Jagdvorstand abberufen und Jagdverlängerung ungültig gemacht

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Re: Jagdvorstand abberufen und Jagdverlängerung ungültig gem

wenn der Vorstand nicht rechtskräftig ist, ist alles hinfällig
 
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Re: Jagdvorstand abberufen und Jagdverlängerung ungültig gem

Oder mal rausfinden, wer nun dort jagen darf. Vielleicht wurde da seitens der UJB und der Bürgermeisterin nach Sitte eines alten Bundespräsidenten agiert ;)
 
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Re: Jagdvorstand abberufen und Jagdverlängerung ungültig gem

Nivafahrer schrieb:
Ich will hier mal nicht von Neid und anderem sprechen wollen. Die kleine Vorgeschichte vorran gestellt.

Drei Fragen hatte ich geziehlt gestellt und die waren:

1. Kann eine Untere Jagdbehörde einen Jagdvorstand mit sofortiger Wirkung entlassen?

2. Wenn ja unter welcher Begründung?

3. Ist die vorzeitige Jagdpachtverlängerung wirklich hinfällig?


Ohne Kenntnis der genauen Umstände lässt sich das leider nicht beantworten.
 
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Re: Jagdvorstand abberufen und Jagdverlängerung ungültig gem

marterhund schrieb:
wenn der Vorstand nicht rechtskräftig ist, ist alles hinfällig
Ihr werft mit Begriffen um Euch, von denen einem wirr im Kopf werden kann. Vorstand von was: Jagdgenossenschaft, Jagdgesellschaft, Aktiengesellschaft als Pächter?
"Rechtskräftig" kann ein Urteil, meinetwegen ein Bescheid sein, aber niemals ein Organ einer Gesellschaft.

Entsprechend konfus fallen auch die Antworten aus.
 
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Re: Jagdvorstand abberufen und Jagdverlängerung ungültig gem

z.B.
1. Vorsitzende Jagdgenossenschaft hat seine Flächen an den Sohn abgegeben.
die Jagdgenossenschaft kann sonst was beschließen, alles hinfällig
Bürgermeister wird als Vorsitzender der Jagdgenossenschaft in der Regel, bis zur Neuwahl eines neuen vorsitzenden, eingesetzt
 
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Re: Jagdvorstand abberufen und Jagdverlängerung ungültig gem

Das hört sich ja alles ein bisschen merkwürdig an. Irgendwie erinnert mich der Schreibstil, die limiterten Fakten, die Fragen ohne Detail an Echnaton, Monte irgendwas, Grinsel & Co.. => Trollig


Wenn nicht empfehle ich einen Anwalt, der sich der Sache annimmt.
 
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Re: Jagdvorstand abberufen und Jagdverlängerung ungültig gem

Nivafahrer schrieb:
Ein paar Wochen später, wurde durch die Untere Jagdbehörde der Jagdvorstand mit sofortiger Wirkung abberufen, weil dieser ungültig wäre und die vorzeitige Verlängerung der Jagdpacht wurde durch die Untere Jagdbehörde aufgehoben.

Mittlerweil ist die ganze Sache beim Gericht anhängig!

Der neue Jagdvorstand bedient sich jetzt eines Anwaltes, der wie auch immer, die Jagdgenossenschaft vor Gericht vertreten soll!
Ich habe weiter vorne schon mal gefragt: warum ? Begründung !

Solange diese Frage nicht beantwortet ist, riecht es nach Troll :oops:
 
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Re: Jagdvorstand abberufen und Jagdverlängerung ungültig gem

FuchsjaegerJoe schrieb:
Nivafahrer schrieb:
Ein paar Wochen später, wurde durch die Untere Jagdbehörde der Jagdvorstand mit sofortiger Wirkung abberufen, weil dieser ungültig wäre und die vorzeitige Verlängerung der Jagdpacht wurde durch die Untere Jagdbehörde aufgehoben.

Mittlerweil ist die ganze Sache beim Gericht anhängig!

