Jetzt einmal anders herum:
Ein Jagdvorstand, welcher von den Jagdgenossen gewählt wurde und nach einer Jagdpachtverlängerung von der UJB abberufen wurde, hat irgend etwas falsch gemacht und erhält, wenn alles mit rechten Dingen zugeht, ein Abberufungsbescheid von der UJB mit einer Begründung, weshalb er abberufen wurde !
Die weiteren Fragen sind:
1.) Warum stellt ein Jagdpächter einen Antrag auf Jagdpachtverlängerung,
dessen Pachtvertrag noch gar nicht abgelaufen ist ?
2.) Warum verlängert ein Jagdvorstand ein Pachtvertrag,
welcher noch gar nicht zur Verlängerung ansteht ?
In diesen beiden Fragen (Vorgängen) liegt doch der Hund begraben!
Dieses könnte auch die Ursache bzw. eine Regelwidrigkeit bedeuten, welche zur Abberufung geführt hat!
Meiner unbedeutenden Meinung nach, müßte dieses aber dem Jagdvorstand mitgeteilt werden.