Kein Jugendjagdschein mehr in Niedersachsen ?

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27 Apr 2003
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GL schrieb:
Ein gelegentliches Manko dieses Forums ist, dass Poster mehr in Texte hineindeuten als dort wirklich steht. Auch wird die Fragestellung eines Thread-Titels schon als Tatsache hingenommen. Wo steht, dass Niedersachsen den Jugendjagdschein abschaffen will?
Bevor ich etwas behaupte und unterstelle oder mich über ein nicht gelegtes Ei aufrege, würde ich mal recherchieren. Zum Beispiel bei der Pressestelle des Innenministeriums. Man wird nämlich die Auskunft bekommen, dass dem nicht so ist.
Manchmal hat man wirklich den Eindruck, dass einige aber gerade das scheinbar nicht wollen...

GL

Basti scheint gar nicht so schief zu liegen:

viewtopic.php?t=54149

Siehe Posting Nr. 2 von Eeben!
 
A

anonym

Guest
Velo schrieb:
Varminter schrieb:
Mike B schrieb:
Obwohl die Meldung schon dazu taugt, zu beweisen, dass Menschen ohne Hirn überleben können, solange sie Politiker sind! :lol:


:roll: Servus,

sie überleben sogar ohne Hirn und ohne Rückgrat... :roll:

Varminter

das geht aber nur in städten, weil sie sich da an den häusern abstützen können. :lol:

oder in recht bergigen gebieten. :wink:

... oder am Deich ... ;-)
 
A

anonym

Guest
GL schrieb:
Bevor ich etwas behaupte und unterstelle oder mich über ein nicht gelegtes Ei aufrege, würde ich mal recherchieren. Zum Beispiel bei der Pressestelle des Innenministeriums. Man wird nämlich die Auskunft bekommen, dass dem nicht so ist.

Dann erzähle bitte mal.

Und lehre uns Wahrheit und Einsicht, aus dem Born der Erkenntnis. 8)

Carcano
 

GL

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27 Jan 2001
Beiträge
630
@carcano,

gern erzähle ich und gebe Recherche-Tipps. Das Sekretariat der Pressestelle des Nds. Innenministeriums ist erreichbar unter 0511/120-6258. Steht aber auch im Netz - ebenso wie die Handy-Nummern der Pressesprecher. Einfach mal "hinsurfen":).
Dort erfährst Du "Wahrheit und (vielleicht auch) Einsicht, aus dem Born der Erkenntnis".... 8)

GL
 
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9 Okt 2008
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37
hallo
bin 16 jahre und BESITZE den jugendjagdschein...sollte das wirklich in kraft treten heisst das dann dann: das man den jugendjagdschein nicht mehr machen kann oder der,der ihn hat, das der ihm dann wider weggenommen wird?
 
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16 Mrz 2008
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LJN schrieb:
2.) Weitere Möglichkeiten für unsere Jungjäger, mit großkalibrigen
Waffen zu schießen.

Gerade diese Punkte wurden in den vergangenen Wochen intensiv
diskutiert. Aus unserer Sicht wurden diese Punkte in dem gestern
verabschiedeten Kabinettsentwurf zur Änderung des Waffengesetzes in
unserem Sinne geregelt. So wurde zu § 27 festgestellt, dass § 27 Abs. 5
verabschiedet bleibt und somit jugendliche Jäger vom neuen Abs. 3 nicht
betroffen werden und somit weitere großkalibrige Waffen benutzen
können.

siehe "Landesjägerschaft Niedersachsen & WaffG-verschärfung"
 
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27 Dez 2008
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2.560
Für Inhaber von JJSch. hat sich nach den Änderungen des Waffengesetzes durch die Tat in Erfurt ein Waffenerwerbsverbot bis zum Alter von 18 Jahren ergeben. Durch die neue Verordnung hat sich nichts geändert. Das Führen von Waffen bei der Einzelljagd ist unter 18 jährigen Jägern nur in Begleitung von sachkundigen Erwachsenen gestattet. Sie dürfen sie weder erwerben, noch außerhalb der Jagd, der Ausbildung und dem Übungsschießen Zugriff darauf haben.
 

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