JS-Entzug nach WBK Beantragung & Bagatellstrafen vor 10 Jahren?

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Auch wenn die Zuverlässigkeitsbestimmungen im BJG und im WaffG durchaus unterschiedliche Ausgangspunkte haben, ist es rechtswidrig, jemand die Eintragung zu verweigern ohne gleichzeitig ein Entzugsverfahren für den JS zu initiieren weil waffenrechtlich vom Bedürfnis und der Erlaubnis auf den JS referenziert wird..
 
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darf ich zur Zuverlässigkeitsüberprüfung mal was sagen?
..bei der Erteilung eines Jagdscheines wird nur ein "Führungszeugnis" benötigt!
..bei der Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis wird eine "unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister" und ein Auszug aus dem "staatsanwaltlichen Register" eingeholt.

in den letztgenannten Auskünften steht bei rechtskräftigen Rechtsverstößen sehr oft drin "nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen"; ..bedeutet also: der Antragsteller hat ein "blütendweißes" Führungszeugnis aber in den anderen Auskünften hat er mehrmals gegen die bestehende Rechtsordnung verstoßen.....soll heißen; in manchen Fällen ist das Führungszeugnis "das Papier nicht wert mit dem es gedruckt wurde"........!!!!!!!!!!
 
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..bei der Erteilung eines Jagdscheines wird nur ein "Führungszeugnis" benötigt!
..bei der Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis wird eine "unbeschränkte Auskunft aus dem

Das zweifel ich ganz stark an. Der Jagdschein berechtigt zum Erwerb, Besitz und Führen einer Waffe und ist somit eine waffenrechtliche Erlaubnis, mindestens aber dieser gleichgestellt.
 
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darf ich zur Zuverlässigkeitsüberprüfung mal was sagen?
..bei der Erteilung eines Jagdscheines wird nur ein "Führungszeugnis" benötigt!
..bei der Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis wird eine "unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister" und ein Auszug aus dem "staatsanwaltlichen Register" eingeholt.

in den letztgenannten Auskünften steht bei rechtskräftigen Rechtsverstößen sehr oft drin "nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen"; ..bedeutet also: der Antragsteller hat ein "blütendweißes" Führungszeugnis aber in den anderen Auskünften hat er mehrmals gegen die bestehende Rechtsordnung verstoßen.....soll heißen; in manchen Fällen ist das Führungszeugnis "das Papier nicht wert mit dem es gedruckt wurde"........!!!!!!!!!!

edit Zu diesem Thema ist bereits alles gesagt und erklärt.
 
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Danke, hast mir einen längeren Post hier erspart :no:...

Auch ich kann nicht nachvollziehen, dass hier ständig irgendwelches Halbwissen verbreitet wird bzw. schlicht falsche Tatsachen geschrieben werden. Die Gesetzeslage ist klar. Sowohl bei der Erteilung eines JS als auch einer WBK wird eine normal arbeitende Behörde eine unbeschränkte Auskunft aus dem BZR einholen, da der JS alleine ja zum Erwerb von Langwaffen berechtigt. Was er evtl. meint ist, dass man zur Zulassung zur Jägerprüfung (zumindest zu meiner Zeit) ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen musste, um überhaupt zur Prüfung zu dürfen. Das hat aber nichts und zwar rein gar nichts mit der Erteilung des Jagdscheins zu tun.

Zum Fall im Eingang des Thread sag ich nur, etwas stimmt nicht. Entweder die Faktenlage ist nicht "komplett" geschildert oder die Sachbearbeiterin hat im Unterricht nicht aufgepasst. Alles andere steht im geltenden Recht und wird vor Gericht auch so bestätigt werden.

WH Aescher
 
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Sorry, Duckdich, ich nehme meine aggressive Wortwahl zurück und möchte mich dafür entschuldigen. Aber falsch ist es dennoch: Ein JS ist zwar kein waffenrechtliches- sondern ein jagdrechtliches Dokument, aber dennoch wird vor dessen Ausstellung oder Verlängerung nach den waffenrechtlichen Vorschriften geprüft, da man mit dem JS ja unbegrenzt Langwaffen und Muni einkaufen kann.

Also: Sorry für die Wortwahl.
 
