Jagen mit Vorderlader?

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Mal ne Frage?
Dürfte man in Deutschland mit einem Vorderlader Jagen?
Ich setze Natürlich voraus,das Daß Geschoß eine E100 von 2100 Joule hat!
Oder gibt es da irgentwo ein Verbot der Schwarzpulverwaffen?

weidmanns heil
Schwarzpulver
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rein theoretisch müsste das eigentlich gehen - wenn nicht in den jeweiligen Landesjagdgesetzen noch was anderes zu finden ist - im Bundesjagdgesetz finde ich keinen Hinweis daruf das es verboten wäre.
 
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Moin Schwarzpulver,

es entzieht sich meiner Kenntnis, ob es ein Gesetz gibt, daß verbietet Dich in Vorderladerwaffen zu verladen und damit auf die Jagd zu gehen. Ich kann zumindest auch nichts finden.

Praktisch gibt es hier in der Nähe zwei Jäger, die eben dieses tun. Und beide müssten sich auf Grund ihres Berufes gut mit der Rechtslage auskennen. Ich will jedoch damit nicht sagen, daß es erlaubt ist, nur weil es jemand macht, der wissen müsste, wenn es verboten wäre. (Anm.: Ich weiß ja auch, daß es verboten ist, auf Landstraßen schneller als 100 km/h zu fahren
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)

Allerdings habe ich im Gespräch mit einem der beiden erfahren, daß man zu einer Menge Kompromisse bereit sein muß, um die Nachteile der Vorderladerjagd in Kauf zu nehmen.
Zwei wesentliche Nachteile sind z.B.:
- Kaum eine VL-Waffe verfügt über eine Sicherung. Daher muß sie stets in Laderast gehalten werden, bis man endlich sein Ziel vor Augen hat. Bereits das "Klick" des Hahns beim spannen kann das eine oder andere potentielle Opfer überzeugen, doch mal eben aus der Reichweite (die stärkeren Beschränkungen unterliegt, als eine NC-Waffe) es Vorderladers zu entschwinden.

- Da die Waffe nicht geladen transportiert werden darf, muß man sie vor Ort umständlich stopfen, was aber noch nicht so schlimm ist wie der Fall, daß man während der Jagd nicht zum Schuß gekommen ist (soll ja auch mal vorkommen
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). Dann muß das blöde Ding nämlich entladen werden - und das gestaltet sich unter Umständen als recht schwer, wenn man keinen Schuß abgeben will. Es reicht nämlich nicht bei einer Perkussionswaffe das Berdan-Hütchen zu entfernen...die Waffe bleibt dadurch geladen.

Aber den echten Fan schreckt sowas nicht ab. Das Gesetz wird hier vermutlich nicht im Wege sein...im Gegensatz zur Praxis.

Gruß
 
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Also wenn es Euch hilft. Ich hatte bei der Beantragung des Vorderladerscheines angegeben, dass ich Jäger bin und eine Vorderladerwaffe alles erfüllt, was das Gesetz für eine Jagdausübung verlangt. Das Amt wollte nicht, gab ne lange Diskussion mit dem LJV Ba-Wü, was dazu geführt hat, dass der LJV eine Stellungnahme gemacht hat und öffentlich somit festgelegt hat, dass Jagd mit Vorderladern als unwaidmännisch gilt, da ein 2. schneller Schuß nicht machbar ist. Tja, warum sie dies gesagt haben? Keine Ahnung, wohl wieder mal aus Unwissenheit, wie immer. Auf jeden Fall stellt dies somit kein Bedürfnis für den Schein dar, Jagd ist somit auch nicht, dend wer will schon als unwaidmännisch gelten. Ich liebe diesen Verein....
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
The Clou: Kaum eine VL-Waffe verfügt über eine Sicherung. Daher muß sie stets in Laderast gehalten werden, bis man endlich sein Ziel vor Augen hat.

Servus clou,

Dein Wissen ist etwas antiquirt, die modernen Schwarzpulverwaffen die für die Jagd konzipiert sind sind sogenannte Inline Vorderlader und verfügen sehr wohl über eine Sicherung und sind hervorragend für jede Art der Jagdausübung auf Schalenwild geeignet. Ich selber habe diverse Antilopen (weiteste Schußentfernung 142 Yards)sowie einen Kapbüffel sicher mit einem solchen Vorderlader zur Strecke gebracht.

