Moin Schwarzpulver,
es entzieht sich meiner Kenntnis, ob es ein Gesetz gibt, daß verbietet Dich in Vorderladerwaffen zu verladen und damit auf die Jagd zu gehen. Ich kann zumindest auch nichts finden.
Praktisch gibt es hier in der Nähe zwei Jäger, die eben dieses tun. Und beide müssten sich auf Grund ihres Berufes gut mit der Rechtslage auskennen. Ich will jedoch damit nicht sagen, daß es erlaubt ist, nur weil es jemand macht, der wissen müsste, wenn es verboten wäre. (Anm.: Ich weiß ja auch, daß es verboten ist, auf Landstraßen schneller als 100 km/h zu fahren
)
Allerdings habe ich im Gespräch mit einem der beiden erfahren, daß man zu einer Menge Kompromisse bereit sein muß, um die Nachteile der Vorderladerjagd in Kauf zu nehmen.
Zwei wesentliche Nachteile sind z.B.:
- Kaum eine VL-Waffe verfügt über eine Sicherung. Daher muß sie stets in Laderast gehalten werden, bis man endlich sein Ziel vor Augen hat. Bereits das "Klick" des Hahns beim spannen kann das eine oder andere potentielle Opfer überzeugen, doch mal eben aus der Reichweite (die stärkeren Beschränkungen unterliegt, als eine NC-Waffe) es Vorderladers zu entschwinden.
- Da die Waffe nicht geladen transportiert werden darf, muß man sie vor Ort umständlich stopfen, was aber noch nicht so schlimm ist wie der Fall, daß man während der Jagd nicht zum Schuß gekommen ist (soll ja auch mal vorkommen
). Dann muß das blöde Ding nämlich entladen werden - und das gestaltet sich unter Umständen als recht schwer, wenn man keinen Schuß abgeben will. Es reicht nämlich nicht bei einer Perkussionswaffe das Berdan-Hütchen zu entfernen...die Waffe bleibt dadurch geladen.
Aber den echten Fan schreckt sowas nicht ab. Das Gesetz wird hier vermutlich nicht im Wege sein...im Gegensatz zur Praxis.
Gruß