Kirrung direkt am Gartenzaun

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Am Rande eines Wohngebietes betreibt Jemand eine Saukirrung, die benachbahrten Anwohner finden das nicht gerade Lustig.

Wie sieht die gesetzliche Grundlage aus ?

Meines Wissens nach, gibt es keine Bestimmungen darüber, .... wo eine Kirrung angelegt werden darf und wo nicht.
Land.: NRW

Wer weiß mehr darüber ???

weihei Hasty
 
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Eine Kirrung an der nicht gejagd wird ist m.E. keine solche, sondern eine Fütterung und diese ist verboten.

Nachtrag

Wer betreibt diese denn, etwa der nette Tierliebhaber von Nebenan?

[ 26. Juni 2005: Beitrag editiert von: ompranger ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Fütterungsverordnung NRW
Die Kirrung von Schwarzwild ist nur zulässig, wenn [...]
7. die Kirrstellen der unteren Jagdbehörde unter Beifügung eines Lageplanes im
Maßstab von 1:10 000 oder 1:25 000 vorher angezeigt worden sind.
<HR></BLOCKQUOTE>Somit ist die Kirrung entweder

a) illegal, da nicht angezeigt.

oder

b) behördlich genehmigt.
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Man könnte ja mal unbedarft die UJB fragen, wie die eine Kirrung so nah am Wohngebiet genehmigen konnten...
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[ 26. Juni 2005: Beitrag editiert von: frodo ]
 
A

anonym

Guest
Eigentlich alles schon gesagt.
Ich möchte nur hinzufügen, daß in BJG § 1, Absatz 1 steht, zum Jagdrecht gehöre das ausschliessliche Recht
"Wild zu hegen,...."
Ergo tangiert der Kirrungsbesitzer natürlich auch die Jagdrechte des Jägers mit seiner Umlenkungskirrung/-fütterung. WENN HIER JEMAND FÜTTERT, DANN BITTSCHÖN NUR DER REVIERVATER !!!
Ich würd punktgenau 200 Meter weg einen alten Hochsitz hinstellen an den Hauptwechsel und mich dabei artig bedanken bei dem Sauenfreund ("wollen sie mal eine Frischlingszunge?"), anstatt ihm Übergriff in meine Rechte vorzuwerfen...
Gruß, Martin
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von feuerlein:
Ich würd punktgenau 200 Meter weg einen alten Hochsitz hinstellen an den Hauptwechsel und mich dabei artig bedanken bei dem Sauenfreund ("wollen sie mal eine Frischlingszunge?"), anstatt ihm Übergriff in meine Rechte vorzuwerfen...
Gruß, Martin
<HR></BLOCKQUOTE>

Das waere der pragmatischere, mediterrane Ansatz anstelle der teutschen Denunziation...
 
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Hallo Wildschütz,,

§ 20 bezieht sich auf die Jagdausübung,
an dieser Kirrung wird meines Wissen nach nicht gejagd, jedoch werden die Sauen ins unmittelbare Wohngebiet gelockt, das ist das Ärgernis....

weihei Hasty

[ 26. Juni 2005: Beitrag editiert von: Hasty 1 ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von DUK:


Das waere der pragmatischere, mediterrane Ansatz anstelle der teutschen Denunziation...
<HR></BLOCKQUOTE>
lieber Duk, wenn man nicht weiß worüber man redet, dann ist es besser mal ganz einfach die Fresse zu halten.

Es geht einzig und allein darum, das die Sauen nicht ins Wohngebiet gelockt werden, wo anfänglich nur Sauen als seltenes Wechselwild vorkamen, ist es jetzt Standwild, ich möchte dich mal sehen, wenn du jeden Morgen deine Kids zur Schule bringen mußt weil sie angst vor Sauen haben, das jede Nacht das gekläffe der Nachbahrshunde auch nicht gerade zur Nachtruhe gereicht kann sich auch jeder vorstellen, im übrigen habe persönlich nichts davon, man hat mich lediglich um rat gefragt ob dieses idiotische füttern von Sauen noch rechtens ist.
Wenn jeder wildgewordene Jäger sich so verhält, dann dürfen wir uns über eine negative Meinung in der öffendlichkeit nicht wundern.

mit denunziantischem Gruße

Hasty

[ 27. Juni 2005: Beitrag editiert von: Hasty 1 ]
 
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Hey Hasty1,

was bist Du denn für einer??

