Jagen vom Fahrzeug aus

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Ein Jagdkollege von mir, vom Beruf Pensionist, ist zu 60% schwerbehindert mit dem Zusatz G (für Gehbehindert). Er möchte jetzt eine Erlaubnis, dass er vom Auto aus Jagen kann. Hat jemand Erfahrung wie der Verfahrensablauf aussieht. Muss er dies bei der UJB beantragen. Wie begründen, dass der Antrag sattelfest ist. Gibt es Hindernisse?
 
A

anonym

Guest
Es geht auf jeden Fall.
Ich hatte mal einen Bekannten, der eine solche Erlaubnis hatte.
Auch der querschnittsgelähmte Herr Liepmann (+) aus Wolfsburg hatte meines Wissen eine.
mal persönlich bei der UJB vorbeischauen, was man machen kann -
nicht sofort mit dem Anwalt drohen.
P. :D :D
 
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Bärentöter schrieb:
Es geht auf jeden Fall.
Ich hatte mal einen Bekannten, der eine solche Erlaubnis hatte.
Auch der querschnittsgelähmte Herr Liepmann (+) aus Wolfsburg hatte meines Wissen eine.
mal persönlich bei der UJB vorbeischauen, was man machen kann -
nicht sofort mit dem Anwalt drohen.
P. :D :D

Ich kenne auch solche Fälle, wo eine Ausnahme vom Verbotsparagraphen des Bundesjagdgesetzes genehmigt wurde.

Was ich hingegen noch gar nicht kapiert habe, ist die Sache mit der Befreiung von der UVV. 8) :lol:

basti
 
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In der WuH gab es mal einen Artikel über einen querschnittsgelähmten Jäger. Müsste im Online-Archiv zu finden sein.
 
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Ich kenne zwar keinen, der eine solche Genehmigung hat oder hatte, aber jemanden, der es einfach mal aus Bequemlichkeit versucht hat, einen kapitalen Bock von der Fahrerseite aus durch das geöffnete Beifahrerfenster zu bejagen.
Jetzt weiß er, warum die Visierlinie eines Zielfernrohres höher liegt als die Geschoßlinie, denn dem kleinen Unterschied ist die Beifahrertür zum Opfer gefallen. Es hat ordentlich gerummst und der Schaden an der relativ neuen S-Klasse war beträchtlich. Zum Glück war aber kein Personenschaden zu beklagen und der Bock wurde 2 Tage später von mir zur Strecke gelegt.
Auch waren die Augen der Mechaniker in der Werkstatt ziemlich groß, denn einen solchen Schaden hatten diese auch noch nie vorher gesehen.
Jetzt, Jahre später, lacht man darüber und es gehört zu den Geschichten, die man sich gern am Stammtisch erzählt, aber kurz nach dem "Unglück" war allen anders zumute.
 
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Jagd ist soviel mehr, als nur schießen. Wenn es körperlich nicht mehr geht sollte man die Büchse zu hause lassen. Das Wild kann man auch ohne Gewehr wunderbar aus dem Auto beobachten. Ist nicht böse gemeint

W.H
 
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AlexKNS schrieb:
Jagd ist soviel mehr, als nur schießen. Wenn es körperlich nicht mehr geht sollte man die Büchse zu hause lassen.

Und, selber gut zu fuss??? Du jagst vermutlich wie ich hier droben auch ohne jegliche hochsitze und kirrung...

AlexKNS schrieb:
Das Wild kann man auch ohne Gewehr wunderbar aus dem Auto beobachten. Ist nicht böse gemeint
W.H

In diesem Zusammenhang: Quark!
 

steve

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Die Sondergenehmigung bekommt er bei Nachweis seiner Behinderung verbunden mit einem netten Gespräch beim jeweiligen Sachbearbeiter.

Ich frag mich was der Kollege nach dem Schuss macht? :?: Der Arme muss ja dann praktisch immer mit jemand anderem auf die Jagd gehen. Außerdem, der Schuss aus dem Auto kann ein paar Probleme mitbringen. Ich war mal im Osten in nem Revier wo öfter aus dem Auto gewildert wurde. Sobald man an einer Wiese vorbeigefahren ist, ist alles Wild panischst abgesprungen...da wäre vielleicht die Variante "leicht erreichbarer Ersitzsitz" die bessere Variante. :wink:

Wh

Steve
 
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Die meisten, welche so eine erlaubnis haben, haben da wohl ihren eigenen ehrenkodex, die gummipirsch dürfte da eher die ausnahme sein. jedenfalls hab ichs so in einigen berichten gelesen. Kenne aber persönlich niemanden, der so nen schein hat.
 
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Wenn ein Jäger mit Gehunfähigkeit die Genehmigung zum Autofahren bekommen hat, dürfte er sie auch zum Schießen AUS dem Auto seitens der UJB bekommen.
Allerdings tangiert das die UVV, wonach IM AUTO keine Waffe geladen sein darf.
Wenn der vorgenannte Unglücksrabe die Türe seines Mercedes durchgeschossen hat, hat er sicher nicht auf dem Türrahmen aufgelegt, sondern halb verdreht freihändig geschossen.
Die Nichtbeachtung der UNTER der Visierlinie liegenden Mündung hat schon oft zu ähnlichen Vorfällen geführt.
Bei allem Verständnis für die Behinderung verhindert schon für einen körperlich fitten Jäger eine Verrenkung nach rechts einen sicheren freihändigen Schuss.

Außerdem müsste die Überschrift lauten:
Jagen (und schießen) AUS DEM AUTO.

Jagen vom Auto aus ist in diesem Zusammenhang was ganz anderes und kann von jedem Jäger, ob gesund oder gehandicapt, praktiziert werden.