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Sorry, Duckdich, ich nehme meine aggressive Wortwahl zurück und möchte mich dafür entschuldigen. Aber falsch ist es dennoch: Ein JS ist zwar kein waffenrechtliches- sondern ein jagdrechtliches Dokument, aber dennoch wird vor dessen Ausstellung oder Verlängerung nach den waffenrechtlichen Vorschriften geprüft, da man mit dem JS ja unbegrenzt Langwaffen und Muni einkaufen kann.

Also: Sorry für die Wortwahl.

Steht ja 1:1 auch so im BJagdG, § 17 Abs. 1 letzter Satz: "Fehlen die Zuverlässigkeit oder die persönliche Eignung im Sinne der §§ 5 und 6 des Waffengesetzes, darf nur ein Jagdschein nach § 15 Abs. 7 erteilt werden." Und das ist ein Falknerjagdschein ohne Waffenerwerb.

WH Aescher
 
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Wieso erfolgt nochmal eine Prüfung vor Ausstellung der WBK, wenn schon JS genehmigt wurde?
Bin mit dem JS nach Kauf der Büchse zum Amt und der hat vor Ort in die Prüfungsunterlagen des JS geschaut und dann die WBK ausgestellt.
Kann es sein, dass nach Erteilen des JS bis zum Ausstellen der WBK ein längerer Zeitraum lag oder es dazwischen noch einen aktenkundigen "Vorfall" gab?

In NRW sind dies -zumindest in meiner Gemeinde - unterschiedliche Behörden. Für die Ausstellung des JS ist die UJB zuständig - angesiedelt bei Ordnungsamt. Die WBK-Themen übernimmt bei uns die Polizei.

Gruss und WMH - Andreas aus D.
 
A

anonym

Guest
Auch wenn die Zuverlässigkeitsbestimmungen im BJG und im WaffG durchaus unterschiedliche Ausgangspunkte haben, ist es rechtswidrig, jemand die Eintragung zu verweigern ohne gleichzeitig ein Entzugsverfahren für den JS zu initiieren weil waffenrechtlich vom Bedürfnis und der Erlaubnis auf den JS referenziert wird..

Eben, so sehe ich das auch!

ICH würde folgendes machen:

Langwaffe(-n) kaufen und mit nach Hause nehmen.

Innerhalb einer (!!!) Woche einen Brief an die zuständige Sachbearbeiterin schreiben mit der Nachricht, daß diese Waffen jetzt in meinen Besitz übergegangen sind und diesen Brief (und das ist jetzt das Wichtige!!!!!)

PER EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN


an die Behörde senden (NICHT an die Sachbearbeiterin, denn die Behörden haben immer Postempfangsbevollmächtigte!) und um Zusendung des WBK an meine Adresse bitten.

Damit bin ich meiner gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen.

Wielange die Sachbearbeiterin braucht, kann mir dann am Allerwertesten vorbeigehen.

Wenn man sie ärgern will, schreibt man nach einem Monat eine Mahnung auf Erledigung. :lol:

Selbstverständlich gilt: IMMER eine Kopie des Schreibens und des zurückgekommenen Rückscheins dabei haben, wenn man mit der Waffe unterwegs ist.

Rolf2

Nachtrag:

Folgende Informationen sind bei diesem Schreiben anzugeben:

- Datum der Überlassung (was durchaus unterschiedlich zum Kaufdatum sein kann, wenn z.B. die Waffe zuerst gekauft wird und dann aber noch ein ZF montiert wird).
- Überlasser (also der Verkäufer etc.)
- Waffentyp (Repetierer, Kipplauf usw.)
- Kaliber
- Waffennummer

Habe ich noch etwas vergessen?
 
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Aescher..hat Recht..ih hob da was mit der Zulassung zur Jägerprüfung vertauscht....mein Gott ..ich wird auch älter:no: ...kommt dadurch, dass bei uns Jagd- und Waffenwesen in einer Behörde is und "SELBSTVERSTÄNDLICH" alles über BZR geklärt wird...bitte um Verzeihung...
 
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Eben, so sehe ich das auch!

PER EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN

Nö!
Diese Art der Zustellung wird zwar im Volksmund als die sicherste und als unumstösslich angesehen, ist sie aber nicht.
Wenn es mal Spitz auf Knopf zugehen sollte, kannst Du Dir mit dem Rückschein den Allerwertesten abwischen.

