Jagen vom Fahrzeug aus

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Ach Nutria,

Wo genau liegt denn jetzt schon wieder Dein Problem? Dass es Dir grds. widerstrebt, dass Leute Tiere ins Jenseits befördern, ist mir klar. Bislang dachte ich zwar, Du hättest nur was gegen den in Deinen Augen unnötigen Abschuss von Füchsen und Krähen, entschuldige bitte diese Fehleinschätzung.

Darüber hinaus ist aber das Nachgehen einer Betätigung in den wenigsten Fällen durch das Erreichen von Quantitätsgrenzen bestimmt.

Es macht in Deinen Augen doch ohnehin keinen Unterschied, ob ein 85jähriger seinen 100. Bock schiesst, oder ein Jungjäger seinen ersten. Zumindest wäre alles andere inkonsequent. Also, was regst Du Dich jetzt künstlich über einen theoretischen Fall auf, in dem ein alter Mann der Beschäftigung nachgehen will, der er zuvor sein ganzes Leben gewidmet hat.

Und den hier: " :shock: " hinter diesem Satz: "Jagd, angewandter Naturschutz, treffsicher mit 85 Jahren, oder aus dem Auto heraus", kannst Du Dir getrost sparen. Sag mir bitte, wo das eine das andere zwingend ausschliesst.

Dass ich nicht dafür plädiere, auch den letzten tatteren Greis mit ner Schubkarre ins Revier zu karren ist auch klar. Es soll aber Fälle geben, in denen einzig eine Gehbehinderung der Jagdausübung wesentlich im Weg steht. Dazu braucht man noch nichteinmal 85 zu sein. Ein Verkehrsunfall mit 24 reicht da völlig.

Aber mit der Logik hast Du es ja nicht immer so - ist ja auch schwierig, wenn man zu emotional an ein Thema herangeht.

Also, keep cool :wink: .

 
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Auf der letztjährigen Jagen & Fischen war ein Stand, an dem eine auf einem Anhänger montierte hydraulisch hochfahrbare Kanzel inclusive allen Schnickschnacks zu erwerben war (Toilette, Standheizung, Kühlschrank). War ein Heidenspaß, sich damit auf und ab fahren zu lassen und der Bedienung unter uns ins Bierglas zu schauen.

Der Hersteller meinte, seine Hauptklientel wären ältere Herrschaften jenseits der 80, die eben noch mit der Frau Gattin ins Revier fahren wollen, sich ein, zwei Stunden in der komfortablen Kabine ansetzen, regelmäßig nichts schießen und dann wieder heimfahren.

Und ich frage: Warum nicht? Warum sollten die alten Herrschaften nicht auch noch einen Bock schießen, wenn es paßt, oder einen Fuchs auf 50 m?

Auf meiner ersten Treibjagd (damals noch als Treiber) habe ich einen recht vergnüglichen älteren Herren kennengelernt, der tat sich auch schon etwas schwer mit dem vielen Laufen, aber dafür hat man ja den Wildbergewagen. Dafür konnte er auch noch von der Flucht übers Haff erzählen. War für unsereins Jungspund auch mal interessant.

Jagd ist nun einmal - und das ist etwas sehr schönes - generationenübergreifend und egalitär. Das sollten wir uns nicht madig reden lassen.
 
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Jagdschein ab 3 bis 103, fröhliches Ballern vom Kinderwagen bis zum Rollstuhl.
Ihr übertrefft euch doch immer wieder selbst, ihr Komiker.
 
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@lioness,
pflege schön deinen Spiegel, damit du immer dein selbstverliebtes Ebenbild vor dir hast.
 
A

anonym

Guest
lioness schrieb:
Jagdschein ab 3 bis 103, fröhliches Ballern vom Kinderwagen bis zum Rollstuhl.
Ihr übertrefft euch doch immer wieder selbst, ihr Komiker.


Edit meint, ich sollte mich nicht an der Trollfütterung beteiligen. Auch, wenn es mir schwer fällt. :roll:

Jörn
 
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Sir Henry schrieb:
@lioness,
pflege schön deinen Spiegel, damit du immer dein selbstverliebtes Ebenbild vor dir hast.
Nicht einmal im Spiegel sieht sie sich selbst, sondern nur eine Wunschvorstellung :wink:
Das sind die richtigen Weltverbesserer....
 