Der neue Jagdvorstand bedient sich jetzt eines Anwaltes, der wie auch immer, die Jagdgenossenschaft vor Gericht vertreten soll!
Ich habe weiter vorne schon mal gefragt: warum ? Begründung !

Solange diese Frage nicht beantwortet ist, riecht es nach Troll :oops:

Genau das ist der Kern! Der alte Jagdvorsteher kann nicht nachvollziehen, warum er bzw. sein Vorstand abgesetzt wurde.

Der Pächter kann nicht verstehen, dass seine vorzeige Verlängerung nicht anerkannt wird!

Egal auch, es steht die Gerichtsverhandlung an, wo die betreffenden Behörden und Personen als zeuge rede und Anwort stehen müssen!

Aber die Beiträge untermauern genau das, was von Seitens des ehemaligen Pächters gesagt wird, keiner weiß wie weit sich eine UJB herauslehnen darf!!!!!!!!
 
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Re: Jagdvorstand abberufen und Jagdverlängerung ungültig gem

marterhund schrieb:
wenn der Vorstand nicht rechtskräftig ist, ist alles hinfällig

Habe diesen Beitrag übersehen!

Wo steht, was ein ungültiger Vorstand ist und wie eine Willensbildung der Jagdgenossen hinfällig wird!
 
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Re: Jagdvorstand abberufen und Jagdverlängerung ungültig gem

Jetzt einmal anders herum:

Ein Jagdvorstand, welcher von den Jagdgenossen gewählt wurde und nach einer Jagdpachtverlängerung von der UJB abberufen wurde, hat irgend etwas falsch gemacht und erhält, wenn alles mit rechten Dingen zugeht, ein Abberufungsbescheid von der UJB mit einer Begründung, weshalb er abberufen wurde !

Die weiteren Fragen sind:
1.) Warum stellt ein Jagdpächter einen Antrag auf Jagdpachtverlängerung,
dessen Pachtvertrag noch gar nicht abgelaufen ist ?

2.) Warum verlängert ein Jagdvorstand ein Pachtvertrag,
welcher noch gar nicht zur Verlängerung ansteht ?


In diesen beiden Fragen (Vorgängen, evtl. Regelverstösse) liegt doch der Hund begraben!

Dieses könnte auch die Ursache bzw. eine Regelwidrigkeit bedeuten, welche zur Abberufung geführt hat!

Meiner unbedeutenden Meinung nach, müßte dieses aber dem Jagdvorstand mitgeteilt werden.
 
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Re: Jagdvorstand abberufen und Jagdverlängerung ungültig gem

FuchsjaegerJoe schrieb:
Jetzt einmal anders herum:

Ein Jagdvorstand, welcher von den Jagdgenossen gewählt wurde und nach einer Jagdpachtverlängerung von der UJB abberufen wurde, hat irgend etwas falsch gemacht und erhält, wenn alles mit rechten Dingen zugeht, ein Abberufungsbescheid von der UJB mit einer Begründung, weshalb er abberufen wurde !

Die weiteren Fragen sind:
1.) Warum stellt ein Jagdpächter einen Antrag auf Jagdpachtverlängerung,
dessen Pachtvertrag noch gar nicht abgelaufen ist ?

2.) Warum verlängert ein Jagdvorstand ein Pachtvertrag,
welcher noch gar nicht zur Verlängerung ansteht ?


In diesen beiden Fragen (Vorgängen) liegt doch der Hund begraben!

Dieses könnte auch die Ursache bzw. eine Regelwidrigkeit bedeuten, welche zur Abberufung geführt hat!

Meiner unbedeutenden Meinung nach, müßte dieses aber dem Jagdvorstand mitgeteilt werden.

Jeder Pächter kann seinen Jagdpachtvertrag vorzeitig verlängern!

Und wenn in der Jagdversammlung die Mitglieder mit doppelter Mehrheit abstimmen, was hat dann der Jagdvorstand damit zu tun??????????
 