Erst willst Du die Sauen los werden, und wenn dann einer 'nen vernünftigen pragmatischen Ansatz liefert,
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kommt der Tierschützer durch, oder was??

Kinder sind von Natur aus neugierig. Angst bekommen sie erst, wenn sie ihnen gemacht wird! Die Schweine haben anderes zutun als Deine Kinder zu bedrohen.

Das mit dem wildgewordenen Jäger trifft doch eher auf den Denunzianten zu, der die Meinung in der Öffentlichkeit gegen sich und damit alle aufbringt. Der feuerleinsche vorschlag ist da doch wesentlich effektiver, wobei zu befürchten steht, daß sie alsbald ihren Wechsel ändern, und daher eine Klappleiter à la Dingo eher als Ansitzmittel der Wahl anzusehen wäre.


Mit nukommmalwiederrunter Gruß
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von ompranger:
Hey Hasty1,
was bist Du denn für einer??(...)
Mit nukommmalwiederrunter Gruß
<HR></BLOCKQUOTE>
Nachdem er anscheinend wieder aus dem Gully gekraxelt ist, ergießt er seine gewöhnungsbedürftige Art und Weise wieder in's Forum.

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von frodo:
Somit ist die Kirrung entweder

a) illegal, da nicht angezeigt.

oder

b) behördlich genehmigt.
icon_eek.gif


Man könnte ja mal unbedarft die UJB fragen, wie die eine Kirrung so nah am Wohngebiet genehmigen konnten...
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<HR></BLOCKQUOTE>

IMHO ein Irrtum, denn eine Kirrung ist zwar anzeigepflichtig, aber nicht genehmigungspflichtig !
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von DUK:


Hurra Deutschland, jeder kontrolliert jeden und bei Verstoß wird ANGEZEIGT!
<HR></BLOCKQUOTE>

Der organisierte Wahnsinn !

Bleibt nur die Frage, wer diese Kontrollen bewerkstelligen soll ? Der Sachbearbeiter der UJB bestimmt nicht, der hat genügend Anderes zu tun.
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Meles:


Der organisierte Wahnsinn !

Bleibt nur die Frage, wer diese Kontrollen bewerkstelligen soll ? Der Sachbearbeiter der UJB bestimmt nicht, der hat genügend Anderes zu tun.
icon_confused.gif
<HR></BLOCKQUOTE>

Bei und machts der NABU.
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A

anonym

Guest
Ist doch völlig unnötig, diese Kontrollierei.
Wir produzieren in Deutschland täglich mehrere Kubikmeter neuer Regelwerke und kontrollieren diese doch nirgends effizient- wir halten uns dran !
Jäger sind zudem nun wirklich Sinnbilder eigenverantwortlicher Rechtschaffenheit, praktisch veranlagte Heinos in Loden. Was dumm, egoistisch, nicht weidgerecht oder gar explizit verboten ist, das macht kein Hegeringmitglied und punkt fertig !

Das Durchsetzen von wildbiologisch oder jagdtechnisch Vernünftigem ist deshalb von jeher immer ein Klacks in Deutschland gewesen - weshalb sämtliche rudelnden Arten sich flächendeckend frei bewegen können, ideal und ohne große Schäden in Konsens bewirtschaftet werden und Wildverbiß ein unter Schwierigkeiten aus dem Ausländischen eingedeutschter Begriff ist. Den wir alle real nicht wirklich kennen.

Wer aber diese basalen Dogmen der kadavertreuen Lodenkumpanei zu hinterfragen wagt: ist auf alle Fälle zumindest ein Denunziant. Somit viel schlimmer als der schlimmste Schonzeit-Bachen-Am-Futterhaufen-Anschiesser-Und-Nichtnachsucher, der als gelegentliche Ausnahme ohnehin nur die Regel bestätigt
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W@idmannsheil !

Zurück zum "Amateurfütterer" - warum tut der das eigentlich ?
"SCHWÄTZA!" scheint mir das Zauberwort - inclusive eben möglicherweis taktisch vorgebrachtem Dank für die hier leichte Bejagbarkeit der kleinen süßen Wuseler, Tipps für`s Wiederanlocken nach dem ersten Abschuß (Buchenholzteer, Kalk aus Boiler) etc...
Gruß, Martin
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von ingo63:


Bei und machts der NABU.
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<HR></BLOCKQUOTE>

Die sogenannte Rachengold-Stasi?
 

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