Jagdvorstand abberufen und Jagdverlängerung ungültig gemacht

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Re: Jagdvorstand abberufen und Jagdverlängerung ungültig gem

Wenn der abberufene Jagdvorstand aus welchen Gründen auch immer nicht ordnungsgemäß gewählt war (Ladungsmangel etc.) konnte er auch keine (wirksame) Versammlung zur Abstimmung über den Verlängerungsantrag einberufen.

Nur mal so als mögliche Ursache...
 
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Re: Jagdvorstand abberufen und Jagdverlängerung ungültig gem

foxl_01 schrieb:
Wenn der abberufene Jagdvorstand aus welchen Gründen auch immer nicht ordnungsgemäß gewählt war (Ladungsmangel etc.) konnte er auch keine (wirksame) Versammlung zur Abstimmung über den Verlängerungsantrag einberufen.

Nur mal so als mögliche Ursache...

Genau dieser Jagdvorstand hat den anderen Pächter (es gibt in diesem Revier 2 unabhängige Pächter) die Jagd neu verpachtet. Und bei dem Pächter der ein Jahr vor Ablauf des Pachtvertrages verlängern wollte, sollte plötzlich dieser Vorstand ungültig sein???

Ich habe ja gesagt. Eine Gerichtsverhandlung steht noch bevor!
 
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Re: Jagdvorstand abberufen und Jagdverlängerung ungültig gem

Und aus den Schriftsätzen der Anwälte geht sicher eindeutig hervor, was der Grund für die Abberufung des JV und Aufhebung des Pachtvertrages ist, sonst wäre die Sache nicht beim Gericht :39:
 
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Re: Jagdvorstand abberufen und Jagdverlängerung ungültig gem

FuchsjaegerJoe schrieb:
Und aus den Schriftsätzen der Anwälte geht sicher eindeutig hervor, was der Grund für die Abberufung des JV und Aufhebung des Pachtvertrages ist, sonst wäre die Sache nicht beim Gericht :39:

@FuchsjaegerJoe

Momentan gibt es keine Anwaltsschreiben hin und her.

Aber als Vielposter, kann man ja immer Postings schreiben, egal ob die sinnvoll sind oder nicht!

Schreibe dies, weil ich gesagt habe, dass die Gerichtsverhandlung Klärung bringen wird!

Aber Deine Kommentare beweisen mir, dass Du auch keine Ahnung, genau wie ich, zu diesem Thema besitzt!
 
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Re: Jagdvorstand abberufen und Jagdverlängerung ungültig gem

Ja ich dachte mir nach ein paar Postings, dass diese Sache irgendwie trollig ist !
 
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Re: Jagdvorstand abberufen und Jagdverlängerung ungültig gem

Nivafahrer schrieb:
FuchsjaegerJoe schrieb:
Und aus den Schriftsätzen der Anwälte geht sicher eindeutig hervor, was der Grund für die Abberufung des JV und Aufhebung des Pachtvertrages ist, sonst wäre die Sache nicht beim Gericht :39:

@FuchsjaegerJoe

Momentan gibt es keine Anwaltsschreiben hin und her.
....
Schreibe dies, weil ich gesagt habe, dass die Gerichtsverhandlung Klärung bringen wird!...
irgendwie verstehe ich das jetzt (siehe meine erste Frage, Seite 1, wieder) nicht :14:

Bevor es zu irgend einer Sache eine "Gerichtsverhandlung" gibt, müssen anwaltliche Schreiben vorliegen.. zumindest irgendwelche Anträge.
In diesen Anträgen müssen gewisse Sachverhalte drin stehen, denn wie soll sonst ein Richter wissen, ob er einer Verhandlkung zustimmt :14:

Also, damit es überhaupt zu einer Verhandlung kommen wird :14:




(Ob der Thread hier trollig ist oder nicht, lasse ich mal aussen vor...)
 
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Re: Jagdvorstand abberufen und Jagdverlängerung ungültig gem

Hi gipflzipfla,
wir sind hier einem Troll aufgesessen!
Zu gestellten Fragen, von Anderen, wie von mir, die zur Aufklärung beitragen könnten,
wird geschwiegen, bzw. gar nicht eingegangen!

