rot;ect..)
Tier mit einhöligem Magen ( Hase; Pferd; Schwein...)
Die Fleischzusammensetzung in Fleisch/ Fett/Wasser; Ph-Wert/ Eiweißstruktur ist bei jeder Art ein völlig andere;

Rehwild z:b neigt deutlich leichter zu Hämatomen als SW; weil das Wildbret von SW durch den höheren Fettgehalt ( lanfaseriege
Struktur) insich flexibler ist als das Fettarme Fleisch von Wiederkäuern ( darum ist ein Schweinebraten auch immer Saftiger als ein Rinderbraten; durch das langfaserige Fetmolekül kan mehr Wasser im Gewebe gebunden werden; bei den modernen FettarmenhausfrauenfigurenfreundlichemSchweinefleisch giebts darum wieder das Schrumpfschnitzelsyndrom...)

Von daher wird ein Schrotschuß auf den Wildkörper bdi allen Wildarteneine andere auswirkung hervorrufen die auch mit unterschiedlichen aspkten zum Ergebnis kommen...

schon deshalb verbietedt sich der Rauhe Schuß auf wiederkauendes Schalenwild...

Andreas
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von carcano:


Total falsch.

Carcano
<HR></BLOCKQUOTE>

Genau! Goldrichtig!

Da mir im Grunde pädagogische Neigungen vollkommen abgehen, gebe ich Dir einfach mal in allen erdenklichen Facetten Recht - da wären:

1. Das Bundesjagdgesetz ist KEIN Rahmengesetz, das Jagdrecht fällt NICHT in die Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes;

2. Die Bundesländer haben nach § 19 II BJG NICHT die Kompetenz, die sachlichen Verbote aus § 19 I BJG einzuschränken, soweit europäisches Gemeinschaftsrecht (insb. die Vogelschutzrichtlinie) dem nicht entgegensteht;

3. Daher hat auch KEIN Bundesland NIEMALS in seinem Landesjagdgesetz Einschränkungen von § 19 Abs. 1 BJG vorgenommen.

a) Die meisten Bundesländer (einschließlich Baden-Württemberg) haben NICHT entgegen § 19 I Nr. 4 die Nachtjagd auf Rotwild, zumindest aber weibliches Rotwild und dessen Kälber zugelassen,

b) Rheinland-Pfalz hat in § 26 Abs. III Nr. 2 des Landesjagdgesetzes NICHT entgegen § 19 Nr. 5 a) und Nr. 11 BJG die Jagd auf Kaninchen unter Verwendung künstlicher Lichtquellen und aus Kraftfahrzeugen nach Genehmigung durch die untere Jagdbehörde zugelassen und

c)Hessen natürlich NICHT entgegen § 19 Nr. 2 d) BJG die Verwendung von Kurzwaffen mit einer Mündungsenergie des Geschosses von weniger als 200 Joule bei der Fangjagd.

4. Und dann bleibt nur noch: Die Erde ist eine große Scheibe, um die sich träge das Sonnenrad dreht, um den Allwissenden zu bescheinen, dem ich hinfort noch viele geduldige und beflissene Diskussionspartner hienieden wünsche.

ULE

Ach übrigens: Schöne Alliteration!
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Ulenflucht:


Genau! Goldrichtig! ...
Ach übrigens: Schöne Alliteration!
<HR></BLOCKQUOTE>

Schön!
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Quasi genial und unterhaltsam ganz nebenbei!
 

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