Zieht Wild in die Nähe eines ABGESTELLTEN Autos, wird es schnell vertraut und es kann durchaus gut beschossen werden. Die Farbe des Autos ist dabei ohne Belang.
Das mit dem Anhalten und schießen, verknüpft Wild ganz schnell anders, wie auch schon angemerkt wurde. 8)

Denkbar ist übrigens auch, dass sich die Prämien für die Kfz-Versicherungen (Hpfl/Kasko) und die Jagdhaftpflicht erhöhen könnten.
 
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hoina schrieb:
Ein Jagdkollege von mir, vom Beruf Pensionist, ist zu 60% schwerbehindert mit dem Zusatz G (für Gehbehindert). Er möchte jetzt eine Erlaubnis, dass er vom Auto aus Jagen kann. Hat jemand Erfahrung wie der Verfahrensablauf aussieht. Muss er dies bei der UJB beantragen. Wie begründen, dass der Antrag sattelfest ist. Gibt es Hindernisse?

Da hilft nur ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter beim LA, wie schon oben geschrieben.

Ich bin mir aber nicht sicher, ob 60% und Zusatzmerkmal G ausreicht, eine solche Ausnahmegenehmigung zu erhalten.
 
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Sir Henry schrieb:
Wenn ein Jäger mit Gehunfähigkeit die Genehmigung zum Autofahren bekommen hat, dürfte er sie auch zum Schießen AUS dem Auto seitens der UJB bekommen.
.

Sir Henry, hier scheint ein Irrtum vorzuliegen ! Der im Anfangspost beschriebene Jäger hat eine Gehbehinderung, er ist nicht gehunfähig. Und mit der Gehbehinderung - könnte man ihm sagen - kann er ja langsam zum Hochsitz oder so, er muß ja nicht rennen wie ein junger `Hirsch. Oder einen bequemeren Weg wählen oder näher an den Sitz ranfahren.

Deshalb kann dieser Jäger auch keine Erlaubnis zum Autofahren erhalten haben, weil er sie nicht benötigt. Sein Führerschein reicht aus. Selbst wenn er einen deutlich höheren Grad der Behinderung hätte, mit dem Zusatz aG ( aussergewöhnlich gehbehindert ) und damit der Erlaubnis, auf Behindertenparkplätzen parken zu dürfen, braucht er in sehr vielen Fällen die Erlaubnis zum Autofahren nicht. Anders dürfte das z.B. bei Querschnittslähmungen aussehen o.ä., wo das Auto umgebaut werden muss für den Patienten.

@ Alle: Aber denkt dran, liebe Freunde, auch diese Jägers jagen noch gerne oder würden gerne noch jagen. Mal überlegen, ob man so jemanden mal einlädt und auf der Jagd begleitet und "betreut". Dann wäre ja auch gleich wer zur Hand, der die Beute versorgt.
 
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@dilldap, soweit nur geh-BEHINDERT ist deine Ansicht o.k.
Bin von stärkerer Behinderung ausgegangen, was sicher auch der Fall ist, bzw. sein kann.

Außerdem ist "Behinderung" ein relativer Begriff mit einer sehr großen Bandbreite möglicher Beeinträchtigungen 8)
 
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Sir Henry schrieb:
Bin von stärkerer Behinderung ausgegangen, was sicher auch der Fall ist, bzw. sein kann.

Außerdem ist "Behinderung" ein relativer Begriff mit einer sehr großen Bandbreite möglicher Beeinträchtigungen 8)

Ad 1.: Hab gerade mit jemanden gesprochen, der meinte, er wäre glücklich mit 60% und G.Er selbst hat 100% und aG und B. Trotzdem schafft er es gelegentlich auf einen Ansitz. . .

Ad 2.: Im Schwerbehindertengesetz ist dazu alles niedergeschrieben, sodaß man den Grad der jeweiligen Behinderung und die daraus resultierenden Nachteilsausgleiche etc. leicht relativieren / objektivieren kann.
 
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Interessant was manche doch von Behinderten halten.
Naja, die jungen Leut's kennen das ja nicht mehr.
Sind ja kaum noch Kriegsveteranen unter uns.

Mein Vater kam mit 24 Jahren als Arm und Beinamputierter aus Rußland nach Hause. Also 100 % Schwerkriegsbeschädigt.

Ein starker Wille ließ ihn Unternehmerisch erfolgreich sein und bald das nötige Kleingeld haben um bereits in den 50 Jahren Jagdpächter zu werden.

Aus dem Auto schießen war eher die Ausnahme. Eigentlich nur der Schuß auf unverhofft erscheinenden Fuchs oder auch mal ne Katze.

Die Regel war der Ansitz und die Treibjagden. Und früher hieß das in den Wintermonaten wenigstens zweimal die Woche im Feld auf Hase Kanin und Fasan.

Die Kraft des verlorenen Arm ging wohl in den verbliebenen über. Jdenfalls meinte ich das zu spüren wenn ich mal eine geknallt bekam :roll:.

Auch das schnelle und kurze schießen im Wald beim frettieren stellte kein Problem dar.

Viele Jagdkönig erinnerungen und einige noch lebende Mitjäger können das bezeugen.

Mitleidige oder gar abfällige Blicke warf man ihm in fremden Revieren bei Drückjagden zu. Vielleicht dachte auch manch einer " Was will der Krüppel" denn hier .

Vielen wurde beim Streckelegen dann das Maul gestopft.

Klar, aufbrechen usw. war alleine nicht immer möglich. Aber es soll unter Jägern ja auch noch Kameraden geben.

Sie haben die gleiche Passion wie wir auch!
 

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