Statt dessen, wird immer um den selben Brei rumgeeiert und Vermutungen zum Sachverhalt bringen uns auch nicht weiter!
Zur Beantwortung von gestellten Fragen zu einem Sachverhalt ist gewisses Hintergrundwissen erforderlich.

Wenn das verweigert wird, riecht es nach Troll :16: , Ich bin hier raus :!:
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Re: Jagdvorstand abberufen und Jagdverlängerung ungültig gem

FuchsjaegerJoe schrieb:
Hi gipflzipfla,
wir sind hier einem Troll aufgesessen!
Zu gestellten Fragen, von Anderen, wie von mir, die zur Aufklärung beitragen könnten,
wird geschwiegen, bzw. gar nicht eingegangen!

Als Troll sollte man etwas subtiler vor gehen :12:
FuchsjaegerJoe schrieb:
Wenn das verweigert wird, riecht es nach Troll :16: , Ich bin hier raus :!:
:28: :31:
 
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Re: Jagdvorstand abberufen und Jagdverlängerung ungültig gem

FuchsjaegerJoe schrieb:
Hi gipflzipfla,
wir sind hier einem Troll aufgesessen!
Zu gestellten Fragen, von Anderen, wie von mir, die zur Aufklärung beitragen könnten,
wird geschwiegen, bzw. gar nicht eingegangen!

Statt dessen, wird immer um den selben Brei rumgeeiert und Vermutungen zum Sachverhalt bringen uns auch nicht weiter!
Zur Beantwortung von gestellten Fragen zu einem Sachverhalt ist gewisses Hintergrundwissen erforderlich.

Wenn das verweigert wird, riecht es nach Troll :16: , Ich bin hier raus :!:

@ FuchsjaegerJoe

Nimms mir nicht übel, aber es scheint, dass hier noch ein Obertroll oder ein Vielposter unterwegs ist!!! Sonst würden solche Aussagen nicht aufkommen.

Ich habe schon mehrfach geschrieben, dass der Pächter dieses Hintergrundwissen nicht besitzt. Des wegen die Fragestellung.

Kann eine Untere Jagdbehörde einen Jagdvorstand mit sofortiger Wirkung entlassen?
Wenn ja unter welcher Begründung?
Ist die vorzeitige Verlängerung der Jagdausübung wirklich hinfällig?



Vor einer Stunde war der ehemalige Pächter, sowie der ehemalige Jagdvorsteher bei mir. Wir redeten nochmals über diese Situation. Wenn wir das wüssten, wäre der Ausgangsthread nicht entstanden.

Aber noch mals zu Deiner Äußerung - "... einen Troll aufgesessen..."

Es gibt Leute, die sich für sehr wichtig halten. Unabhängig ob Hintergrundwissen vorhanden ist oder nicht, sind zumindest diese 3 Fragen, auf jeden fall die ersten 2 beantwortbar.

Weiter habe ich geschrieben, wenn niemanden eine Antwort weiß, warten wir die Gerichtsverhandlung ab.

Aber es gibt halt die selbsternannten Jagdgötter, die nicht viel Wissen aber mit Hintergrundwissen dann alles beantworten können!

Entweder ich habe Wissen und kanns beantworten, oder ich bin einfach Still und halte mich aus der Sache raus. Ich würde mir das mal durch den Kopf gehen lassen.
 
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Re: Jagdvorstand abberufen und Jagdverlängerung ungültig gem

wenn ihr wirklich gegen die Entscheidungen der UJB angehen wollt, hilft dieses rumge(s)eier in einem Forum schon mal gar nix.

Da gibts nur eins, kompetenten Anwalt einschalten, die Sache durchfechten, dann weiß man wie man dran ist. Kostenlose I-Net-Rechtsberatung is halt mal nix.

Eine Frage kann man dir klar beantworten:

Die UJB kann die Wahl eines Jagdvorstehers bzw. des gesamten Jagdvorstandes für ungültig erklären, wenn es dafür entsprechende Gründe gibt. Ladungsmangel, sonstige Formfehler etc.
 
