<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Meles:
IMHO ein Irrtum, denn eine Kirrung ist zwar anzeigepflichtig, aber nicht genehmigungspflichtig !<HR></BLOCKQUOTE>Nach Überdenken gebe ich Dir Recht!
Dann dient also der geforderte Lageplan lediglich der Kontrolle, ob der Mais, auf dem der Förster ausgerutscht ist, auch angemeldet wurde?
Oder gibt es Praxisfälle, in denen die UJB die Lage einer Kirrung moniert hat?
IMHO ein Irrtum, denn eine Kirrung ist zwar anzeigepflichtig, aber nicht genehmigungspflichtig !<HR></BLOCKQUOTE>Nach Überdenken gebe ich Dir Recht!
Dann dient also der geforderte Lageplan lediglich der Kontrolle, ob der Mais, auf dem der Förster ausgerutscht ist, auch angemeldet wurde?