Brenneke
 
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Die Anwort mit dem zweiten schnellen Schuß hätte ich nicht gelten lassen! Schließlich gibt es auch Vorderladerdoppelbüchsen!Aber trotzdem danke für eure ersten Meinungen,bin gespannt was noch kommt!

weidmannsheil
Schwarzpulver
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Mathew:
Also wenn es Euch hilft. Ich hatte bei der Beantragung des Vorderladerscheines angegeben, dass ich Jäger bin und eine Vorderladerwaffe alles erfüllt, was das Gesetz für eine Jagdausübung verlangt. Das Amt wollte nicht, gab ne lange Diskussion mit dem LJV Ba-Wü, was dazu geführt hat, dass der LJV eine Stellungnahme gemacht hat und öffentlich somit festgelegt hat, dass Jagd mit Vorderladern als unwaidmännisch gilt, da ein 2. schneller Schuß nicht machbar ist. Tja, warum sie dies gesagt haben? Keine Ahnung, wohl wieder mal aus Unwissenheit, wie immer. Auf jeden Fall stellt dies somit kein Bedürfnis für den Schein dar, Jagd ist somit auch nicht, dend wer will schon als unwaidmännisch gelten. Ich liebe diesen Verein....<HR></BLOCKQUOTE>

Das kann ich dir gerne sagen. Wahrscheinlich deshalb, weil der dortige (auch für das waidmännische Brauchtum zuständige) Referent für Natur- und Umweltschutz, auch an massgeblicher Stelle im NABU als Funktionär tätig ist
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Brenneke:
Dein Wissen ist etwas antiquirt, die modernen Schwarzpulverwaffen die für die Jagd konzipiert sind sind sogenannte Inline Vorderlader und verfügen sehr wohl über eine Sicherung und sind hervorragend für jede Art der Jagdausübung auf Schalenwild geeignet.<HR></BLOCKQUOTE>

Moin Brenneke:
Du hast fast völlig recht. Einziger Punkt, der so nicht ganz stimmt: Die Existenz solcher Waffen ist mir durchaus bekannt. Ich habe selber schon mit zwei solcher Waffen aus dem Hause Savage-Arms geschossen.
Allerdings bist Du der einzige Jäger, den ich (ja eigentlich leider gar nicht wirklich) kenne, der solche Waffen auch einsetzt. Ist ein bisschen so, als würde man sich einen benzingetriebenen Pferdenachbau vor eine Kutsche spannen, weil einem das Autofahren zu unromantisch, aber ein Pferd zu pflegeaufwendig ist. Der m. M. nach einzig nachvollziehbare Grund eine solche Waffe zu verwenden ist der, daß in den USA die Jagdsaison für VL-Waffen früher beginnt und man sich auf diese Weise diese Regelung zu nutze macht. Aber ich kann mir nicht vorstellen, daß das das (das wird wirklich mit so vielen "das" geschrieben) war, worauf Schwarzpulver abzielte. Ich denke, ihm ging es wohl mehr um die klassischen Vorderlader, die man sie bei uns ab 18 frei erwerben kann (deren Ursprung also vor dem Jahr 1xhundertwasweißich liegen muß).

Aber abgesehen davon gebe ich Dir absolut recht. Insofern war mein erster Beitrag nicht ganz richtig. Asche über mein Haupt.

@Schwarzpulver: Ich hatte sogar mal eine VL-Waffe mit 2x3 (also insg. 6) parallelen Läufen. Konnte also mit den meisten Repetierern mithalten.
Allerdings war ich jung und mein BüMa brauchte das Geld...nein...ich hatte noch keine Genehmigung nach §27. Also habe ich mit dem Pulver aus Manöverpatronen geladen. Danach hatte die Waffe nur noch vier parallele Läufe und war nicht mehr zu gebrauchen
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
Orginal The clou:Ist ein bisschen so, als würde man sich einen benzingetriebenen Pferdenachbau vor eine Kutsche spannen, weil einem das Autofahren zu unromantisch, aber ein Pferd zu pflegeaufwendig ist

Servus clou,

ein herrlicher Vergleich und durchaus treffend. Und dennoch ist es meine Überzeugung das diese Art der Vorderladerwaffen die Zukunft der Jagd mit Vorderladern ist.


