Re: Jagdvorstand abberufen und Jagdverlängerung ungültig gem
Mal abgesehen davon was die UJB kann und was sie nicht kann,
kommt es immer wieder vor das manche Leute in manchen Ämtern, machen was sie wollen, auch wenn es an der Demokratie vorbei geht.
70-80 % der Jagdgenossenschaftsversammlungen sind eigentlich oder strenggenommen aufgrund von sämtlichen Formfehlern wie z.B. (angefangen mit) falsche Vollmachten etc. nicht gültig..
Das Lustige, bzw. Schlimme daran ist, wenn man gegen evtl. beschlossene Verträge nichts unternimmt, sind sie rechtskräftig.
Nachträglich etwas rückgängig zu machen, ist wohl sehr sehr schwierig.
So beschließen manchmal Bürgermeister wie in dem genannten Fall als Jagdnotvorstand Dinge, welche sie so hätten niemals beschließen dürfen.
Genauso entscheiden auf Jagdbehörden Leute, welche Ihren Tätigkeitsbereich evtl. nicht richtig kennen, zusammen mit Parteifreunden (z.B. Bürgermeister), ebenfalls Dinge die sie so nicht entscheiden hätten dürfen, weil diese Dinge im Gesetz anderst vorgesehen bzw. geregelt sind.
Wenn allerdings wie in dem genannten Fall eine Doppelmehrheit vorliegt und ein Jagdpachtvertrag (unterschrieben vom Magistrat) ausgehändigt wurde, ganz wichtig: das Protokoll vorliegt,
prüft die UJB nicht die Richtigkeit der Abstimmung der Jagdgenossenschaft (meistens entscheidet laut Satzung nur die Jagdgenossenschaft über die Art der Nutzung), oder Vertragdetails (meistens sind die Details laut Satzung über den Jagdvorstand zu klären), sondern Dinge wie: ist der Jagdpächter Jagdpachtfähig, wird die Fläche nicht überschritten, fertig.
Sollte wie in dem genannten Fall die UJB oder wer auch immer einen Vertrag rückgängig machen, dann ist vielleicht davon auszugehen (ohne jemandem etwas zu unterstellen) das dem Pächter ein grober Schnitzer unterlaufen ist, oder der UJB Dinge vorliegen, die hier keiner kennt.
Sollte aber der Pächter ganz normal Jagdpachtfähig sein, es laufen keine Verfahren etc., die Abstimmung war rechtens (ein entsprechendes Protokoll liegt vor), dann setze ich jetzt mal eine Kiste Bier in die Runde das derjenige mit der Doppelmehrheit sein Revier zurück bekommt und warte ganz entspannt auf den Ausgang