Wenn man etwas völlig hieb und stichfest zustellen möchte, funktioniert das nur auf eine Art. Dazu muss man den Gerichtsvollzieher bemühen. Kostet natürlich einiges an Euros mehr, dafür bekommt man aber hinterher über die erfolgreiche Zustellung eine nette Urkunde mit Dienstsiegel und Unterschrift.
Deratige Zustellungen kann hernach keiner mehr abstreiten.


Noch ein kleiner Schwank zum Thema „SBine-ärgern“.
Als mal eine WBK nach drei Monaten immer noch nicht von der Eintragung zurück kam, habe ich kurzerhand den zuständigen SB angerufen und gefragt was man tun müsse wenn eine WBK verschwunden wäre.
Da war erst mal schweigen am anderen Ende der Leitung, danach ein tiefer Seufzer und anschließend die Frage: „ Ob die WBK wirklich weg wäre, ich alles durchsucht hätte und wann ich die WBK zuletzt gesehen hätte?“
Meine Antwort: „ Ja, die WBK ist wirklich weg, ich haben auch alles durchsucht. Zuletzt gesehen habe ich sie in dem Moment als ich denBriefumschlag mit einer Anzeige über Erwerb, der WBK und mit Ihrer Adresse versehen zugeklebt habe“
Die WBK hatte hatte ich dann zwei Tage später im Briefkasten.


WH
Frank
 
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Wenn man etwas völlig hieb und stichfest zustellen möchte, funktioniert das nur auf eine Art. Dazu muss man den Gerichtsvollzieher bemühen.

Der Hinweis mit dem Gerichtsvollzieher ist ja richtig und auch sinnvoll. Die Behauptung, dass es nur eine Art gäbe ist aber übertrieben.

Ich habe nämlich eine andere hieb und stichfeste Art, wenn ich etwas zustellen möchte. Das ist auch ganz einfach. Ich stelle es einfach selber zu. Dazu geht man einfach während der Öffnungszeit der Behörde hin, stellt sich höflich vor, legt den Antrag in zweifacher Ausführung auf den Tisch und lässt sich einen davon mit Eingangstempel und Unterschrift aushändigen. Das kostet garnichts und ist auch hieb und stichfest.

Nochbesser: Man bittet darum direkt zum zuständigen Sachbearbeiter gebracht zu werden, legt ihm die Sachen auf den Tisch, plaudert eine weile und nebenbei erledigt er den Verwaltungskram. Dann dauert die Eintragung einer Langwaffe auch keine drei Wochen, sondern drei Minuten. Habe ich gerade heute so erlebt. :thumbup:

So kann Verwaltung auch laufen, im Sinne des Bürgers und nicht gegen ihn.

Edit:
P.S. Wie man bei einer Behörde auftritt scheint nämlich wie überall im Leben auch eine Rolle zu spielen. Wenn der Antrag auf Eintragung einer Langwaffe, bzw. die Erwerbsanzeige vom Gerichtsvollzieher zugestellt wird, dann wissen die auch woher der Wind weht. Das Ergebnis könnte dann Dienst nach Vorschrift sein, oder wie auch immer die Arbeitsverhinderung dann genannt wird. :biggrin:
 
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Wenn der Antrag auf Eintragung einer Langwaffe, bzw. die Erwerbsanzeige vom Gerichtsvollzieher zugestellt wird, dann wissen die auch woher der Wind weht. Das Ergebnis könnte dann Dienst nach Vorschrift sein, oder wie auch immer die Arbeitsverhinderung dann genannt wird.


Die förmliche Zustellung des Antrags wurde auch nur für den Fall "empfohlen", wo die Behörde von sich aus bereits unkooperativ ist. Wie man hier lesen kann, soll es solche geben und dort ist diese Art der Kommunikation durchaus sinnvoll. Hast Du den Sachverhalt überhaupt gelesen oder wolltest Du nur mal etwas posten?

(Unsere Aufsichtsbehörde ist bürgerorientiert und ich habe meine Einträge stets nach fünf bis zehn Minuten Bearbeitungszeit in meinen Papieren gehabt.)
 

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