Brenneke

[ 23. Februar 2004: Beitrag editiert von: Brenneke ]
 
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Genau, mir ging es um das Jagen mit repliken alter Vorderlader.Und zwar mit meiner Tryon Creedmoore cal.45,450grain Weichbleigeschoß mit einer E100 von 2100 Joule,und einem Streukreis von 2cm bei 5 schuß auf 100m.Irgentwie interessanter!!!Gee bei 90m max.entfernug 110m.Und §27 für alle Pulversorten ist vorhanden da ich auch noch Sportschütze bin.Es ging mir nur darum gibt es ein Gesetz das es verbietet oder auch nicht!
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Oder gibt es auch erfahrungsberichte? Dann glaub ich stell ich die Frage auch mal bei Wiederladen
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?
Ich finde es auf jeden fall Klasse das man hier überalles reden kann ,ohne gleich in der Luft zerissen zu werden!
Ich warte sehnlichst auf eure weiteren antworten
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gruß
Schwarzpulver

[ 23. Februar 2004: Beitrag editiert von: Schwarzpulver ]
 
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Schwarzpulver,

die Wiederlader werden wohl auch hier mitlesen. Aber stell es rein und frag nach Prasse, der hat mir kürzlich freundlich zum Laden einer alten Patrone weiter geholfen. Allerdings kommt er aus AT, da gilt die 2000 Joule Regel nicht.
Praxisberichte: vielleicht verwendet hier wer die Patrone .45-70 mit schwerem Geschoss (405 grain oder mehr)? Oder frag mal in USA, in den Blackpowder Foren von www.huntamerica.com oder www.accuratereloading.com

In den letzten Ausgaben von "Rifle" und "Handloader" sind einige Artikel (speziell von Ross Seyfried) über das Schiessen und Jagen mit Schwarzpulver, demnach kein Problem, wenn Kaliber und Geschossgewicht gross genug sind. Für starkes Wild wird übrigens Hartblei empfohlen.

Für eine E100 von 2000 Joule brauchst du über den Daumen gepeilt eine v0 von 400 m/s oder mehr. Das ist in etwa die Standardgeschwindigkeit der alten Schwarzpulverpatronen, z.B.11.15x60R, mit 5 bis 6 Gramm Pulver. Liegt das bei Deiner Büchse überhaupt drin?

Fuhrmann

[ 23. Februar 2004: Beitrag editiert von: fuhrmann ]
 
A

anonym

Guest
@Schwarzpulver

Vielleicht könnten die Leute von Muzzleloadingforum weiterhelfen. Diese Jungs sind auch sehr kompetent...

Ich habe mir auch eine Tryon Creedmore im Kaliber .54 zugelegt, genau aus diesem Aspekt. Mal auf die Jagd mit dem Ding. Ich verwende dabei Maxi-Ball Geschosse (430 Grains) und ca. 60 grains Schweizer No. 3. Präzision ca. 5cm auf 100 Meter...

Waidmannsgrüsse

Collani mit Vorderlader...
 
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Moin!

Ergänzend zu der Möglichkeit mit (Doppel-) Vorderladerbüchsen zu jagen, gibt es dann auch noch die Möglichkeit mit (Doppel-) Vorderladerflinten das Waidwerk auzuüben. Auch hierüber kann man das sprengstoffrechtliche Bedürfnis darlegen. Die Leistung der Vorderladerflinten, ist der Leistung moderner Flinten in Schrotnormalkalibern durchaus ebenbürtig und der Einsazu derselben auf Niederwild durchaus waidgerecht.

Ich habe nicht das geringste Problem mit meinem Jagdschein auch eine Erlaubnis nach §27 SprengG für Vorderladerschießen zu bekommen und das schon seit Über einem Jahrzehnt. Alle Waidmänner, denen ich den Antrag geschrieben oder die ich persönlich bei der Antragstellung beraten habe, bekamen Ihre Erlaubnis, ohne prozessieren zu müssen. Es gab zwar hin und wieder nervige Nachfragen und Diskussionen, aber letztlich hat sich jeder Antragsteller spätestens im Widerspruchsverfahren durchgesetzt.

Niemals aufgeben, niemals kapitulieren!


Gruß,

frogger

[ 24. Februar 2004: Beitrag editiert von: frogger ]
 
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Hallo

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>...
Oder gibt es da irgentwo ein Verbot der Schwarzpulverwaffen?
<HR></BLOCKQUOTE>

Nicht das ich wüßte, aber die Einhaltung der UVV kann etwas kompliziert werden. Ist eben nicht so einfach einen Vorderlader zu entladen, vom abfeuern mal abgesehen...
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Wer mal mit so einem "Bohrer" eine Kugel herausgezogen hat, weiß wovon ich rede...
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Viele Grüße,

Oliver

[ 24. Februar 2004: Beitrag editiert von: Oliver74 ]
 
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Moin,der Inlinevorderlader der hier angesprochen wurde,ist wohl mehr für die USA ausgelegt,wo es ja spezielle Muzzelloader Seasons gibt.Wer dann schon eine normale Remington hat kauft sich dann wohl auch das Vorderladermodel.
 

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