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Re: Jagdvorstand abberufen und Jagdverlängerung ungültig gem

Mal abgesehen davon was die UJB kann und was sie nicht kann,
kommt es immer wieder vor das manche Leute in manchen Ämtern, machen was sie wollen, auch wenn es an der Demokratie vorbei geht.
70-80 % der Jagdgenossenschaftsversammlungen sind eigentlich oder strenggenommen aufgrund von sämtlichen Formfehlern wie z.B. (angefangen mit) falsche Vollmachten etc. nicht gültig..
Das Lustige, bzw. Schlimme daran ist, wenn man gegen evtl. beschlossene Verträge nichts unternimmt, sind sie rechtskräftig.
Nachträglich etwas rückgängig zu machen, ist wohl sehr sehr schwierig.
So beschließen manchmal Bürgermeister wie in dem genannten Fall als Jagdnotvorstand Dinge, welche sie so hätten niemals beschließen dürfen.
Genauso entscheiden auf Jagdbehörden Leute, welche Ihren Tätigkeitsbereich evtl. nicht richtig kennen, zusammen mit Parteifreunden (z.B. Bürgermeister), ebenfalls Dinge die sie so nicht entscheiden hätten dürfen, weil diese Dinge im Gesetz anderst vorgesehen bzw. geregelt sind.
Wenn allerdings wie in dem genannten Fall eine Doppelmehrheit vorliegt und ein Jagdpachtvertrag (unterschrieben vom Magistrat) ausgehändigt wurde, ganz wichtig: das Protokoll vorliegt,
prüft die UJB nicht die Richtigkeit der Abstimmung der Jagdgenossenschaft (meistens entscheidet laut Satzung nur die Jagdgenossenschaft über die Art der Nutzung), oder Vertragdetails (meistens sind die Details laut Satzung über den Jagdvorstand zu klären), sondern Dinge wie: ist der Jagdpächter Jagdpachtfähig, wird die Fläche nicht überschritten, fertig.
Sollte wie in dem genannten Fall die UJB oder wer auch immer einen Vertrag rückgängig machen, dann ist vielleicht davon auszugehen (ohne jemandem etwas zu unterstellen) das dem Pächter ein grober Schnitzer unterlaufen ist, oder der UJB Dinge vorliegen, die hier keiner kennt.

Sollte aber der Pächter ganz normal Jagdpachtfähig sein, es laufen keine Verfahren etc., die Abstimmung war rechtens (ein entsprechendes Protokoll liegt vor), dann setze ich jetzt mal eine Kiste Bier in die Runde das derjenige mit der Doppelmehrheit sein Revier zurück bekommt und warte ganz entspannt auf den Ausgang :)
 
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Re: Jagdvorstand abberufen und Jagdverlängerung ungültig gem

Hallo,

die "Geschichte" ist WAHR (Nachbarn)

WH CO-LW
 
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Re: Jagdvorstand abberufen und Jagdverlängerung ungültig gem

Und warum sollte man das glauben? - bei dem wirren Geschwafel, was bis jetzt als Angaben kam?

Angeblich gibt es keinen Bescheid der UJB - lediglich eine irgendwie in die Welt gekommene Ansage(?) der UJB, dass der Vorstand abberufen wurde? / oder dessen Handeln ungültig sei?

Das soll gerichtlich anhängig sein, ohne dass der ausgeschiedene Pächter oder der "abberufene" Vorstand irgendetwas angefochten haben, geschweige denn eine Klagschrift eingereicht haben. Anwälte sollen tätig sein, aber Schriftsätze sollen nicht ans Gericht gegangen sein?

Wenn das nicht Trollerei ist, was dann?

Teddy
 
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Re: Jagdvorstand abberufen und Jagdverlängerung ungültig gem

Bleibt mal bitte beim Thema !
Wenn Niva... nicht klären will warum der Pachtvertrag vorzeitig verlängert wurde etc ist das ja seine Sache.
Drei klare Fragen hat er gestellt, die ihm bisher nicht explizit beantwortet wurden.

@ Niva...:
Es gibt vom Bauernverband bzw. Landwirtschaftsverlag ein Heftchen DIN A4 Heftchen in dem mehr oder weniger alles zu Jagdgenossenschaften drinnen steht. Mein Exemplar scheint gerade die Katz gefressen zu haben.
Besorg Dir das und lies da nahc. Da steht so ziemlich alles drinnen und Du hast dann wirkliche Fakten !
 

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