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basti schrieb:
...
Was ich hingegen noch gar nicht kapiert habe, ist die Sache mit der Befreiung von der UVV. 8) :lol:
basti
Sir Henry schrieb:
...Allerdings tangiert das die UVV, wonach IM AUTO keine Waffe geladen sein darf. ....
Lesen soll ja bilden. Also helft mir mich zu bilden und sagt mir, wo das steht?

Ich kenne das nur so:
1. Vor dem Besteigen von KFZ ist die Waffe zu entladen und
2. während der Fahrt hat die Waffe entladen zu sein.

Da bleibt noch Platz zum Schuß aus dem stehenden Fahrzeug, falls die Waffe erst im stehenden Fahrzeug geladen wurde.
 
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barry08 schrieb:
Sir Henry schrieb:
@lioness,pflege schön deinen Spiegel, damit du immer dein selbstverliebtes Ebenbild vor dir hast.
Nicht einmal im Spiegel sieht sie sich selbst, sondern nur eine Wunschvorstellung :wink:
Das sind die richtigen Weltverbesserer....
Ihr Lieben, das überrascht mich aber jetzt, dass ihr den Unterschied zwischen einem Löwen und einer Löwin nicht kennt und vor dem Spiegel sitzt ein kleines Katerchen :wink:
 
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@tiroler Bracke
beim Besteiegen und während der FAHRT hat die Waffen entladen zu sein.
Daraus zu schließen, dass während eines HALTS geladen darf, ist unzulässig, weil sonst an jedem freiwilligen oder erforderlichen Halt die Waffe geladen werden dürfte, was der UVV Jagd eindeutig widerspricht.
 
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Sir Henry schrieb:
@tiroler Bracke
beim Besteiegen und während der FAHRT hat die Waffen entladen zu sein.
Daraus zu schließen, dass während eines HALTS geladen darf, ist unzulässig, weil sonst an jedem freiwilligen oder erforderlichen Halt die Waffe geladen werden dürfte, was der UVV Jagd eindeutig widerspricht.
Wenn der Halt dazu dient zb eine Katze aus dem Autofenster heraus zu schießen (tatsächliche Jagdausübung), dann darf sie das auch nach UVV. Selbiges gilt für Behinderte mit Sondererlaubnis. Das ist genau die Lücke für diesen Personenkreis.
 
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Nach UVV fällt der Schuss aus dem Auto auf was auch immer aus.
Ein derartiger Erlaubnis-Passus ist in der UVV-Jagd NICHT zu finden.
Ob der Jagdschutz vor dem Unfallschutz greifen darf, ist zumindest fragwürdig 8)

Machen kann man alles was verboten ist, das ist nicht die Frage.
Es werden ja ständig Gesetze und Vorschriften übertreten.
Nur die Kontrolle der Einhaltung ist das Problem.
Aus diesem Grund wird nur das überwacht, was auch leicht zu überwachen ist und dazu noch Geld in alle möglichen Kassenspült. :twisted:

Ob man ob k+g gesund oder nur k behindert ist ist UVV irrelevant.
Es gibt sogar eine Vorschrift, wo nach §4 (4) geistig ODER körperlich Behinderte von der Gesellschaftsjagd auszuschließen sind.
Inwieweit letzteres unter Wahrung der allgmeinen Sicherheit machbar war, kommt der öfteres erst NACH einem Vorfall aufs Tapet :cry:
 
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AlexKNS schrieb:
Jagd ist soviel mehr, als nur schießen. Wenn es körperlich nicht mehr geht sollte man die Büchse zu hause lassen. Das Wild kann man auch ohne Gewehr wunderbar aus dem Auto beobachten. Ist nicht böse gemeint

W.H

Ich sehe das auch so,
Mit dem Schuss aus dem Auto ist es ja nicht getan.
Das Wild muss versorgt werden, es muss geborgen werden, was macht er im Falle einer kurzen Nachsuche, wie lädt er das wild ins Auto?
Noch andere Gründe sind denkbar, warum er eine Ausnahmegenehmigung haben möchte.
Nach dem Schuss fängt die Arbeit eigentlich erst an. Passt irgendwie nicht.
Nicht in diesem Falle.
 

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