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Re: Jagdvorstand abberufen und Jagdverlängerung ungültig gem

Nivafahrer schrieb:
... Genau das ist der Kern! Der alte Jagdvorsteher kann nicht nachvollziehen, warum er bzw. sein Vorstand abgesetzt wurde. ...
Dann wird er eben Lesen lernen müssen!!! :16:
Zumindest bei uns am Balkan entscheidet die Jagdbehörde mit Bescheid. Und so ein Bescheid hat nicht nur einen Spruch und eine Rechtsmittelbelehrung, sondern auch eine Begründung. Dort steht das Gesuchte drin.

Bei uns entstammen die Jäger - wie sagt man so schön - meist bildungsfernen Kreisen. Aber dass in der ganzen Runde keiner nix versteht, das ist mir doch noch nicht untergekommen. :19: :19: :19:
 
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Re: Jagdvorstand abberufen und Jagdverlängerung ungültig gem

Venedigermandl schrieb:
Nivafahrer schrieb:
... Genau das ist der Kern! Der alte Jagdvorsteher kann nicht nachvollziehen, warum er bzw. sein Vorstand abgesetzt wurde. ...
Dann wird er eben Lesen lernen müssen!!! :16:
Zumindest bei uns am Balkan entscheidet die Jagdbehörde mit Bescheid. Und so ein Bescheid hat nicht nur einen Spruch und eine Rechtsmittelbelehrung, sondern auch eine Begründung. Dort steht das Gesuchte drin.

Bei uns entstammen die Jäger - wie sagt man so schön - meist bildungsfernen Kreisen. Aber dass in der ganzen Runde keiner nix versteht, das ist mir doch noch nicht untergekommen. :19: :19: :19:

Uns auch noch nicht, daher habe ich es mal ins Forum eingestellt. Selbst die Anwälte können die Verfahrensweise der UJB nicht verstehen.

Also, bitte nicht weiterschreiben. Wenn die Verhandlung gewesen war, dann werde ich das Urteil hier einstellen.
 
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Re: Jagdvorstand abberufen und Jagdverlängerung ungültig gem

Nivafahrer schrieb:
Jeder Pächter kann seinen Jagdpachtvertrag vorzeitig verlängern!

Und wenn in der Jagdversammlung die Mitglieder mit doppelter Mehrheit abstimmen, was hat dann der Jagdvorstand damit zu tun??????????
Nein! Der Pächter kann ein Antrag auf Verlängerung stellen!

Die Verlängerung des Pachtvertrages wird durch die Abstimmung der Jagdgenossen vollzogen.
Der Jagdvorstand vertritt die Jagdgenossenschaft nach Aussen und ist zeichnungsberechtigt,
hat also schon was damit zu tun, wenn er durch seine Unterschrift die Verlängerung vollzogen hat. :oops:
Bei Verfahrensfehler schreitet die UJB ein und versagt die Zustimmung zur Verlängerung!
 
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Re: Jagdvorstand abberufen und Jagdverlängerung ungültig gem

FuchsjaegerJoe schrieb:
Nivafahrer schrieb:
Jeder Pächter kann seinen Jagdpachtvertrag vorzeitig verlängern!

Und wenn in der Jagdversammlung die Mitglieder mit doppelter Mehrheit abstimmen, was hat dann der Jagdvorstand damit zu tun??????????
Nein! Der Pächter kann ein Antrag auf Verlängerung stellen!

Die Verlängerung des Pachtvertrages wird durch die Abstimmung der Jagdgenossen vollzogen.

Bei Verfahrensfehler schreitet die UJB ein und versagt die Zustimmung zur Verlängerung![/quot

Wie oft noch!!!!!!!! És hat bisher noch niemand festgestellt, dass es Verfahrensfehler gab. Es wurde lediglich, ohne Begründung durch die UJB der Jagdvorstand abberufen und die in der Jagdversammlung mit doppelter Mehrheit abgestimmter vorzeitiger Jagdpachtverlängerung für ungültig erklärt!
 

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