Kitze in der Schonzeit erlegt

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Hallo Zusammen,

wir haben zu zweit ein Revier gepachtet. Gestern Abend hat ein Jagdgast "ausversehen" zwei Kitze erlegt, die er als Schmalrehe angesprochen hat. Ich kenne den Erleger schon seit drei Jahren und er kam mir bisher als besonnener Jungjäger vor.
Ich wäre Euch sehr dankbar für jegliche Tipps wie ich nun vorgehen soll / muss, insbesondere muss ich die Kitze in der Streckenliste aufführen und ich werde auf gar keine Fall irgend etwas daran drehen, weil ich keine Lust habe, wegen dem Unvermögen von anderen Jagdscheininhabern (ich rede nicht von Jäger), eine Urkundenfälschung vorzunehmen.
Ich dachte mir, er muss sich selbst bei der UJB anzeigen und mir die Kitze mit jeweils 100€ entschädigen.

Für Eure Antworten besten Dank im Voraus.

Grüße und WH
Wolfgang
 
A

anonym

Guest
Wie man da vorgeht? Das ist ene laecherliche Ordnungswidrigkeit, da gibts nicht mal fuer Beamte ne Anzeigepflicht, da laesst man den Jagdgast die Kitze zu einem realen Preis kaufen und der Fall ist erledigt.
Selbstanzeigen und Strafpreise sind inakzptabel und ich wuerde es in so einem Fall sogar drauf ankommen lassen.

Also komm mal wieder runter, da ist ein Fehlabschuss passiert, der nicht mal im Straftatbereich liegt. Schwamm drueber, guten Appetit.
Oder machst DU auch jedesmal so ein Fass auf, wenn Dein Nachbar auf der falschen Strassenseite parkt?
 
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Der Jagdgast wird die Kitze, weil besonders schmackhaft, wohl zu einem besonders guten Pries erwerben wollen.
Zur Streckenliste jetzt jagdrechtlich reine Spekulation, da ich nicht nachgeschaut habe in der Jagdrechtsfibel :lol: : Da auch überfahrene Kitze bis 01.09. nicht erfasst werden (wie gesagt, Spekulation) ist das bei den beiden Erlegten auch nicht notwendig.
Falls der Jagdgast bei euch weiterjagd geht am besten mal ein Erfahrener mit und macht erst mal Ansprechübungen :lol: mit ihm.

Wh

Nachtjäger
 
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Nachtjäger 65 schrieb:
Da auch überfahrene Kitze bis 01.09. nicht erfasst werden (wie gesagt, Spekulation)

Selbstverständlich wird jegliches Fallwild unabhängig von Jagd- oder Schonzeiten gemeldet.

Ironie an: Wie soll man den sonst den Abschussplan erfüllen?
 
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Snoebel schrieb:
Nachtjäger 65 schrieb:
Da auch überfahrene Kitze bis 01.09. nicht erfasst werden (wie gesagt, Spekulation)

Selbstverständlich wird jegliches Fallwild unabhängig von Jagd- oder Schonzeiten gemeldet.

Ironie an: Wie soll man den sonst den Abschussplan erfüllen?

Bist du sicher bei Kitzen? Diese werden jagdlich nach meiner Kenntnis das erste mal erfasst, wenn sie auch das erste mal Jagdzeit haben, das ist der 01.09. eines Jahres.
Hintergrund: Sonst wäre in manchen Revieren nach der ersten und 2.ten Mahd schon Hahn in Ruh auf Rehwild.
Fallwild von erwachsenen Stücken (01.09) zählt natürlich. Aber wie gesagt, ich hab jetzt nicht nachgeschaut.

Wh

Nachtjäger
 
A

anonym

Guest
Nachtjäger 65 schrieb:
Snoebel schrieb:
[quote="Nachtjäger 65":slp2ds50]Da auch überfahrene Kitze bis 01.09. nicht erfasst werden (wie gesagt, Spekulation)

Selbstverständlich wird jegliches Fallwild unabhängig von Jagd- oder Schonzeiten gemeldet.

Ironie an: Wie soll man den sonst den Abschussplan erfüllen?

Bist du sicher bei Kitzen? Diese werden jagdlich nach meiner Kenntnis das erste mal erfasst, wenn sie auch das erste mal Jagdzeit haben, das ist der 01.09. eines Jahres.
Hintergrund: Sonst wäre in manchen Revieren nach der ersten und 2.ten Mahd schon Hahn in Ruh auf Rehwild.
Fallwild von erwachsenen Stücken (01.09) zählt natürlich. Aber wie gesagt, ich hab jetzt nicht nachgeschaut.

Wh

Nachtjäger[/quote:slp2ds50]

Kitze sind auch Schalenwild, oder etwa nicht ? Wenn ja, gelten für sie grds. die Vorschriften wie für das Schalenwild. Entweder trägt man die dann als Fallwild ein, oder erst im September, oder gar nicht, oder man macht ein Riesenfaß auf, wenn man selbst immer fehlerlos ist und war. Hier liegt wie von Promillo gesagt eine OWi vor, keine Straftat.
 
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So auf anhieb LJG NRW
(7) Der Jagdausübungsberechtigte hat über den Abschuss des Wildes und über das Fallwild, soweit es sich um Schalenwild handelt, eine Streckenliste zu führen. Die Eintragungen in die Liste sind innerhalb eines Monats vorzunehmen. Die Streckenliste ist der unteren Jagdbehörde jederzeit auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen. Die jährliche Jagdstrecke ist der unteren Jagdbehörde bis zum 15. April eines jeden Jahres anzuzeigen.
 
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Ist auch keine urkundenfälschung, sondern eine schriftliche Lüge... Nur mal so nebenbei!
 

Borne

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Ich finde es immer wieder sehr interessant, wie die Meinungen auseinander gehen,
ist ja schon fast wetterabhängig :lol:

Ich erinnere mich da an einen Thread, vor nicht all zu langer Zeit, wo jmd. ein falsches Stück
Rotwild erlegt hatte.
Ich entsinne mich, dass man den Schützen am liebsten gesteinigt hätte :lol:
 
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Mit Foto in der Zeitung veröffentlichen und dann noch bis in die Steinzeit verklagen, was sonst?

Achja: Und dann hoffen, dass du nie ein Fehlabschuss machen wirst. :roll:
 
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Bei uns werden Fehlabschüsse durch eine großzügige Spende an die Kinderkrebshilfe geahndet. Das Fleisch kann jeder kaufen, nur nicht der Schütze.
 
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eine Pächtergemeinschaft sollte in der Lage sein so was intern zu regeln

von der Geiss hab ich jetzt nichts gelesen, war die dabei oder wurde die bereits überfahren? - klassischer Hegeabschuß
 
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da sind die pächter mindestens gleich schuld.
in juli schmalrehe freigeben und dann noch einem unerfahrenen jungjäger.
 
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Wie gross sind bei euch die Kitze, dass man sie jetzt mit einem Schmalreh verwechseln kann?

Eine Verwechslung mit einem Hasen wäre bei uns wahrscheinlicher, wenn es um die Größe geht...
 
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Velo schrieb:
da sind die pächter mindestens gleich schuld.
in juli schmalrehe freigeben und dann noch einem unerfahrenen jungjäger.
da stimme ich dir zu,

habe letztens in meinem 11. JJ mein erstes Schmalreh geschossen, war auch definitiv das erste bei dem ich mir 100% sicher war
 

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