Klares Votum gegen Jagdwaffen mit militärischem Aussehen

tar

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Wieso nicht auch Werbung für alle Kriegswaffenkaliber verbieten - hinweg mit den scheußlichen 30-06, 308 und 8x57JS.
Hurra für die 7 Millimeter Patronen und unsere 9,3! :D
 
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Varminter schrieb:
:roll: Sorry barry,

jetzt schreibst ein bisserl Blödsinn...
Varmi
Lass mich doch :?
Mir gefallen Jagd-Holzschäfte einfach besser,
da sucht man eben alle Argumente zusammen :wink:

Wenn dann eine mit Holzschaft nicht ordentlich schießt,
ärgert man sich umso mehr :twisted:

Erfolgreich gewesen??

WH
Barry
 
A

anonym

Guest
Mir taugen die Kriegswaffen-derivate, weils sie beim flüchtig schießen besser liegen. Stichwort: Vordergriff, Pistolenschaft.
Leider gibts die M16-derivate nicht in 308 in Österreich :-(

wh
nominus
 
A

anonym

Guest
Klappspaten schrieb:
Varminter schrieb:
Das geht hier um P****e-Halbautomaten und die dürfen eh nur 3 Schuss intus haben...
gilt aber nur bei der Jagdausübung. Soviel Zeit muss sein.

und wenn dein sachbearbeiter meint daß nicht hast du schon wieder ein problem, meiner ist derzeit der auffassung ich dürfte meinen selbstlader da ich ihn "auf jj" gekauft habe nicht zum training oder sportschießen mit größeren magazinen verwenden das wäre dann in seinen augen ein verstoß gegen das waffen§.
das der kleine passus im jagdrecht nur sagt das bei der direkten jagdausübung größere magazine als 2schuß verboten sind,will er so nicht sehen...
 
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Damit steht Dein Sachbearbeiter weiß Gott nicht allein. Immerhin darfst Du auf JJ einen Selbstlader nur mit 2-Schußmagazin erwerben - warum solltest Du ihn daher, wenn du ihn anderweitig garnicht erwerben durftest - mit größerem Magazin führen und nutzen dürfen? Gleich geht der Aufschrei der "Äkspärden" wieder los, aber das Motto: "ich bastele mir meine Gesetzeswelt, gleich wie es mir gefällt" ist nun mal leider nicht sehr zielführend.
 
A

anonym

Guest
ganz einfach, es steht nirgendwo das es verboten ist! da wir angeblich noch in einer demokratie leben sollten dinge die nicht explizit verboten sind auch erlaubt sein.
das motto muß sein zum wohle des bürgers und nicht zu seinem nachteil!
 
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stubenwurm schrieb:
ganz einfach, es steht nirgendwo das es verboten ist! da wir angeblich noch in einer demokratie leben sollten dinge die nicht explizit verboten sind auch erlaubt sein.
das motto muß sein zum wohle des bürgers und nicht zu seinem nachteil!

Träume weiter... - etwas, was Du mit dem JJ nicht legal erwerben darfst, kannst Du nicht legal führen. Ist nicht von mir, aber ist leider so!
 
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JMBrowning schrieb:
Immerhin darfst Du auf JJ einen Selbstlader nur mit 2-Schußmagazin erwerben...
wo steht das...? stehen Magazine überhaupt im WaffG...? steht da auch irgendwo, was eine Jagdwaffe nicht ist...?
und was ist eigentlich mit SLs die 1-Schuss-Magazine haben...? oder garkein Magazin akzeptieren...?
was ist wenn die Waffe ohne Magazin erworben wird...?

wenn man schon bastelt sollte man so bauen, dass es nicht beim kleinsten Wind zusammenbricht... wie die Idee die oben zitiert ist... :wink:
 

JMB

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Klappspaten schrieb:
Varminter schrieb:
Das geht hier um P****e-Halbautomaten und die dürfen eh nur 3 Schuss intus haben...
gilt aber nur bei der Jagdausübung. Soviel Zeit muss sein.
Nein!
Gilt nur beim Schuss auf Wild!
§19 BJG "Sachliche Verbote"

Aber das hatten wir hier schon bis zum Erbrechen.


WaiHei
 

JMB

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stubenwurm schrieb:
und wenn dein sachbearbeiter meint daß nicht hast du schon wieder ein problem, meiner ist derzeit der auffassung ich dürfte meinen selbstlader da ich ihn "auf jj" gekauft habe nicht zum training oder sportschießen mit größeren magazinen verwenden das wäre dann in seinen augen ein verstoß gegen das waffen§.
Schriftlich beantragen/anfragen und auf schriftlicher Antwort bestehen!
Notfalls vom Verwaltungsgericht klären lassen.
Der SB wird sich wohl auf die Formulierung "vom Bedürfnis umfassten Zweck" berufen.
Da könnte man tatsächlich diskutieren, ob sich dieses auf die einzelne Waffe bezieht oder auf das/die Bedürfniss(e) des Besitzers:
Ein Jäger hat z.B. einen .38Sp in 2 Zoll und eine .22 lfB für die Fallenjagd "auf Jagdschein" erworben.
Er besitzt aber noch einen .357 Magnum, den er als Sportschütze erworben hat.
Darf er jetzt den 357er bei der Nachsuche auf Sauen führen oder darf er DIESE KW nur als Sportschütze nutzen, weil er sie wegen dieses Bedürfnisses genehmigt bekam?

Bei der auf Jagdschein erworbenen SLB stellt sich diese Frage aber gar nicht:
stubenwurm schrieb:
das der kleine passus im jagdrecht nur sagt das bei der direkten jagdausübung größere magazine als 2schuß verboten sind,will er so nicht sehen...
Das steht so nirgendwo!
Wie gerade schon geschrieben: Verboten ist damit auf WILD zu schießen - sonst keine Einschränkung!


WaiHei
 
A

anonym

Guest
so sieht es jeder den ich kenne, nur mein sb halt nicht, aber ich habe die nötigen schritte eingeleitet, mehr kann und möchte ich dazu erstmal nicht sagen da die gegenmaßnahmen grade auf hochtouren anlaufen!
 

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