<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Manni:
Mag ja alles sein, der Knackpunkt, an dem jeder einhaken wird, ist eben der, dass Vorderladen KEINE Patronen verschießen können, die den gesetzlichen Anforderungen für den Schuß auf Schalenwild erfüllen.
Denk dran, du musst nicht mich überzeugen, es ist das, was man dem Unglücklichen vorhalten wird, wenn er beim Jagen mit Vorderladern erwischt wird.
Gruß
Manni<HR></BLOCKQUOTE>
Autsch - Nein, es gibt keinen Knackpunkt anhand Deiner unsinnigen Argumentation!
Tatsächlich sagt der Gesetzestext sogar aus, daß man mit Vorderladern auf Schalenwild und Seehunde schießen darf, auch wenn die erforderliche E100 nicht erreicht wird. Vgl. Flintenlaufgeschosse oder glaubst Du, daß die eine E100 von 2000J erreichen, obwohl sie häufig auf Sauen eingesetzt werden und auch eingesetzt werden dürfen?
Ob aber eine Analogieargumentation von Büchsenpatronen zu Vorderladerbüchsen möglich ist und somit doch die Mindestenergiewerte ziehen, können evtl die Rechtsprofis aus dem Fenster lehnenderweise beantworten versuchen. Ich denke gerade im Hinblick auf die FLGs eher nicht. Warum sollte das Teilwort "Büchsen" einschränkend gelten, das Teilwort "Patronen" aber nicht?
Eine Argumentation gegen den tierschutzgerechten Einsatz von Vorderladerbüchsen kann meiner Ansicht nach (fast - die die Schußbeobachtung erschwerende Einneblung kommt noch dazu) nur bei den zur Verfügung stehenden Geschossen ansetzen. Der schnelle 2. Schuß ist auf alle Fälle unsinnig, da ja sonst nur der schnellste 2. (und 3. und 4.!!! usw) Schuß waidgerecht wäre, also nur noch SLBs mit 20er Magazin.
[ 29. Februar 2004: Beitrag editiert von: Tiroler Bracke ]